18.5650 · Fragestunde. Frage · 2018-11-28
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Bekanntlich hat der Bundesrat am 10. Oktober 2018 zwischenzeitlich beschlossen, den Uno-Migrationspakt zu unterzeichnen. Zum Uno-Flüchtlingspakt hat er sich noch nicht geäussert.
- Bringt dieser im Vergleich zum Migrationspakt noch weitere Verpflichtungen; falls ja, welche?
- Wird die Definition der Flüchtlinge verändert?