Lexipedia

19.3115 · Motion · 2019-03-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit Flugreisen aus und in die Schweiz temporär massiv stärker besteuert werden, sofern die entsprechende Destination innerhalb einer Tagesreise (12 Stunden) auch per Bahn zu erreichen ist. Die Sonderbesteuerung wird aufgehoben, sobald Flugzeuge mit alternativen Antriebsformen vorliegen, bei denen der CO2-Ausstoss signifikant tiefer liegt.

Begründung

Aufgrund der Externalisierung der vom Flugverkehr verursachten Schäden zulasten der Allgemeinheit entsprechen die heutigen Ticketpreise längst nicht den realen Kosten des Flugverkehrs. Anders gesagt: Es liegt ein Marktversagen vor, das nicht nur zu Angebotsverzerrungen, sondern auch zur Innovationsdämpfung führt. Darum ist es unerlässlich, via Angebotsregulierung die Innovationen im Flugverkehr zu fördern. Nur so werden die entsprechenden Akteure alternative Antriebsformen erforschen, die den CO2-Ausstoss signifikant senken können.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Ziel der schweizerischen Luftfahrtpolitik ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es erlauben, die internationale Anbindung der Schweiz auf dem Luftweg sicherzustellen und die Bedürfnisse nach Flugreisen aus der oder in die Schweiz zu befriedigen.

Das gilt ebenso für den Bahnverkehr: In seinen strategischen Zielen für die SBB für die Jahre 2019-2022 erwartet der Bundesrat, dass die SBB ihre Marktstellung im internationalen Personenfernverkehr insbesondere durch Kooperationen stärken und den Zugang zum europäischen Hochgeschwindigkeitsnetz ebenso wie gute Verbindungen zu wichtigen Wirtschaftszentren sicherstellen. Die Umsetzung dieser Zielsetzung liegt in der operativen Verantwortung der SBB.

Neben dem volkswirtschaftlichen Nutzen verursacht der Luftverkehr auch von der Allgemeinheit und der öffentlichen Hand zu tragende externe Kosten. Gemäss dem im April 2019 publizierten Bericht "Kosten und Finanzierung des Verkehrs im Jahr 2015" des Bundesamtes für Statistik (BFS) sind die Klimakosten des Luftverkehrs in absoluten Zahlen etwa halb so hoch (0,8 Milliarden Franken) wie jene des Strassenverkehrs (1,6 Milliarden Franken).

Um die Klimawirkung des Luftverkehrs zu begrenzen, soll der innereuropäische Flugverkehr dem Emissionshandel unterstellt werden. Das Parlament hat in der Frühjahrssession 2019 der Verknüpfung des Schweizer Emissionshandelssystems mit demjenigen der EU und damit dem Einbezug des Luftverkehrs in das Emissionshandelssystem zugestimmt (BBl 2019 2643; Ablauf der Referendumsfrist: 11. Juli 2019). Dieser Beschluss soll Anfang 2020 in Kraft treten. Zudem hat sich die Schweiz zur Teilnahme am Carbon Offsetting und Reduction Scheme (Corsia) der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation (Icao) verpflichtet. Demzufolge müssen die über dem Niveau von 2020 liegenden CO2-Emissionen internationaler Flüge ab 2021 mit ausländischen Zertifikaten kompensiert werden. Die Mehrkosten dürften Auswirkungen auf die Ticketpreise und somit auch auf die Nachfrage nach Flugreisen haben.

Ob darüber hinaus eine Flugticketabgabe eingeführt werden soll und wie diese auszugestalten wäre, kann das Parlament im Rahmen der laufenden Diskussion zur Totalrevision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2020 (17.071) entscheiden. Als Entscheidungsgrundlage hat die Verwaltung im öffentlich zugänglichen Bericht "Flugticketabgabe" vom 23. Oktober 2018 zuhanden der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates die Erfahrungen anderer Länder und die rechtlichen Voraussetzungen in der Schweiz dargelegt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.