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19.3180 · Interpellation · 2019-03-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die flachen Smartphones sind zu ständigen Begleitern geworden. Oft werden sie am Körper in der Hosentasche getragen, beim Telefonieren meistens direkt am Ohr. In Frankreich wurde 2018 bekannt, dass die deklarierten SAR-Werte von vielen der verkauften Handy-Modelle zu tief sind. Kundinnen und Kunden wurden jahrelang getäuscht ("Phonegate").

Am 13. Februar 2019 geben im "Beobachter" Experten Auskunft, dass die SAR-Werte von Handys mit einem zu grossen Abstand zum Körper ermittelt werden. Das führt zu wesentlich niedrigeren SAR-Werten, die nicht der Realität entsprechen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Risikoforschung und Rechtsprechung im benachbarten Ausland sind die Gesundheitsrisiken von Handy-Nutzern höher als angenommen. Inzwischen sollen sich die Hersteller mit den zuständigen Behörden auf einen Kompromiss von 5 Millimeter Messabstand zwischen Handy und Kopf geeinigt haben. Dieser Abstand entspricht immer noch nicht der gängigen Nutzungsdistanz von 0 Millimeter. Die Handy-Nutzer werden weiter getäuscht. Vor dem Hintergrund der geplanten Einführung der Mobilfunkgeneration 5G ist Aufklärung dringend nötig.

Es stellen sich folgende Fragen:

1. Wann wurde der Bundesrat über die unzulänglichen Grenzwerte orientiert, und welche Massnahmen wurden ergriffen, um die Handy-Nutzer korrekt zu informieren?

2. Wie haben sich die Bundesbehörden in die Verhandlungen um den Kompromiss des realitätsfremden Abstandes von 5 Millimeter zwischen Handy und Kopf eingebracht? Wurde dabei das Vorsorgeprinzip berücksichtigt?

3. Welche Hinweise aus der Forschung wurden von der Berenis-Gruppe zur Problematik eingebracht? Wurde der im "Beobachter"-Artikel erwähnte Professor Niels Kuster (ETH Zürich) konsultiert, um klärende Hinweise zu den irreführenden SAR-Werten zu erhalten?

4. Professor Kuster hat in einer Forschungsarbeit dargelegt, dass die Grenzwertrichtlinien der Industrie nicht vor dauerhafter, schädigender Erhitzung von Körpergewebe schützen. Er empfiehlt, die unzulänglichen Grenzwerte dringend anzupassen, insbesondere im Hinblick auf 5G. Wie berücksichtigt der Bundesrat diese Empfehlung?

5. Zukünftige Handys für 5G-Mobilfunk werden mit extrem kurzwelligen Frequenzen im Millimeterbereich arbeiten. Wie und wann gedenkt der Bundesrat die Öffentlichkeit darüber zu informieren?

6. Wie fördert der Bundesrat die industrieunabhängige Risikoforschung betreffend 5G-Mobilfunkstrahlung?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) informiert die Bevölkerung seit Jahren mit einem ausführlichen Faktenblatt über den strahlungsarmen Umgang mit Mobiltelefonen. Um vorsorglich unnötige Expositionen am Kopf zu vermeiden, empfiehlt das BAG, Kopfhörer und eine drahtlose Freisprecheinrichtung mit einem schwachen Bluetoothsender zu verwenden.

2./4. Mobiltelefone sollen aufgrund der Empfehlungen der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) einen SAR-Wert (Spezifische Absorptionsrate) von 2 Watt pro Kilogramm für das Telefonieren mit dem Handy am Ohr nicht überschreiten. Die Grenzwerte verhindern, dass sich der Körper als Folge der Belastung mit hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung so erwärmt, dass gesundheitliche Effekte auftreten können. Die Grenzwerte setzen die gesicherten Erkenntnisse zu diesen Effekten mit einem Sicherheitsfaktor von 50 um. Sie decken damit keine Wirkungen von kurz- und langzeitlichen Belastungen ab, die unter diesem Grenzwert auftreten könnten und noch mit Unsicherheiten behaftet sind.

In Europa wurde diese ICNIRP-Empfehlung zuerst in die auch in der Schweiz anzuwendende Europäische Produkte-Norm EN 50361:2002 übernommen, welche den Herstellern einerseits Vorgaben und andererseits eine Vermutungswirkung der Konformität dieser Handys gab. Mit den nachfolgend erschienenen Normen EN 62209-1, "Telefonieren mit dem Handy am Ohr", und EN 62209-2, "Tragen des Handys am Körper", wurden die Vorgaben betreffend Prüfung, Bewertung und Deklaration verbessert und insbesondere die Unklarheiten über den Messvorgang präzisiert. Dabei wurde der vorgegebene Abstand zum Ohr während des Messvorgangs von 15 bis 25 Millimeter reduziert und ab 2017 einheitlich auf 5 Millimeter festgelegt.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass im Produktesicherheitsbereich dieses Konzept des "new and global approach" gilt. Die Hersteller tragen eine sehr grosse Verantwortung, indem sie in erster Linie die Einhaltung der in der Produktenorm festgelegten Grenzwerte sicherstellen müssen.

3. Die beratende Expertengruppe NIS (Berenis) sichtet im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) die neu publizierten wissenschaftlichen Arbeiten zu den Auswirkungen von nichtionisierender Strahlung und wählt diejenigen zur detaillierten Bewertung aus, die aus ihrer Sicht für den Schutz des Menschen von Bedeutung sind oder sein könnten. Die Ergebnisse der Evaluation werden vierteljährlich in Form eines Newsletters auf der Website des Bafu publiziert. Berenis hat indes kein Mandat, sich mit technischen Normen auseinanderzusetzen.

5./6. Die zurzeit laufende Einführung von 5G erfolgt in Frequenzbereichen, wie sie bereits jetzt für den Mobilfunk und für WLAN verwendet werden. Längerfristig soll 5G auch in einem höheren Frequenzbereich zur Anwendung gelangen, man spricht hier auch von "Millimeterwellen". Bei der Einwirkung solcher Strahlung auf den Menschen bestehen aus wissenschaftlicher Sicht noch Unklarheiten, und es besteht Forschungsbedarf. Ein Zeitplan, wann in der Schweiz Millimeterwellen zur Anwendung gelangen könnten, liegt noch nicht vor.

Antwort des Bundesrates.

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