19.3017 · Motion · 2019-03-05
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Ich fordere den Bundesrat auf, das Bundesasylzentrum Wintersried nicht zu bauen und den Standort für andere Angelegenheiten freizugeben.
Begründung
Der Bundesrat wird beauftragt, das Plangenehmigungsverfahren sowie den Bau des Bundesasylzentrums Wintersried sofort zu stoppen. Gemäss der Antwort des Bundesrates auf meinen Vorstoss 17.3909 wurden die Bundesasylzentren für durchschnittlich 24 000 Asylsuchende geplant. Im Jahr 2017 kamen 18 088 Asylsuchende in die Schweiz. 2018 waren es noch 15 255. Aufgrund dieser tiefen Zahlen macht es absolut keinen Sinn, teure Bundesasylzentren auf Vorrat zu bauen. Ebenfalls in der Antwort auf den Vorstoss 17.3909 musste der Bundesrat zugeben, dass die Bundesasylzentren nur zu 47 Prozent ausgelastet waren. Somit dürften die Bundesasylzentren im Jahr 2018 noch viel schlechter ausgelastet gewesen sein. Bundesasylzentren sollen nicht auf Vorrat gebaut werden, zumal sie immense Kosten verursachen.
Die Schwyzer Regierung hat sich ebenfalls gegen den Standort ausgesprochen und erhob im aktuellen Plangenehmigungsverfahren gemäss Artikel 95g Einsprache. Die regionale wirtschaftliche Entwicklung an der Urmibergachse wird durch den Bau beeinträchtigt, was somit klar im Widerspruch steht zur Absicht, das Gebiet zwischen Brunnen und Seewen zu einem bedeutenden Wirtschaftsstandort auszubauen. Zudem wird die regional wichtige Sportanlage Wintersried tangiert, welche mit dem Bundesratsbeschluss "Genehmigung Richtplan Kanton Schwyz - Überarbeitung" vom 24. Mai 2017 bestätigt wurde.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
An der nationalen Asylkonferenz 2014 haben Bund und Kantone einstimmig die Eckwerte und das Vorgehen für die Planung der neuen Bundesasylzentren (BAZ) vereinbart: Die beschleunigten Asylverfahren sollen in sechs Asylregionen durchgeführt werden. Die entsprechende Asylgesetzrevision haben im Juni 2016 66,8 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger angenommen. Damit der Bund rund 60 Prozent der Asylverfahren in den BAZ rechtskräftig abschliessen kann, benötigt er 5000 Unterbringungsplätze. Die Verteilung der Plätze erfolgte anteilsmässig entsprechend der Bevölkerungsgrösse der Regionen. Zur Erfüllung dieser Vorgabe braucht es in der Region Tessin und Zentralschweiz 690 Plätze in BAZ, davon 340 Plätze in der Zentralschweiz.
Zwar sind die Asylgesuchszahlen und damit die Auslastung der BAZ aktuell tief, es ist aber unabhängig von den Gesuchszahlen eine steigende Belegung zu erwarten, da die Asylsuchenden seit Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes am 1. März 2019 wie geplant länger im BAZ bleiben. Die Asylgesuchszahlen unterliegen zudem - teilweise starken - jährlichen und monatlichen Schwankungen. Das Gesamtsystem darf deshalb nicht an Minimalwerten ausgerichtet werden. Erfahrungen aus früheren Jahren mit zu wenig permanenten Unterbringungsplätzen zeigen, dass die Kosten von temporären Unterkünften deutlich höher sind. Zudem würden die Verfahrensdauern aufgrund fehlender Bundeskapazitäten länger. Der Bundesrat wird die Belegung der BAZ jedoch aufmerksam verfolgen und die nötigen Massnahmen treffen, sollte sich eine andauernde Unterbelegung abzeichnen.
Das zwischen Bund und Kantonen vereinbarte System beruht zudem auf einer gleichmässigen Verteilung der BAZ auf die Regionen. Fehlt ein BAZ in der Zentralschweiz, werden die Asylverfahren, namentlich der Wegweisungsvollzug und die Behandlung der Dublin-Fälle, beeinträchtigt. Dies hätte Auswirkungen auf die Gesamtheit der Kantone. Der Bund ist generell bestrebt, die Standorte für BAZ in Zusammenarbeit mit den Standortkantonen und -gemeinden zu realisieren. Er strebt auch mit dem Kanton Schwyz weiterhin eine einvernehmliche Lösung an.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.