Begünstigt die Post das Verschwinden von Arbeitsplätzen im Detailhandel? Welches öffentliche Interesse besteht am Pilotprojekt mit Zalando?
19.1056 · Anfrage · 2019-09-26
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Nach einer Partnerschaft mit Amazon (vgl. Interpellation Reynard 18.3044) ist die Schweizerische Post AG in ein neues Pilotprojekt mit einem Giganten des internationalen Online-Versandhandels eingestiegen: der in Berlin ansässigen Gesellschaft Zalando. Seit letztem Juli wird dieses Projekt von Zürich aus geleitet; es ermöglicht eine grenzüberschreitende Lieferung innert Tagesfrist aus dem Warenlager, das Zalando im süddeutschen Lahr betreibt.
Diese raschen Lieferungen (innert Tagesfrist) werden den in der Schweiz ansässigen Händlern eindeutig Schaden zufügen, denn diese konnten bisher für eine rasche Lieferung auf ihre Kundennähe setzen.
Abgesehen vom Schaden für den lokalen Handel und von der Erhöhung des Marktanteils von Zalando in der Schweiz wird dieses Projekt nur wenige Stellen in der Schweiz schaffen, und zwar vor allem solche, die unsicher und schlecht bezahlt sind.
Schliesslich beruht das Geschäftsmodell von Zalando darauf, dass Rücksendungen gratis sind, was die Rentabilität stark belastet (rund die Hälfte der Pakete wird zurückgesandt). Dies erzeugt Druck auf die Kosten und die Aufgabenerfüllung der Logistikdienstleister und ist zudem schädlich für die Umwelt.
Angesichts dessen frage ich den Bundesrat: Welchen Auftrag des Service public will die Post mit diesem Pilotprojekt erfüllen, wenn dieses doch dem lokalen Handel und der Schaffung inländischer Arbeitsplätze schadet?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweizerische Post hat die Dienstleistungen der Grundversorgung gemäss den Bestimmungen in der Postgesetzgebung zu erbringen. Sie hat sicherzustellen, dass die gesamte schweizerische Bevölkerung von preiswerten und qualitativ hochstehenden Dienstleistungen profitieren kann. Die Post kommt den ihr im Rahmen des Grundversorgungsauftrags auferlegten Pflichten vollumfänglich nach. Darüber hinausgehende Verpflichtungen zugunsten von Schweizer Firmen liegen nicht vor.
Vorbehältlich der post- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben verfügt die Post wie jedes andere Unternehmen über unternehmerische Freiheit. Dieser Spielraum ist nötig, damit die Post die Grundversorgung eigenwirtschaftlich erbringen kann.
Der digitale Wandel wirkt sich tiefgreifend auf den gesamten Postmarkt aus. Betroffen vom wachsenden (grenzüberschreitenden) E-Commerce sind nebst den Postdienstanbieterinnen insbesondere auch stationäre Detailhändler. Neue Technologien haben ebenso das Kundenverhalten verändert wie auch die Angebote und deren Erbringung beeinflusst. Der früher "absenderorientierte" Postmarkt wandelt sich immer mehr hin zu einem "empfängerorientierten" und auf Pakete fokussierten Markt. Auf diesen Wandel müssen sowohl Unternehmen im stationären Detailhandel als auch Logistikunternehmen reagieren und innovative Angebote entwickeln. Viele Schweizer Detailhändler haben in den letzten Jahren auf den strukturellen Wandel reagiert und eigene Online-Shops eröffnet, die sie parallel zu ihren physischen Verkaufsstandorten betreiben.
Die Post bietet sowohl nationalen als auch internationalen Online-Händlern E-Commerce-taugliche Dienstleistungen an. Pilotprojekte wie dasjenige mit Zalando erlauben es der Post, ihre Produkte in der Praxis zu testen, auf die tatsächlich nachgefragten Kundenbedürfnisse abzustimmen und die Logistikprozesse laufend zu optimieren. Von den vielfältigen Empfängerdienstleistungen können im inländischen Paketversand sowohl die Kundschaft wie auch die inländischen Online-Händler profitieren.
Die Vertragsbeziehungen zwischen der Post und ihren Kundinnen und Kunden unterstehen grundsätzlich der privatrechtlichen Vertragsfreiheit. Insbesondere im Bereich der Grundversorgung hat die Post jedoch den Grundsatz der Gleichbehandlung einzuhalten. Dies bedeutet, dass sie allen in- und ausländischen Kundinnen und Kunden in vergleichbaren Situationen die gleichen Versandkonditionen bieten muss.
Derzeit liegen noch keine gesicherten Erkenntnisse vor zur Frage, ob der Online-Handel mehr CO2-Emissionen verursacht als der stationäre Detailhandel. Die von der Post für die Zukunft anvisierten und im Rahmen der Pilotphase bereits im Einsatz gestandenen effizienten und CO2-neutralen Fahrzeuge sowie die hohe Erfolgsquote der Post in der Erstzustellung können helfen, die CO2-Emissionen auf der letzten Meile zu reduzieren. Darüber hinaus kann die Zusammenarbeit der Post mit in- und ausländischen Online-Anbieterinnen zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei Postlogistic beitragen.
Antwort des Bundesrates.