Handelsrecht der WTO mit den Vorgaben der internationalen Nachhaltigkeitsabkommen vereinbaren
18.4398 · Postulat · 2018-12-14
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten darzulegen, wie er zukünftig das Handelsrecht der WTO mit den Vorgaben von Nachhaltigkeitsabkommen vereinbaren will. Neben der Uno-Agenda 2030 sind insbesondere gemeint: die multilateralen Abkommen im Umweltbereich (namentlich das Klima- und das Biodiversitätsabkommen), die Arbeitsrechte sowie die Menschenrechtsnormen. Es ist dabei zu prüfen, ob die Einführung eines Handelsgesetzes zielführend sein kann und wie Partizipation und Transparenz erhöht werden kann.
Begründung
Artikel 104a zur Ernährungssicherheit verpflichtet den Bund in allgemeiner Form, zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Voraussetzungen zu schaffen für grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen.
Dies gilt es nun umzusetzen. Der Bund befindet sich aktuell in Verhandlung mit mehreren Ländern und Wirtschaftsräumen wie EU, Mercosur, Indonesien oder Malaysia. Fragen der Nachhaltigkeit werden situativ und mit grossen Unterschieden verhandelt.
Für eine bessere Verhandlungsposition der Schweiz könnte es zielführend sein, wenn die Ansprüche und roten Linien im Bereich Nachhaltigkeit klar definiert wären, z. B. in einem Handelsgesetz oder durch klare, transparente Vorgaben des Bundesrates für Verhandlungen.
Dies ist insbesondere für den Bereich Landwirtschaft wichtig, der seine Interessen bei solchen Abkommen häufig verletzt sieht. Die Intransparenz und die mangelnde Partizipation werden häufig beklagt. Die situative politische Auseinandersetzung im Einzelfall ist kräfteraubend und führt zu unbefriedigenden und provisorischen Ergebnissen.
Die erwähnten Nachhaltigkeitsabkommen sind in den Verhandlungen genauso wie die Vorgaben der Welthandelsorganisation (WTO) einzuhalten. Die WTO selber sieht sich in einer wichtigen Rolle zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Uno-Agenda. Sie ist gemäss ihren Satzungen verpflichtet, ihre Ziele "in Übereinstimmung mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung" zu verfolgen und "die Umwelt zu bewahren und zu beschützen".
In Anbetracht der Blockaden im Bereich Landwirtschaft (Scheitern der Uruguay- und der Doha-Runde) eröffnen sich Spielräume für bi- und multilaterale Verhandlungen, deren Grenzen im Rahmen des Berichtes ebenfalls ausgelotet werden sollen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat legt Wert darauf, dass die Handelsbeziehungen der Schweiz zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. Grundsätzlich stehen die internationalen Handelsregeln nicht im Widerspruch zu multilateralen Umweltabkommen, ILO-Übereinkommen oder Menschenrechtsinstrumenten. So anerkennt die WTO die nachhaltige Entwicklung als ein zentrales Prinzip und Ziel, welches in all seinen Regelungsbereichen angestrebt wird. Das internationale Handelssystem erlaubt beispielsweise explizit die Einführung von Handelsbarrieren u. a. zum Schutz der Umwelt, wie dies für ein umweltgerechtes Abfallmanagement (Basler Übereinkommen) oder für den Schutz der Ozonschicht (Montrealer Protokoll) gemacht wird. Die Schweiz setzt sich deshalb dafür ein, dass Nachhaltigkeitsthemen einen höheren Stellenwert im internationalen Handelssystem erhalten.
In der WTO hat sich die Schweiz im Rahmen der Doha-Verhandlungsrunde u. a. für eine konkrete Klärung des Verhältnisses zwischen WTO-Regeln und den multilateralen Umweltabkommen sowie eine Liberalisierung von Umweltgütern eingesetzt. Darüber hinaus unterstützt die Schweiz z. B. Diskussionen zur Bedeutung des Pariser Klimaabkommens für die WTO oder zur Abschaffung von ineffizienten Subventionen für fossile Energieträger im WTO-Umweltkomitee. Die Schweiz wird sich trotz der gescheiterten Doha-Runde weiterhin für eine Diskussion von Nachhaltigkeitsthemen in der WTO einsetzen.
Im Rahmen der Verhandlungen für neue Freihandelsabkommen (FHA) sowie im Rahmen der Modernisierung von FHA setzt sich die Schweiz für die Aufnahme von spezifischen verbindlichen Bestimmungen zu Arbeitsstandards und Umweltschutz sowie Verweisen auf die wichtigsten internationalen Menschenrechtsinstrumente und auf die Grundsätze der gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility) ein.
Die Schweiz prüft zudem im Einzelfall, ob weiter gehende Massnahmen vorzusehen sind. In den Verhandlungen mit Mercosur setzt sich die Schweiz etwa zusätzlich für die Verankerung von Bestimmungen im Bereich der nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft ein. Das Tierwohl ist ebenso ein Teil der Diskussionen. Im Abkommen mit Indonesien wurden spezifische Palmöl-Bestimmungen aufgenommen. Mit China und Vietnam wurden regelmässige tripartite Dialoge zu Arbeits- und Beschäftigungsstandards institutionalisiert, worin die Schweizer Sozialpartner vollständig einbezogen sind.
Die Förderung der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des internationalen Handelssystems beschränkt sich zudem nicht auf Freihandelsabkommen. Beispielsweise setzt sich die Schweiz zur Unterstützung der nachhaltigen Produktion im Ausland seit vielen Jahren für die Entwicklung und die effektive Anwendung freiwilliger, privater Nachhaltigkeitsstandards z. B. in verschiedenen Rohstoffsektoren oder in der Biolandwirtschaft ein.
Die Partizipation der interessierten Kreise wird im Rahmen der Konsultation verschiedener bestehender Foren wie der Kommission für Wirtschaftspolitik (KfW) oder der Verbindungsgruppe WTO/FHA gewährleistet (siehe auch die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Friedl 18.4246). Der Bundesrat ist bestrebt, die Einbindung der verschiedenen Interessengruppen noch weiter zu verstärken. Auf die Frage der Transparenz wird in der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Arslan 18.4396 eingegangen.
Die im Postulat geforderte Vereinbarkeit von Handelsabkommen mit Umwelt- und Sozialabkommen ist bereits heute gewährleistet. Zudem bleibt der Bundesrat bestrebt, die vom Postulat geforderten Aktivitäten im Rahmen seiner Aussenwirtschaftsstrategie umzusetzen. Ein Handelsgesetz würde deshalb keinen Mehrwert schaffen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.