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19.3124 · Motion · 2019-03-14

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen von Artikel 89 der Bundesverfassung das Folgende zu veranlassen:

1. In Gebäuden des Bundes soll in den kalten Monaten die Raumtemperatur in der Regel auf 20 Grad gesenkt werden;

2. Kantone/Gemeinden, insbesondere Schulen, müssen sensibilisiert werden, damit sie ebenfalls einen wichtigen Beitrag an die Verminderung des Energieverbrauchs und des Kohlendioxidausstosses beim Heizen leisten werden.

Begründung

In der Bundesverfassung, Artikel 89, steht:

1. Bund und Kantone setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ein für eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch.

5. Der Bund trägt in seiner Energiepolitik den Anstrengungen der Kantone und Gemeinden sowie der Wirtschaft Rechnung; er berücksichtigt die Verhältnisse in den einzelnen Landesgegenden und die wirtschaftliche Tragbarkeit.

Es fällt auf, dass Politikerinnen und Politiker dem Problem des steigenden Energieverbrauchs und CO2-Ausstosses vor allem mit finanziellen Mitteln wie höherem Benzinpreis und Vorschriften für Hausbesitzer begegnen wollen. Dabei wird Artikel 89 Absatz 5 der Bundesverfassung nicht beachtet, denn gerade die Landbevölkerung, aber auch die vielen KMU sind auf ihr Auto angewiesen, und die staatlichen Eingriffe in Privatbesitz sind in unserer Demokratie unerwünscht. Hingegen könnte in öffentlichen Gebäuden des Bundes und der Kantone mit dem grössten Einsparpotenzial von Heizenergie gerechnet werden. Hier entstehen nicht nur die höchsten Kosten, sondern es könnte auch im Bereich des Nutzerverhaltens der grösste Anteil zum Einsparen geleistet werden. Es kann doch nicht sein, dass im Winter in Räumen des Bundes, aber auch in Schulhäusern usw. nur in T-Shirts die zum Teil tropischen Temperaturen ausgehalten werden können. Auch sollte der Bund die Initiative ergreifen, damit in Warenhäusern ebenfalls die Temperaturen gesenkt werden.

Wird die Temperatur nur um 1 Grad Celsius abgesenkt, können erwiesenermassen etwa 6 Prozent an Heizenergie und je nach Art der Heizung 6 Prozent Kohlendioxid eingespart werden. Die optimale Raumtemperatur liegt nach SIA-Norm bei 20 Grad Celsius!

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bund verfolgt seit Langem das Ziel, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen seiner Bauten und Anlagen zu reduzieren. In der Strategie Nachhaltige Entwicklung verpflichtet der Bundesrat die Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (BLO) zu einem nachhaltigen Immobilienmanagement. Im Rahmen des Ressourcen- und Umweltmanagements der zivilen Bundesverwaltung (Rumba) konnten zwischen 2006 und 2016 der Wärmeverbrauch um 39 Prozent, der Stromverbrauch um 29 Prozent und die Treibhausgasemissionen um 28 Prozent pro Vollzeitstelle gesenkt werden (Quelle: Umweltbericht Rumba 2006 bis 2016, Seite 4). Die zivile Bundesverwaltung ist auch im Programm "Energie-Vorbild. Eine Initiative des Bundes" engagiert. Im Vergleich zum Referenzjahr 2006 hat die zivile Bundesverwaltung bis 2017 ihre Energieeffizienz um über 52 Prozent gesteigert. Diese klaren Verbesserungen wurden durch verschiedene gezielte und aufeinander abgestimmte Massnahmen erreicht, die nicht nur den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen berücksichtigen, sondern auch die Kosteneffizienz, die technische Machbarkeit und die weiteren vielfältigen Ansprüche an die Bauten des Bundes.

Die BLO richten sich für die Temperatur in beheizten Räumen nach den Vorgaben der Norm SIA 180. Entscheidende Grösse ist dabei die empfundene Temperatur, die von der Raumlufttemperatur, den Oberflächentemperaturen, der Bekleidung, der Tätigkeit, der Luftfeuchtigkeit und weiteren Parametern bestimmt wird. Für Bürotätigkeiten liegt die normkonforme empfundene Temperatur im Winter zwischen 20,5 und 24,5 Grad Celsius. Die optimale empfundene Temperatur beträgt 21,5 Grad Celsius.

Bei bestehenden Bauten optimieren die BLO den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen insbesondere mit Betriebsoptimierungen (beispielsweise Absenkung der Temperaturen über Nacht bzw. Wochenende, nutzungsspezifische Regelung der Räume, technische Optimierung der Gebäudetechnikanlagen). Die Einsparungen aus diesen Massnahmen sind deutlich grösser als aus einer einfachen Absenkung der Raumtemperatur. Neubauten und Gesamtsanierungen haben eine thermisch sehr gute Gebäudehülle und damit einen geringen Wärmebedarf, der je nach Nutzung zu einem guten Teil durch die interne Abwärme gedeckt werden kann. Energetisch anspruchsvoller ist bei Neubauten und Gesamtsanierungen die Vermeidung von Überhitzung respektive eine effiziente Kühlung im Bedarfsfall.

Eine generelle Festlegung der Raumtemperatur auf 20 Grad Celsius im Winter würde potenziell im Widerspruch stehen zu den Anforderungen gemäss der Norm SIA 180 sowie den Bemühungen um die geschickte Kombination geeigneter und kostengünstiger Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauches und der Treibhausgasemissionen (siehe Beispiele zur Betriebsoptimierung oben).

Der Bund setzt sich seit Jahren über die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) für die Sensibilisierung der Kantone, Städte und Gemeinden ein. Neben den BLO sind unter anderem auch die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK), der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) und der Schweizerische Städteverband (SSV) Mitglied der KBOB. Die KBOB nimmt u. a. Koordinationsaufgaben im Bereich Nachhaltigkeit wahr. Dies deckt auch die Themen Energie und Treibhausgase ab. Durch die KBOB-Empfehlung "Nachhaltiges Immobilienmanagement" und die dazugehörigen Standards und Faktenblätter werden Kantone und Gemeinden als Betreiber von Bildungsbauten auch für die Themen Energieverbrauch und die Emission von Treibhausgasen sensibilisiert.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.