18.5544 · Fragestunde. Frage · 2018-09-19
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Am 28. September 2018 läuft mit den Wassernutzungskonzessionen auch die Betriebsbewilligung des AKW Gösgen aus. Noch liegt weder eine Verfügung zu einer neuen Konzession noch eine solche zu den Beschwerden dagegen vor. Trotz auslaufender Betriebsbewilligung gibt es keine Hinweise für Vorbereitungen zur Ausserbetriebnahme des AKW auf den 29. September 2018. Gesuchstellern wie Beschwerdeführenden steht der Weiterzug offen.
- Wurden Szenarien vorbereitet?
- Oder werden dem AKW Konzessionen trotz laufenden Verfahren erteilt?
Stellungnahme des Bundesrates
Das Kernkraftwerk Gösgen (KKG) verfügt wie alle anderen Schweizer Kernkraftwerke über eine unbefristete Betriebsbewilligung, und es darf betrieben werden, solange seine Sicherheit gewährleistet ist. Ein Dahinfallen der kantonalen Wassernutzungskonzession des KKG am 29. September 2018 würde nicht von sich aus zum Erlöschen der Betriebsbewilligung führen. Am 20. September 2018 hat das UVEK dem Gesuch des KKG betreffend Entnahme und Rückgabe von Kühlwasser aus der Aare und weiteren gewässerschutz- und fischereirechtlichen Bewilligungen mit Auflagen entsprochen. Einer allfälligen Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde vorsorglich die aufschiebende Wirkung entzogen. Damit ist ein ununterbrochener Weiterbetrieb des KKG möglich. Gegen den Entscheid können die Parteien Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben.