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18.4401 · Interpellation · 2018-12-14

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sorgten in den vergangenen Monaten Spesenexzesse für Schlagzeilen. Als Reaktion wurde für das VBS ein Spesenreglement verabschiedet.

Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Gibt es keine allgemeinen Regeln, welche solche Fragen für die gesamte Bundesverwaltung regeln? Konkret: Galt das Spesenreglement der Bundesverwaltung nicht für das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport?

2. Wenn doch: Schliesst dieses Reglement Exzesse wie die vom VBS erkannten nicht aus?

3. Falls nein: Warum wurde dann nicht auch das allgemeine Spesenreglement angepasst?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Vergütung von Spesen für die Bundesangestellten der zentralen Bundesverwaltung ist in den Artikeln 41ff. der Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartementes zur Bundespersonalverordnung (VBPV; SR 172.220.111.31) geregelt. Diese Bestimmungen regeln Anspruch und Höhe des Ersatzes der Auslagen der Angestellten für geschäftliche Zwecke wie beispielsweise Auslagen für Transport, Mahlzeiten oder Übernachtungen. Diese Bestimmungen gelten auch für die Mitarbeitenden des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).

Dabei gilt es zu beachten, dass es für das militärische Personal des VBS aufgrund der spezifischen Aufgaben dieser Angestellten Abweichungen bzw. Ergänzungen zu den erwähnten Bestimmungen gibt. Diese werden in der Verordnung des VBS über das militärische Personal (V Mil Pers; SR 172.220.111.310.2) geregelt.

2. Bei den publik gewordenen Ausgaben des VBS handelte es sich nicht primär um Spesen, sondern um Ausgaben für Anlässe des Arbeitgebers zugunsten seiner Angestellten. Solche Ausgaben werden von den Bestimmungen der VBPV nicht abgedeckt. Es ist den Departementen bzw. den Verwaltungseinheiten überlassen, die Höhe der Ausgaben für solche Mitarbeitendenanlässe festzulegen. Auf jeden Fall sollten die Kosten dem Anlass angemessen sein und nicht unverhältnismässig hoch ausfallen.

3. Der Bundesrat erachtet es als nicht zweckmässig, die Ausgaben für Mitarbeitendenanlässe für alle Verwaltungseinheiten einheitlich festzulegen.

Diese Ausgaben gründen oftmals auf amtsspezifischen Eigenheiten und Bedürfnissen, die sehr unterschiedlich sein können. Es wäre deshalb unrealistisch, eine für die gesamte Bundesverwaltung geltende, abschliessende Regelung treffen zu wollen.

Weil es sich bei den Auslagen für Mitarbeitendenanlässe nicht um Spesen im eigentlichen Sinne handelt, wäre es zudem sachfremd, diese Ausgaben im Spesenreglement aufzunehmen. Das Spesenreglement der Bundesverwaltung besteht aus einer Zusammenstellung sämtlicher rechtlichen Bestimmungen, welche die dienstlichen Auslagen der Mitarbeitenden regeln. Als Vereinbarung zwischen der Bundesverwaltung und der Steuerverwaltung regelt es die Besteuerung der Auslagen.

Antwort des Bundesrates.

Personal- und Spesenreglemente im VBS und im Rest der Verwaltung | Lexipedia | Lexipedia