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Wie steht der Bundesrat zu den Forderungen des Frauenstreiks?

19.1030 · Dringliche Anfrage · 2019-06-06

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die schleppende Umsetzung der Gleichstellung der Frau in allen Lebensbereichen ist nicht nur diskriminierend, sondern auch volkswirtschaftlich ein Unsinn. Trotz der Tatsache, dass die Gleichstellung von Mann und Frau ein Verfassungsauftrag ist, sieht die Realität auch 2019 noch ganz anders aus. Deshalb formiert sich auf den 14. Juni hin ein breitabgestützter und die ganze Schweiz umfassender Frauenstreik. Die Forderungen der Frauen sind vielzählig und vielfältig, und doch haben sie einen gemeinsamen Nenner: Sie wollen nicht mehr, als ihnen zusteht, aber sie verlangen die tatsächliche Gleichberechtigung und Gleichstellung in allen Lebensbereichen.

Wie steht der Bundesrat zu den Forderungen des Frauenstreiks, namentlich zu:

1. der Durchsetzung der Lohngleichheit;

2. dem Verzicht auf stereotypische Aussagen und Bilder in Lehrmitteln;

3. der Entlöhnung und Sozialversicherung für Bäuerinnen;

4. der substanziellen Erhöhung der AHV-Renten für den Tieflohnbereich;

5. der Förderung von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten für Kinder und ältere Menschen;

6. einer Elternzeit;

7. denselben Rechten für Frauenpaare bei Heirat, Fortpflanzungsmedizin und Witwenrenten;

8. geschlechterparitätischen Wahllisten als Zulassungskriterium zu Wahlen;

9. einer Sensibilisierungskampagne betreffend häusliche Gewalt;

10. einer gerechten und ausgewogenen Geld- und Auftragsverteilung an Frauen in Musik, Theater und Kultur;

11. einer angemessenen Entschädigung der Care-Arbeit;

12. der Verhinderung der Doppeldiskriminierung der Migrantinnen;

13. der Förderung und Sichtbarmachung von Frauen in akademischen Gremien;

14. der Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel durch die Krankenkassen;

15. der Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Tampons und Binden auf 2,5 Prozent?

Kann der Bundesrat diese Forderungen unterstützen? Ist er bereit, diese umzusetzen? Wenn ja, mit welchen Massnahmen? Wenn nein, wieso nicht?

Stellungnahme des Bundesrates

Für den Bundesrat ist die Umsetzung der Gleichstellung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen eine politische Priorität. In diesem Sinne nimmt er wie folgt Stellung zu den Anliegen des Frauenstreiks:

1. Die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann für gleichwertige Arbeit ist ein vorrangiges Ziel des Bundesrates. Diesbezüglich kann Folgendes erwähnt werden: die Revision des Gleichstellungsgesetzes, die Charta für die Lohngleichheit im öffentlichen Sektor, Lohngleichheitskontrollen im Beschaffungswesen des Bundes sowie die Entwicklung von Instrumenten zur Überprüfung der Lohngleichheit.

2. Schulische Lehrmittel sollen frei von Geschlechterstereotypen sein. Die Verantwortung für das Schulwesen (Art. 62 Abs. 1 BV) sowie für die Lehrmittel liegt jedoch bei den Kantonen (Interpellation Marra 19.3057).

3. Die Erwerbstätigkeit von Bäuerinnen soll entschädigt und sozialversicherungsrechtlich deklariert werden. Deshalb will der Bundesrat im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 (AP 22 plus) die Ausrichtung von Direktzahlungen an einen adäquaten Sozialversicherungsschutz der in beträchtlichem Mass im Betrieb mitarbeitenden Ehepartnerinnen und -partner und eingetragenen Partnerinnen und Partner knüpfen.

4. Die Finanzierung der AHV verschlechtert sich seit 2014 zusehends. Der Bundesrat verfolgt daher mit der nächsten Reform der AHV (AHV 21) das Ziel, das Leistungsniveau zu erhalten und das finanzielle Gleichgewicht der AHV zu sichern. Eine Erhöhung der AHV-Renten ist unter diesen Gesichtspunkten zurzeit nicht wünschenswert.

5. Was die älteren Menschen anbelangt, so werden im Rahmen des vom Bundesrat 2016 lancierten Förderprogramms "Entlastungsangebote für betreuende Angehörige" (2017-2020) u. a. Massnahmen, die Modellcharakter haben, dokumentiert, um damit interessierte Akteure anzuregen, eigene Unterstützungsangebote einzuführen. In Bezug auf die Kinder wiederum fördert der Bund im Rahmen des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG; SR 861) die Schaffung von neuen Betreuungsplätzen. Bisher hat der Bund die Schaffung von rund 60 500 neuen Betreuungsplätzen mit 376 Millionen Franken unterstützt. Zudem sind am 1. Juli 2018 zwei neue, auf fünf Jahre befristete Finanzhilfen mit einem Kredit von 100 Millionen Franken in Kraft getreten.

