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Wirtschaftsfeindliche Strafpraxis der Zollverwaltung. Wann gedenkt der Bundesrat zu handeln?

19.1042 · Anfrage · 2019-06-20

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Mit der Motion 17.3376 hat der Nationalrat im September 2017 den Bundesrat beauftragt (mit dessen ausdrücklicher Zustimmung), das Zollgesetz dahingehend anzupassen, dass die von der Zollverwaltung bis 2016 gehandhabte, sinnvolle Deklarantenstrafpraxis auf ausreichender rechtlicher Grundlage wieder aufgenommen bzw. fortgeführt werden kann. Der Bundesrat selbst hat eine entsprechende Gesetzesanpassung in Aussicht gestellt.

Seither sind bald zwei volle Jahre verstrichen, während deren die ursprünglich effiziente und bewährte Praxis durch eine beinahe willkürliche, pedantische und rigide Strafpraxis der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) abgelöst wurde. Das Speditionsgewerbe wird seither mit Tausenden zusätzlichen Bagatellstrafverfahren überflutet.

Die Folge ist ein absolut unverhältnismässiger bürokratischer Mehraufwand, sowohl aufseiten der Wirtschaft wie auch bei der EZV selbst.

Die Motion ist derzeit im Zweitrat hängig.

Wartet der Bundesrat zu, bis der Zweitrat über die Motion entschieden hat?

Kann der Bundesrat Angaben in inhaltlicher und terminlicher Hinsicht zur Umsetzung der Motion machen?

Ist der Bundesrat bereit, angesichts des unbestrittenen Entscheides des Nationalrates, die EZV anzuweisen,

ihre ursprüngliche Praxis bis zum Vorliegen neuer gesetzlicher Grundlagen wieder aufzunehmen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat kann die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) nicht anweisen, ihre von 2009 bis Ende 2016 angewendete Deklarantenstrafpraxis wiederaufzunehmen, da die Eidgenössische Finanzkontrolle diese als mit dem Legalitätsprinzip unvereinbar erklärte und eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Rechtsgleichheitsgebots in der Rechtsanwendung feststellte. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion 17.3376 bereits ausgeführt hat, müssen somit - um den Forderungen des Motionärs nachzukommen - gesetzliche Grundlagen geschaffen werden.

Damit hat die EZV bereits begonnen. So wird sie im Rahmen der derzeit laufenden Vorbereitungen für die Totalrevision des Zollgesetzes einen entsprechenden Vorschlag einbringen. Bezüglich der zeitlichen Dimension kann sich der Bundesrat für den Moment nur so weit äussern, dass das neue Zollgesetz gemäss heutiger Planung spätestens bis 2023 in Kraft sein muss. Die Umsetzung des Programms Dazit und die damit verbundene Totalrevision des Zollgesetzes hat für den Bundesrat höchste Priorität.

Antwort des Bundesrates.

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