Lexipedia

Jährliches Reporting Personalmanagement für die Bundesverwaltung. Die Zahlen zur Mehrsprachigkeit müssen vollständig und detailliert sein

19.3153 · Motion · 2019-03-20

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, im "Reporting Personalmanagement Bundesverwaltung, Parlamentsdienste, eidgenössische Gerichte und Bundesanwaltschaft" - einem Bericht zuhanden der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte - jährlich eine detaillierte Auswertung der Sprachenanteile nach Departementen, Verwaltungseinheiten und Kaderlohnklassen zu liefern. Das Dokument soll öffentlich zugänglich sein und eine detaillierte Auswertung enthalten und nicht, wie dies im Bericht 2018 der Fall ist, lediglich eine Zusammenfassung.

Begründung

Die Mehrsprachigkeit ist für die Schweiz von zentraler und grundlegender Bedeutung. Die Förderung, die Aufwertung und wo nötig die Verteidigung der Mehrsprachigkeit betrifft viele Bereiche der öffentlichen Hand und der Gesellschaft. Daher soll die Bundesverwaltung bezüglich der verschiedenen Landessprachen ein Spiegelbild der Gesellschaft sein und die Verwendung der Landessprachen aktiv vorleben. In den letzten Jahren kam es diesbezüglich wiederholt zu politischen Debatten, und es wurden klare Vorschriften mit Soll-Werten gesetzlich verankert. Eine gleichmässige Vertretung von französisch-, italienisch- und romanischsprachigen Bundesangestellten, in den einzelnen Verwaltungseinheiten und im Kader, ist nicht nur eine Notwendigkeit, sondern auch eine Chance.

Gegenwärtig ist die Situation unbefriedigend. Vor diesem Hintergrund überrascht die Antwort des Bundespräsidenten auf die Fragen 19.5220 und 19.5221. Gemäss Kapitel 3.3, "Sprachen", des Reportings 2018 ist der Anteil Italienischsprachiger deutlich zurückgegangen, auf den seit 2014 tiefsten Wert. Im Reporting 2018 führt der Bundesrat aus, dass auf eine detaillierte Auswertung der Sprachenanteile nach Departementen, Verwaltungseinheiten und Kaderlohnklassen verzichtet wird. Als Grund wird auf einen separaten Bericht verwiesen, der seit Jahren gefordert wird, bis jetzt aber noch nicht vorliegt; er soll nun in den kommenden Monaten vorgestellt werden. Die Begründung vermag nicht zu überzeugen, denn das jährliche Personalreporting ist ein wiederkehrendes Dokument, in dem das Bundespersonal bezüglich verschiedener Faktoren analysiert wird und in dem auch von der Vertretung der Sprachgemeinschaften folglich ein vollständiges und detailliertes Bild gezeichnet werden muss.

Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass der Bundesrat ab dem Bericht 2019 jährlich eine detaillierte Auswertung der Vertretung der Sprachgemeinschaften vorlegt, aufgeschlüsselt nach Departement, Verwaltungseinheit und Kaderlohnklasse. Übrige Berichte und nachfolgende Analysen mögen das Personalreporting ergänzen, ersetzen tun sie es aber nicht.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Vielfalt der Bundesverwaltung leistet einen wichtigen Beitrag für die Verankerung des Bundes in den Regionen und bei den verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Der Bundesrat teilt die Ansicht des Motionärs, wonach der Mehrsprachigkeit dabei eine zentrale Bedeutung zukommt. Um dies zu unterstreichen, hat der Bundesrat die Sprachenverordnung (SpV; SR 441.11) sowie die Weisungen zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung erlassen und die Delegierte des Bundes für Mehrsprachigkeit (DBM) mandatiert, zusammen mit den Departementen und Ämtern die Sprachkompetenzen der Mitarbeitenden zu fördern.

Mit dem jährlichen Reporting Personalmanagement informiert der Bundesrat die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte über die Umsetzung der Personalpolitik und damit auch über die Erreichung der Ziele in der Mehrsprachigkeit. Inhalt und Form der Berichterstattung fussen auf der Reportingvereinbarung zwischen den Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte und dem Bundesrat vom Januar 2010 sowie auf Artikel 8d Absatz 1 SpV. Die vom Motionär verlangten Auswertungen sind in den vergangenen vier Jahren denn auch im Reporting zum Personalmanagement jeweils in einem 20 Seiten umfassenden Anhang ausgewiesen worden.

Die DBM legt zudem alle vier Jahre einen Evaluationsbericht zur Förderung der Mehrsprachigkeit vor, in welchem sie die Sprachenanteile in der Bundesverwaltung detailliert analysiert und - im Unterschied zum reinen Zahlenmaterial im Anhang zum Reporting - diese auch kommentiert. Der nächste Bericht der DBM wird voraussichtlich im Herbst 2019 publiziert. Der Evaluationsbericht der DBM enthält die Zahlen des Jahres 2018. Deshalb hat der Bundesrat im Reporting zum Personalmanagement 2018 darauf verzichtet, im selben Jahr die gleichen Zahlen zweimal auszuweisen.

Im Reporting zum Personalmanagement 2019 wird der Bundesrat die Sprachenanteile nach Verwaltungseinheit und Kaderlohnklassen wieder wie zuvor ausweisen.

Damit ist das Anliegen des Motionärs erfüllt, und es kann auf die Annahme der Motion verzichtet werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Jährliches Reporting Personalmanagement für die Bundesverwaltung. Die Zahlen zur Mehrsprachigkeit müssen vollständig und detailliert sein | Lexipedia | Lexipedia