6. Wie der Bundesrat am 22. Mai 2019 in seiner Stellungnahme zum indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative "für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie" bestätigt hat, hat für ihn der Ausbau eines familienergänzenden Kinderbetreuungsangebots Priorität. Diese Angebote verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit nicht nur nach der Geburt des Kindes, sondern auch während des Vorschul- und Schulalters des Kindes.

7. Derzeit läuft die Vernehmlassung zum Vorentwurf "Ehe für alle" der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (parlamentarische Initiative Fraktion GL 13.468). In diesem Rahmen wird der Bundesrat zu gegebener Zeit auch zu den sich in diesem Kontext stellenden Fragen mit Bezug auf Frauenpaare Stellung nehmen. Den Handlungsbedarf bei der Frage der Angleichung der eingetragenen Partnerschaft an die Ehe oder der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare hat der Bundesrat bereits früher in seinem Bericht "Modernisierung des Familienrechts" (März 2015) bejaht.

8. Der Bundesrat teilt das Anliegen einer ausgeglichenen Vertretung der Geschlechter im Parlament. In seinem Kreisschreiben vom 27. September 2018 fordert er die Kantonsregierungen auf, die Wahlberechtigten im Vorfeld der Nationalratswahlen 2019 auf das allfällige Missverhältnis in der Repräsentation von Frauen und Männern aufmerksam zu machen und kandidierende Gruppierungen auf den Leitfaden der Bundeskanzlei hinzuweisen. Die geschlechterspezifische Zusammensetzung von Wahlvorschlägen soll nicht gesetzlich vorgeschrieben sein (Postulat Feri Yvonne 15.3517).

9. Der Bund erarbeitet zurzeit eine Verordnung über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Verordnung stützt sich auf Artikel 386 des StGB, welcher dem Bund u. a. die Möglichkeit gibt, Aufklärungsmassnahmen zu ergreifen und Projekte zu unterstützen.

10. Die angemessene Vertretung der Geschlechter in allen relevanten Kulturbereichen stellt ein Ziel der Kulturpolitik des Bundes dar (Interpellation Savary 19.3412). Im Vernehmlassungsentwurf vom 29. Mai 2019 zur Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024 hat der Bundesrat dargelegt, wie er dieses Ziel erreichen will. Im Bereich der Filmförderung wurden bereits mit der Kulturbotschaft 2016-2020 Massnahmen zur Chancengleichheit eingeführt: In der selektiven Filmförderung werden seit 2016 bei gleicher Qualität Projekte von Frauen und jungen Filmschaffenden bevorzugt.

11. Die Arbeit von pflegenden Angehörigen ist ein sehr wichtiger Beitrag für die Gesellschaft. Die Schwierigkeit, die Betreuung von Angehörigen und Erwerbstätigkeit zu vereinbaren, hat den Bundesrat veranlasst, dem Parlament ein neues Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung vorzulegen (Botschaft vom 22. Mai 2019). Hauptpunkte der Vorlage sind ein entschädigter Betreuungsurlaub von längstens 14 Wochen für Eltern, die ein Kind betreuen, das wegen einer Krankheit oder eines Unfalls gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist, sowie ein Kurzurlaub für die Betreuung von Familienmitgliedern oder der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners. Zudem soll der Anspruch auf AHV-Betreuungsgutschriften ausgeweitet werden.

12. Die Integration dient der Teilhabe der längerfristig und rechtmässig anwesenden Ausländerinnen und Ausländer am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft (Art. 4 des Ausländer- und Integrationsgesetzes, AIG; SR 142.20). Artikel 53a des AIG sieht vor, dass namentlich den Anliegen der Frauen besonders Rechnung getragen wird.

13. Der Bund hat seit dem Jahr 2000 spezifische Programme zur Chancengleichheit an den universitären Hochschulen und Fachhochschulen unterstützt. Seit 2013 wird an den ETH und Universitäten mittels eigener Aktionspläne die Erhöhung des Frauenanteils bei den Professuren und in Hochschulgremien angestrebt. Dazu ist neben der Förderung der Wissenschaftlerinnen auf Postdoc-Stufe die Transparenz im Berufungs- und Auswahlverfahren wichtig. An den Universitäten ist der Professorinnenanteil von 7 Prozent (2000) auf rund 23 Prozent (2018) angestiegen.

14. Wie der Bundesrat im Rahmen von verschiedenen parlamentarischen Vorstössen (siehe Motion Reynard 19.3197 mit Verweisen auf frühere Vorstösse) ausgeführt hat, übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die Kosten für Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit dienen, Leistungen für gewisse medizinische Präventionsmassnahmen sowie bei Mutterschaft. Orale Verhütungsmittel und die Spirale dienen weder der Prävention noch der Behandlung einer Krankheit und sind auch keine Leistung bei Mutterschaft. Ihre Vergütung fällt folglich nicht unter die OKP.

15. Der Bundesrat hat am 20. Februar 2019 die Motion Maire Jacques-André 18.4205, "Reduzierter Mehrwertsteuersatz für Damenhygieneartikel", zur Annahme beantragt.

Antwort des Bundesrates.