19.3178 · Interpellation · 2019-03-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:
1. Wie hoch werden die Kosten der Schutzmassnahmen auf der Baustelle für die Hochspannungsleitung auf dem Abschnitt Chamoson-Chippis sein?
2. Angesichts der Kosten und Schwierigkeiten des Projekts, überzeugt das vorgebrachte finanzielle Argument weiterhin im Vergleich zu einer allfälligen Erdverkabelung, wenn man die Vorgabe der Rechtsprechung berücksichtigt, Stromverluste während der Übertragung dank der Verkabelung zu vermeiden?
3. Wie kann der Bundesrat es zulassen, dass die Schutzmassnahmen erst nach der Fertigstellung der Arbeiten ergriffen werden, zumal dadurch eine Zeit der Unsicherheit in dieser Zone in Kauf genommen wird?
4. Wie bewertet der Bundesrat in finanzieller Hinsicht und vor dem Hintergrund der Studien (Seco, Bafu) zum Wert der Landschaft für den Tourismus die durch das Aufstellen dieser gigantischen Strommasten entstehenden wirtschaftlichen Folgen für eine Region, die auf die Schönheit der Landschaft setzt, um Gäste anzulocken?
Begründung
Es gibt neue Probleme beim Bau der Hochspannungsleitung Chamoson-Chippis. 34 Masten erfordern umfangreiche Schutzmassnahmen. Dazu gehören Betonträger mit einer Höhe von 2,5 Metern, der Bau von Dämmen oder zahlreichen Auffangnetzen. Mehrere Masten sind sogar in Zonen mit Naturgefahren vorgesehen. Der Mast 150 befindet sich zum Beispiel in einer Zone mit hohen Naturgefahren, wo Bauten normalerweise unzulässig sind. Da von Schutzmassnahmen die Rede ist, hat Swissgrid offenbar bereits eine Ausnahmebewilligung erhalten. Anscheinend sieht die öffentliche Auflage einige dieser Schutzmassnahmen jedoch nur für die Zeit während oder nach dem Bau der Leitung vor. Für einen gewissen Zeitraum wären die Masten also fertiggestellt, aber nicht gesichert.
Das Wallis ist insbesondere für sein Tourismusangebot bekannt. Der Tourismus generiert für den Kanton eine Wertschöpfung von 2,39 Milliarden Franken und bietet fast 20 Prozent der Arbeitsplätze. Die Branche kann auf die Landschaft als wahres Aushängeschild setzen. Die Errichtung gigantischer Masten schadet dem Schweizer Tourismus unmittelbar.
Da der ökonomische Wert der Landschaft für den Tourismus in unserem Land auf 68 bis 79 Milliarden Franken geschätzt wird (Seco, 2002; Bafu, 2015), haben wir ein Recht zu wissen, welche finanziellen Auswirkungen eine solche Hochspannungsleitung auf die Tourismusbranche hätte.
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Kosten der Schutzmassnahmen
Der Bundesrat hat keine Kenntnis von den Kosten, die durch die Schutzmassnahmen für die Hochspannungsleitung (HSL) Chamoson-Chippis verursacht werden. Diese Kosten sind von der Swissgrid zu tragen.
Die Kosten der Verkabelungs- und der Freileitungsvariante wurden 2011 vom Expertengremium Brakelmann/Fröhlich/Püttgen untersucht. Auf der Grundlage dieses Gutachtens gelangte das Bundesverwaltungsgericht am 15. August 2012 zum Schluss, dass die Kosten einer Verkabelung unverhältnismässig seien. Dieser Entscheid wurde am 13. Mai 2013 vom Bundesgericht gestützt.
Da der Entscheid des Bundesgerichtes zur Leitung Chamoson-Chippis endgültig und rechtskräftig ist, sind sowohl die Behörden als auch der Bundesrat daran gebunden.
3. Unsicherheit
Die effektive Planung der konkreten Schutzmassnahmen ist Aufgabe der Projektantin. Die Arbeiten in den Abschnitten, in denen Schutzmassnahmen erforderlich sind, werden erst in Angriff genommen, nachdem diese Massnahmen definiert worden sind. Die Vorgehensweise wurde in der Plangenehmigung festgelegt, deren Vollzug durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat (Esti) überwacht wird. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Hinweise darauf, dass die Projektantin die Vorgaben der Behörde nicht einhält und so in Kauf nimmt, dass eine gefährliche Situation eintritt.
4. Wert der Landschaft und Tourismus
Die Interessenabwägung, bei der auch die Landschaftsbelastung berücksichtigt wird, wurde im Rahmen der sukzessiven Plangenehmigungsverfahren für das Projekt Chamoson-Chippis vorgenommen. Die verschiedenen Justizbehörden haben die Gültigkeit dieser Interessenabwägung bestätigt. Der Bundesrat ist nicht befugt, den endgültigen Entscheid des Bundesgerichtes zum Projekt Chamoson-Chippis infrage zu stellen. Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht in einem unlängst gefällten Urteil (A 702/2017 vom 26. März 2019, Gommerleitung) festgehalten hat, dass gegenwärtig keine allgemein anerkannte Methode zur Ermittlung des Werts einer konkret abgegrenzten Landschaft besteht. Damit eine solche Methode entwickelt werden kann, sind weitere vertiefende Arbeiten nötig.
Antwort des Bundesrates.