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18.5026 · Fragestunde. Frage · 2018-02-27

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Gemäss der "NZZ" vom 9. Februar 2018 soll der Bundesrat noch vor dem Sommer eine weitere Aufweichung der Kriegsmaterialverordnung prüfen.

- Gewichtet der Bundesrat die Anliegen der Rüstungsindustrie stärker als die humanitäre Tradition der Schweiz?

- Wie lässt sich diese mit der geplanten Änderung der Kriegsmaterialverordnung vereinbaren?

Stellungnahme des Bundesrates

Bei der Beurteilung von Kriegsmaterialgeschäften handelt es sich um eine Interessenabwägung, wobei die Interessen sich alle in Verfassungsbestimmungen und Gesetzen finden. So sieht Artikel 1 des Kriegsmaterialgesetzes (KMG, SR 514.51) vor, dass durch die Kontrolle des Transfers von Kriegsmaterial die internationalen Verpflichtungen der Schweiz zu erfüllen und ihre aussenpolitischen Grundsätze zu wahren sind. Dabei soll in der Schweiz eine an die Bedürfnisse ihrer Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität aufrechterhalten werden. Die Schweizer Exportbewilligungspraxis ist offensichtlich strenger als jene anderer Staaten Europas, womit die Schweizer Industrie benachteiligt und die sicherheitspolitisch relevante Industriebasis gefährdet wird. Entsprechend haben die in die Beurteilung von Kriegsmaterialgeschäften involvierten Departemente (WBF, VBS und EDA) gegenüber der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SIK-S) Verständnis für die Anliegen der Industrie geäussert, und sie werden dem Bundesrat mögliche Handlungsoptionen vorschlagen. Der Handlungsspielraum für eine Verordnungsanpassung ist dabei begrenzt. Die völkerrechtlichen Pflichten der Schweiz sowie ihre aussenpolitischen Grundsätze sind weiter einzuhalten. Innerhalb dieser Vorgaben sollen aber auch die in Artikel 1 KMG verankerten sicherheitspolitischen Anliegen berücksichtigt werden.