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Freiwillige Massnahmen zum Schutz des Klimas reichen im Finanzsektor nicht aus

19.3114 · Interpellation · 2019-03-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Laut Angaben des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) unterstützen die in der Schweiz verwalteten Anlageportfolios eine katastrophale weltweite Erwärmung von 4 bis 6 Grad Celsius. Greenpeace Schweiz hat nun zusätzlich in einem neu veröffentlichten Bericht die Klimaauswirkungen durch das Firmenkreditgeschäft der Schweizer Banken untersucht. Gemäss diesem Bericht haben CS und UBS zwischen 2015 und 2017 rund 12,3 Milliarden US-Dollar für 47 Unternehmen zur Verfügung gestellt, die extreme fossile Brennstoffe nutzbar machen. 2017 erreichten die von den beiden Banken finanzierten Emissionen der 47 Unternehmen einen Höchstwert von 93,3 Millionen Tonnen CO2. Damit verantworten sie zweimal so viele Treibhausgasemissionen wie die gesamte Bevölkerung und alle Industrien der Schweiz zusammen.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Inwiefern anerkennt er den in Artikel 2.1c des Pariser Klimaabkommens festgehaltenen Auftrag, Finanzmittelflüsse in Einklang mit einer emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung bringen zu müssen?

2. Teilt er die Ansicht, dass der Schweizer Finanzmarkt der wirkungsvollste Hebel für die Schweizer Klimapolitik darstellt?

3. Welche regulierenden Steuerungsinstrumente gibt es, die über freiwilliges Engagement hinausgehen (siehe 17.3914, 3.-5.)?

4. Ist er bereit, von den Schweizer Privatbanken klare und zeitgebundene Pläne zu verlangen, die aufzeigen, wie sie ihre Finanzströme in Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen bringen?

5. Das Marktversagen aufgrund der fehlenden Internalisierung externer Kosten bei der Förderung von Erdöl, Kohle und Gas kann nicht privatwirtschaftlich gelöst werden (Kostenunwahrheit). Anerkennt er diese Tatsache? Welche Instrumente stehen zur Verfügung, um Kostenwahrheit herzustellen und das Marktversagen zu korrigieren?

6. Ist er bereit, die direkte und indirekte Finanzierung von Unternehmen, die in extreme fossile Brennstoffe wie Öl aus der Arktis und der Tiefsee, Exporte von LNG (Flüssigerdgas) investieren, durch Schweizer Finanzinstitute einzuschränken? Ist der Bundesrat bereit, diese zu verbieten?

7. Ist er bereit, die direkte und indirekte Finanzierung von neuen Kohlekraftwerken durch Schweizer Finanzinstitute einzuschränken? Ist der Bundesrat bereit, eine entsprechende Strategie zu entwickeln?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Mit der Ratifizierung des Klimaübereinkommens von Paris bekennt sich die Schweiz zum expliziten Ziel, die Finanzflüsse in Einklang mit einer treibhausgasarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung zu bringen. In seiner Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes legt der Bundesrat dar, dass er dieses Ziel in einem ersten Schritt durch freiwillige Massnahmen der Finanzmarktakteure erreichen will. Bei fehlender Wirkung wird der Bundesrat weitere Möglichkeiten zur Zielerreichung in Betracht ziehen.

2./5. Finanzmarktakteure wie Banken, Pensionskassen und Versicherungen können die produzierende Wirtschaft (Realwirtschaft) grösstenteils nur indirekt beeinflussen, indem sie den Unternehmen Darlehen oder Versicherungen gewähren oder via Investitionsdienstleistungen, wobei der Handlungsspielraum bei ihren eigenen Vermögen grösser ist als bei der Vermögensverwaltung, die durch die Anlagestrategie der Kunden bestimmt wird. Etwas unmittelbarer ist der Zusammenhang bei Immobilien, insbesondere wenn diese als Kapitalanlage gehalten werden und die Finanzinstitute selber Eigentümer sind. Aus Sicht der Klimapolitik wesentlich wirkungsvoller ist die direkte Regulierung der Emissionsquellen in den Sektoren Verkehr, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft. Die externen Kosten infolge der fossilen Energiegewinnung lassen sich am effizientesten durch eine Bepreisung des CO2 - entweder über eine CO2-Abgabe oder über ein Emissionshandelssystem - internalisieren. Die Finanzmärkte würden auf die erhöhten Kosten sofort reagieren und ihr Investitionsverhalten umgehend an die veränderte Renditeerwartung anpassen.

3. Der öffentlich zugängliche Bericht des Bafu "Klimaverträgliche Finanzflüsse - Handlungsspielraum gemäss geltenden Rechtsgrundlagen" vom 3. Mai 2018 zuhanden der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates erörtert verschiedene Steuerungselemente wie die Festlegung eines Klassifizierungssystems oder bestimmter Benchmarks, Offenlegungspflichten, Vorgaben für die Finanzberatung und die Wahrnehmung treuhänderischer Pflichten sowie Anforderungen an die Aufsicht und an die Eigenmittel von Finanzinstituten.

4./6./7. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Jans 18.3974 erläutert, sollten Finanzinstitute aus wirtschaftlichen Erwägungen daran interessiert sein, ihre klimabedingte Risikoexposition zu kennen und einzudämmen. Mit der zunehmenden Sensibilisierung der Kundinnen und Kunden steigt ausserdem das mit klimaschädigenden Geschäftsmodellen einhergehende Reputationsrisiko. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein Verbot der direkten und indirekten Finanzierung von Kohlekraftwerken oder von Unternehmen, die in die Ölförderung oder in Flüssiggas investieren, schwer mit dem Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit der betroffenen Finanzinstitute gemäss Bundesverfassung (Art. 94) vereinbar wäre. Zudem haben gerade Investorinnen und Investoren die Möglichkeit, ein Unternehmen über die Ausübung des Stimmrechts auf einen klimafreundlichen Kurs zu bringen. Verbesserte Transparenz über die Volumina von Investitionen in CO2-intensive Sektoren im Vergleich zu Beteiligungen und Krediten an Unternehmen, die zu einer klimafreundlichen Entwicklung beitragen, könnte einerseits die Finanzinstitute selber und andererseits deren Kunden sensibilisieren. Der im Jahr 2020 wiederum angebotene Klimaverträglichkeitstest wird dahingehend weiterentwickelt, dass er auch Banken offensteht.

Antwort des Bundesrates.