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19.3079 · Interpellation · 2019-03-11

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Das SEM stellt bei Asylsuchenden einen massiven Anstieg von Tuberkulose-, Windpocken- und Krätzefällen fest. Diese Infektionskrankheiten erfordern zum Teil Isolationsmassnahmen. Der zeitliche und finanzielle Aufwand von zusätzlichen Abklärungen und derjenige von Dolmetschern sei enorm. Auch unsere Spitäler werden durch Asylsuchende belastet. Deshalb ist unser Gesundheitswesen auf ausländische Ärzte und Pflegepersonal angewiesen.

Fragen:

1. Werden die Asylsuchenden bei der Einreise in Bundeszentren einem Gesundheitscheck unterzogen?

2. Wie viele und welche Krankheitsfälle und wie viele und welche Operationen von Asylsuchenden waren 2017/18 zu verzeichnen?

3. Wie gross war die Anzahl Asylsuchende, welche psychiatrisch behandelt wurden?

4. Wie hoch waren 2017/18 schweizweit die Gesundheitskosten von Asylsuchenden?

5. Wie viele ausländische Ärzte und Pflegende waren 2017/18 in der Schweiz tätig?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Zur Erkennung, Behandlung und Verhütung von übertragbaren Krankheiten werden alle Asylsuchenden bei Eintritt in ein Bundesasylzentrum über die wichtigsten übertragbaren Krankheiten und ihre möglichen Symptome, über weitere relevante Gesundheitsthemen sowie über den Zugang zur medizinischen Gesundheitsversorgung informiert. Gleichzeitig wird allen Asylsuchenden eine medizinische Konsultation angeboten, um gesundheitliche Probleme und relevante Infektionskrankheiten rechtzeitig zu erkennen und die nötigen Massnahmen für die individuelle Gesundheit sowie den Schutz der Bevölkerung zu ergreifen.

2./3. Asylsuchende unterstehen der Versicherungspflicht und haben damit Anspruch auf medizinische Leistungen gemäss der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Es besteht jedoch keine gesetzliche Grundlage, um medizinische Informationen über Asylsuchende zu erfassen und auszuwerten. Das gilt auch für psychische Erkrankungen. Entsprechend führen weder das Staatssekretariat für Migration (SEM) noch die für die medizinische Grundversorgung zuständigen Partnerärzte Statistiken. Meldepflichtig an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sind hingegen gewisse Infektionskrankheiten gemäss der

Verordnung des Eidgenössischen Departementes des Innern vom 1. Dezember 2015 über die Meldung von Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen.

4. Der Bundesrat verfügt über keine Daten zu den effektiv verursachten Gesundheitskosten der Asylsuchenden. Die an die Kantone geleisteten Bundessubventionen für die von den Kantonen getragenen Gesundheitskosten der Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen beliefen sich jedoch auf rund 116 868 000 Franken im Jahr 2017 und auf rund 82 461 000 Franken im Jahr 2018. Dieser Betrag diente im Wesentlichen der Begleichung der Krankenkassenprämien und der Kostenbeteiligungen (Franchise und Selbstbehalt) und ist Teil der vom Bund an die Kantone ausgerichteten Globalpauschalen.

5. Im Jahr 2017 hatten von den insgesamt 36 900 in der Schweiz tätigen Ärzten und Ärztinnen 34 Prozent ein ausländisches Diplom (Quelle: FMH-Statistik 2017). Von den insgesamt 79 964 in der Schweiz tätigen Pflegefachpersonen (mit Tertiärabschluss) hatten 29 Prozent ein ausländisches Diplom (Quelle: Krankenhausstatistik und Somed, BFS 2017). Für das Jahr 2018 liegen noch keine entsprechenden Zahlen vor.

Antwort des Bundesrates.