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Eine gesetzliche Regelung des Recyclings von Schiffen. Die Schweiz muss ihre soziale und ökologische Verantwortung übernehmen

19.3165 · Motion · 2019-03-20

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Ich beauftrage den Bundesrat, eine gesetzliche Grundlage für das Recycling von Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge zu schaffen. Sie sollte mindestens den Anforderungen der Vereinbarung von Hongkong vom 15. Mai 2009 über das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen entsprechen und könnte sich an der EU-Verordnung über das Recycling von Schiffen orientieren.

Begründung

Die Schweiz sollte wie die Europäische Union mit ihrer Verordnung über das Recycling von Schiffen (Verordnung (EU) 1257/2013) über eine gesetzliche Regelung verfügen, in der soziale und ökologische Mindestanforderungen zum Reycling von Schweizer Hochseeschiffen festgelegt werden. Laut einer vor Kurzem durchgeführten Studie wurden in den vergangenen 10 Jahren 90 Schweizer Schiffe in Werften des südlichen Asiens (Indien, Pakistan und Bangladesch) abgewrackt. Diese Werften halten sich an keinerlei soziale und ökologische Grundsätze. Die Menschen arbeiten dort dauernd in Lebensgefahr. In diesem Sektor finden im Verhältnis mehr Menschen den Tod als im Bergbau. Das Basler Übereinkommen gilt zwar für Schiffe, die für Mensch und Umwelt hochgiftige Substanzen transportieren. Reedereien können es aber umgehen, indem sie den Hafenbehörden ihre Absicht, das Schiff zu entsorgen oder unter der Flagge eines anderen Landes mit weniger strengen Regeln zu fahren, verschweigen. Aus diesem Grund hat die Europäische Union beschlossen, Massnahmen zu ergreifen. Die Schweiz sollte sich diesen gemeinsamen Vorkehrungen anschliessen und sich an der europäischen Gesetzgebung orientieren, die unter anderem ein amtliches Register für Werften vorsieht, in denen Schiffe für Arbeiter und Umwelt sicher abgewrackt werden dürfen. Die EU verbietet auch die umstrittene Praktik der "Strandung" und legt Anforderungen an den Umgang mit toxischen Abfällen und an den Arbeitsschutz fest. Neben den internationalen Vorkehrungen (Annahme des Übereinkommens von Hongkong) muss die Schweiz, um ihre soziale und ökologische Verantwortung zu übernehmen, nationale Vorschriften erlassen. Damit lässt sich die nahezu systematische Umgehung des von der Schweiz ratifizierten Basler Übereinkommens verhindern.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Problematik der teilweise prekären Arbeitsbedingungen sowie der möglichen Belastungen für die Umwelt bei der Verschrottung von Hochseeschiffen bewusst.

Es ist zu differenzieren zwischen Schiffen, die von Unternehmen mit Sitz in der Schweiz unter einer fremden Flagge betrieben werden, und Schiffen, die unter Schweizer Flagge fahren. Hochseeschiffe unterstehen immer der Rechtsordnung desjenigen Staates, dessen Flagge das Schiff führt (Flaggenstaatprinzip). Nach heutigem Kenntnisstand des Bundesrates ist noch nie ein Schiff unter Schweizer Flagge verschrottet worden. Vielmehr fahren diese Schiffe nach ihrem Einsatz unter Schweizer Flagge noch mehrere Jahre unter anderen Flaggen weiter.

Schiffseigner können die Flagge für ihre Schiffe jederzeit frei wählen. Damit stehen die Rechtsordnungen der Flaggenstaaten zueinander in Konkurrenz.

Im Gegensatz zu einem Binnenland können Küstenstaaten Schiffe unter Drittflagge ihren nationalen Regeln unterstellen. Sie bestimmen, unter welchen Bedingungen die Häfen und Anlegestellen in ihren Hoheitsgewässern angelaufen werden dürfen. Die EU nutzt diese Möglichkeit in ihrer Verordnung über das Recycling von Schiffen. Sie verlangt für Schiffe von Drittstaaten das Mitführen eines Gefahrstoffinventars. Sie setzt damit eine in der Hongkong-Konvention geforderte Massnahme um. Die Regelung tritt am 31. Dezember 2020 in Kraft. Das Schweizerische Seeschifffahrtsamt wird dazu den Schweizer Reedern eine Empfehlung abgeben. Die EU-Gewässer sind für Schweizer Schiffe wichtig. Deshalb werden sich ihre Eigner und Reeder aus Eigeninteresse um ein solches Inventar bemühen.

Die in den internationalen Übereinkommen festgehaltenen, weltweit anwendbaren Vorschriften können für Ausgleich zwischen den konkurrierenden Rechtsordnungen der Flaggenstaaten sorgen. Sie sind für Verbesserungen bei Arbeits-, Umwelt- und Sicherheitsstandards bedeutsam. Das gilt auch für die Verschrottung von Schiffen.

Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass eine Anpassung der nationalen Gesetzgebung nicht zur gewünschten Verbesserung führen kann. Hingegen kann die Schweiz mittels Förderung und Unterstützung internationaler Standards und Übereinkommen zu einer Verbesserung beitragen. Der Bundesrat unterstützt die Stossrichtung der Hongkong-Konvention. Sie setzt am Schiff selbst an (Bau, Recycling, Abwrackung) und nimmt insbesondere die Werften in die Pflicht. Sie wird ihre Wirkung entfalten, sobald sich die grossen Schiffbau- und -entsorgungsländer darauf verpflichten. Der Bundesrat wird deshalb den Beitritt zur Hongkong-Konvention prüfen, sobald eine grössere Zahl wichtiger maritimer Staaten sie ratifiziert hat und die Schweiz zum Inkrafttreten beitragen kann.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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