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Bundesmittel für ausländische Schulen ohne Hauptbeteiligung des Partnerstaates?

19.1055 · Anfrage · 2019-09-26

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Auslandschulen in der Schweiz können einen Mehrwert generieren, insbesondere wenn diese ein kostengünstiges und qualitativ hochstehendes Bildungssystem anbieten. In diesem Fall übernehmen die Träger dieser Schulen die Hauptkosten für die Ausbildung der Auszubildenden. Diese Kosten müssten ansonsten vom Schweizer Steuerzahler übernommen werden. Im Falle der Internationalen Französischen Schule in Bern (Efib) hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) im Jahr 2019 zugesichert, den Umzug der Efib mit maximal 40 000 Schweizerfranken aus dem Kredit für "Aufgaben der Schweiz als Gaststaat internationaler Organisationen" zu unterstützen. Der französische Staat hat bisher keine Absichten geäussert, sich am Umzug finanziell zu beteiligen, obwohl er Hauptnutzniesser des Projekts ist. Zudem scheint der französische Staat als Besitzer der aktuellen Gebäulichkeiten der Efib nicht gewillt zu sein, der Schule, welche seit 1962 in Bern etabliert ist, das Gebäude zu verkaufen. Vielmehr scheint der französische Staat die Absicht zu haben, das Grundstück an den Meistbietenden zu verkaufen und gleichzeitig die Kosten des Umzugs und der Installationskosten der Efib dem Schweizer Steuerzahler aufbürden zu wollen.

1. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass es problematisch ist, Interessen fremder Staaten zu fördern, ohne dass diese Staaten sich angemessen an den Kosten für ein solches Projekt beteiligen?

2. Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass Projekte wie ausländische Schulen nicht primär zulasten des Schweizer Steuerzahlers gehen?

3. Inwiefern wird die Aufteilung solcher Kosten in bilateralen Gesprächen diskutiert?

Stellungnahme des Bundesrates

Als vom französischen Bildungsministerium akkreditierter, nichtgewinnorientierter Verein nach Schweizer Recht bereichert die Ecole Française Internationale de Berne (Efib) mit ihrem weitum anerkannten, mehrsprachigen Unterricht bereits seit 1962 die Schullandschaft im zweisprachigen Kanton Bern.

Die von der Efib dem EDA unterbreitete Anfrage um eine finanzielle Unterstützung hinsichtlich des im Dezember 2019 geplanten Schulstandortwechsels (Umzug) innerhalb der Stadt Bern ist zwischenzeitlich obsolet geworden. Grund dafür ist, dass die Efib den geplanten Umzug nicht innert absehbarer Zeit umsetzen kann. Das EDA wird deshalb nicht weiter darauf eingehen.

Zu den Fragen 1 und 2 wird präzisiert, dass bisher keine Bundesgelder an die Efib geflossen sind respektive fliessen werden. Was die Frage 3 anbelangt, tauschte sich das EDA mit der Efib aus.

Antwort des Bundesrates.

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