18.5027 · Fragestunde. Frage · 2018-02-27
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Gemäss der "NZZ" vom 9. Februar 2018 soll der Bundesrat noch vor dem Sommer eine weitere Aufweichung der Kriegsmaterialverordnung (KMV) prüfen.
- Wie interpretiert der Bundesrat den Begriff "interner bewaffneter Konflikt" (Art. 5 Abs. 2 Lit. a KMV)?
- Welche Länder fallen aktuell darunter?
Stellungnahme des Bundesrates
Für die Interpretation des Ablehnungskriteriums in Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a der Kriegsmaterialverordnung (SR 514.511) "interner bewaffneter Konflikt" wird auf die Antworten des Bundesrates auf die parlamentarischen Vorstösse 09.1108, 09.5304, 16.3501 und 16.3502 verwiesen. Das Seco beurteilt Gesuche für die Ausfuhr von Kriegsmaterial im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten im Einzelfall. Es wird keine "schwarze Länderliste" geführt.