Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Italien von 1976. Auslegung und Anwendung der Artikel 5 und 11 klären
19.3066 · Motion · 2019-03-07
Finanzdepartement
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Schritte dafür zu unternehmen, dass die Zweifel beseitigt werden, die in Bezug auf die Auslegung und Anwendung der Artikel 5 und 11 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Italien von 1976 bestehen; er soll dies gemeinsam mit den italienischen Behörden und unter Einbezug der betroffenen Wirtschaftsverbände gestützt auf Artikel 26 des Abkommens tun.
Begründung
Die beiden italienischen Behörden Agenzia delle Entrate und Guardia di Finanza haben kürzlich zwei Fragebogen an zahlreiche Schweizer Finanzinstitute verschickt. Sie verlangen darin diverse Informationen: alle in Italien erzielten Kapitalerträge, Art der Kundenbetreuung, persönliche Angaben zu den in Italien tätigen Bankberaterinnen und Bankberatern, in Italien tätige Tochtergesellschaften, Jahresabschlüsse der Jahre 2013 bis 2017 und anderes. Der Zweck dieser italienischen Offensive ist es, alle Einkünfte, die von den schweizerischen Finanzinstituten mit solchen Tätigkeiten erzielt werden, in Italien zu besteuern. Dies soll über einen Steuerrückbehalt in der Höhe von 12,5 Prozent geschehen; ein solcher ist im Doppelbesteuerungsabkommen von 1976 zwischen der Schweiz und Italien vorgesehen. Diese Auslegung durch den italienischen Fiskus bringt die schweizerischen Finanzinstitute in Schwierigkeiten und widerspricht der Rechtsprechung des italienischen Kassationsgerichtes; dieses hatte festgehalten, dass ausländische Unternehmen ohne Betriebsstätte in Italien von der Besteuerung in Italien ausgenommen werden können (Urteile 7184/1983 und 9197/2011). Angesichts dieser Situation ist ein Eingreifen des Bundes unerlässlich, damit gemeinsam und unter Einbezug der Wirtschaftsverbände die Zweifel betreffend die Auslegung und Anwendung der Artikel 5 und 11 des Doppelbesteuerungsabkommens ausgeräumt werden können.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) steht bereits in Kontakt mit dem Bankensektor und den italienischen Amtskollegen, um bestimmte Aspekte im Zusammenhang mit den Fragebogen zu klären, welche die italienische Steuerbehörde ausländischen - nicht nur schweizerischen - Banken zugesandt hat. Das SIF als zuständige Behörde für die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens vom 9. März 1976 zwischen der Schweiz und Italien (DBA) steht zur Verfügung, um die notwendigen Massnahmen zu ergreifen (Klärung von Fragen über die Interpretation und die Anwendung des DBA). Zum jetzigen Zeitpunkt scheint es aufgrund der vorhandenen Informationen noch keine entsprechende Interpretations- oder Anwendungsfragen zu geben.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.