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18.5000 · Fragestunde. Frage · 2018-02-26

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Am 14. Februar 2018 sagte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker an einer Medienkonferenz, dass ihm ein Rahmenabkommen mit der Schweiz "mehrfach versprochen" worden sei.

- Stimmt dieser Sachverhalt?

- Welche Bundesräte/Bundesangestellten haben ihm dies "versprochen"?

- Wann kommuniziert der Bundesrat die Details in Sachen Rahmenabkommen?

- Welche konkreten Forderungen an die EU stellte er beim Entscheid, einen Kohäsionsbeitrag in der Höhe von 1,3 Milliarden Franken an die EU zu leisten?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz verfügt seit dem 18. Dezember 2013 über ein Verhandlungsmandat für die institutionellen Fragen. Der Bundesrat verfolgt damit das Ziel, den bilateralen Weg zu konsolidieren und weiterzuentwickeln. Diese Absicht hat der Bundesrat seinen EU-Gesprächspartnern bei verschiedenen Gelegenheiten mitgeteilt. Der Bundesrat hat jedoch immer auch festgehalten, dass die Qualität des Verhandlungsresultats wichtiger als der Kalender ist. Der Bundesrat wird sich nur zu einem Abkommen bekennen, dessen Inhalt mit den Interessen der Schweiz im Einklang steht. Der Bundesrat wird zu den inhaltlichen Bestimmungen des Abkommens umfassend kommunizieren, wenn diese bekannt sind, d. h., wenn die Verhandlungen abgeschlossen sind. Gleichzeitig informiert der Bundesrat die zuständigen parlamentarischen Kommissionen laufend über die letzten Entwicklungen in den Beziehungen Schweiz-EU. Betreffend einen zweiten Beitrag der Schweiz an gewisse ausgewählte EU-Mitgliedstaaten hat der Bundesrat am 15. November 2017 entschieden, die Weichen für einen solchen zu stellen und die Unterlagen für die Vernehmlassung vorbereiten zu lassen. Der Bundesrat hat wiederholt bekräftigt, dass er die weiteren Schritte für einen solchen Beitrag im Lichte der Gesamtbeziehungen Schweiz-EU beurteilt.