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19.3061 · Motion · 2019-03-07

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die strategischen Ziele der SBB anzupassen und ein Angebot für den internationalen Bahnverkehr zu definieren wie auch eine Anschubfinanzierung für volkswirtschaftlich sinnvolle, aber betriebswirtschaftlich nicht kostendeckende internationale Verbindungen aufzuzeigen.

Begründung

2017 erschien eine vom Bundesamt für Verkehr in Auftrag gegebene Studie zum internationalen Personenverkehr. Sie zeigte auf, dass sich die internationalen Bahnverbindungen in den letzten Jahren in manche Richtung verbesserten, das Potenzial aber nicht ausgeschöpft wird. So fehlt es an Direktverbindungen Richtung Südwesten (Barcelona), die Anknüpfung an den Bahnknoten Strassburg mit weiterführenden Zügen Richtung Belgien, England und französische Regionen ist mangelhaft, und es könnten mehr Züge durchgebunden werden, etwa in Mailand Richtung Venedig oder Genua.

Aufgrund der Vorgaben respektive fehlender Finanzierung können heute international nur rentable Linien geführt werden. Der Bund gibt den SBB im Bereich des internationalen Verkehrs in den strategischen Zielen einige allgemeine Zielsetzungen vor, doch er verzichtet auf eine Definition des Angebots.

Will die Schweiz bessere internationale Verbindungen, so müssen diese auch finanziert werden. Eine Mischrechnung von besser und schlechter frequentierten Linien soll analog dem inländischen Fernverkehr möglich sein, ebenso eine Mischrechnung mit dem inländischen Fernverkehr. Eine Anschubfinanzierung soll erlaubt sein, bis die Spiesse des Bahnverkehrs und des Flugverkehrs gleich lang sind. Dies ist richtig angesichts der umweltpolitischen Vorteile des Bahnverkehrs gegenüber dem Flugverkehr, der von Steuervergünstigungen profitiert.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 14. Dezember 2018 die strategischen Ziele für die SBB für die Jahre 2019-2022 festgelegt. Dabei hat er darauf verzichtet, ein konkretes Angebot im internationalen Personenfernverkehr vorzuschreiben. Der Bundesrat erwartet von den SBB jedoch, dass diese ihre Marktstellung im internationalen Personenfernverkehr insbesondere durch Kooperationen stärken und den Zugang zum europäischen Hochgeschwindigkeitsnetz ebenso wie gute Verbindungen zu wichtigen Wirtschaftszentren sicherstellen. Die Umsetzung dieser erst vor wenigen Monaten festgelegten Zielsetzung liegt in der operativen Verantwortung der SBB.

Für Angebote im internationalen Personenfernverkehr brauchen die SBB Kooperationspartner im Ausland. Konkrete Angebote lassen sich nicht durch den Bundesrat vorschreiben, da er nicht direkt auf das Angebot der Transportunternehmen im Ausland, die als Partner notwendig sind, einwirken kann.

Ob eine Mischrechnung vorgenommen werden soll, von besser und schlechter frequentierten internationalen Personenfernverkehrslinien oder gar mit dem inländischen Fernverkehr, ist eine unternehmerische Abwägung, die in der Kompetenz und Verantwortung der SBB liegt.

Da der internationale Personenfernverkehr eigenwirtschaftlich zu betreiben ist, widerspricht eine Anschubfinanzierung diesem Grundsatz.

Der Bundesrat wird zum internationalen Personenverkehr in den nächsten Monaten eine Aussprache führen. Dabei wird er neben der Frage der Marktöffnung auch prüfen, ob er als Vertreter des Eigners der SBB einen stärkeren Einfluss auf die Ausgestaltung des internationalen Personenfernverkehrs nehmen kann und soll.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.