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Schadstoffe in Berührung mit der Babyhaut. Bei Windeln ist Vorsicht geboten

19.3181 · Interpellation · 2019-03-20

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Im Januar 2019 hat die französische Agentur für Nahrungssicherheit, Umwelt und Arbeitsschutz (Anses) einen Bericht veröffentlicht, wonach chemische Substanzen in Babywindeln enthalten seien, und empfiehlt Behörden angesichts der Ergebnisse, das Vorsorgeprinzip anzuwenden. Laut Anses sind die nachgewiesenen Mengen bestimmter Substanzen zu hoch und könnten der Gesundheit des Kindes langfristig schaden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) stellte in Zusammenarbeit mit der Fédération Romande des Consommateurs (FRC) im Oktober 2018 die Ergebnisse einer vergleichbaren Studie vor und kam zu dem Schluss, dass kein Grund zur Besorgnis bestehe. Jedoch hätten die französischen Behörden, so das BLV, strengere Kriterien bei den Tests angewendet. Das ist mit Blick auf die untersuchte Bevölkerungsgruppe legitim, zumal Babys eine besonders empfindliche Haut haben und die Windeln sich im ständigen Kontakt mit ihrer Schleimhaut befinden. Die FRC begrüsst die Bereitschaft der französischen Behörden, das Vorsorgeprinzip anzuwenden. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:

1. Wie wendet der Bundesrat auf diesem Gebiet das Vorsorgeprinzip an?

2. Ist der Bundesrat der Meinung, dass die Anwendung des Vorsorgeprinzips in diesem Fall darauf hinauslaufen sollte, von den Windelherstellern zu verlangen, den Gehalt der problematischen Stoffe zu reduzieren?

3. In den vom BLV in Zusammenarbeit mit der FRC durchgeführten Tests wurden die von den Herstellern beigegebenen Duftstoffe nicht berücksichtigt, obwohl diese Allergien auslösen können und geraten wird, Duftstoffe von Kleinkindern fernzuhalten. Anses empfiehlt den Herstellern, die Duftstoffe bei der Produktion von Windeln nicht zu verwenden. Wird es in der Schweiz ebenfalls eine solche Empfehlung geben?

4. Werden Duftstoffe bei zukünftigen Tests berücksichtigt?

Stellungnahme des Bundesrates

In der Schweiz gelten Windeln (Wegwerfwindeln) als Gebrauchsgegenstände und müssen somit die allgemeinen Anforderungen der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (Art. 61 Abs. 1 LGV, SR 817.02) erfüllen. Bei einer normalen oder vorhersehbaren Verwendung dürfen Gebrauchsgegenstände Stoffe nur in Mengen abgeben, die gesundheitlich unbedenklich sind.

1. Das Vorsorgeprinzip wird angewandt, wenn bei einem Produkt bedeutende wissenschaftliche Unsicherheiten über seine potenzielle Gefahr für die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten bestehen. Dieses Prinzip gilt sowohl für Gebrauchsgegenstände als auch für Lebensmittel. In der Studie des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (www.blv.admin.ch > Gebrauchs- und Bedarfsartikel > Kinderartikel), in der Windeln auf 114 Stoffe untersucht wurden, wurden kleinste Spuren von vier Stoffen nachgewiesen. Die sehr tiefe Konzentration dieser vier Stoffe stellt jedoch kein Gesundheitsrisiko für Säuglinge und Kleinkinder dar. Da keine bedeutende wissenschaftliche Unsicherheit in Bezug auf die schädliche Wirkung dieser Produkte besteht, gelangt das Vorsorgeprinzip nicht zur Anwendung.

2. In der Gesetzgebung werden lediglich für potenziell gesundheitsgefährdende Stoffe Grenzwerte festgelegt. Angesichts der Ergebnisse der Studie und des heutigen Kenntnisstandes kommt das BLV zum Schluss, dass Wegwerfwindeln keine chemischen Stoffe enthalten, die für die Gesundheit von Säuglingen und Kleinkindern ein Risiko darstellen. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass keine besonderen Massnahmen ergriffen werden müssen. Die Hersteller sind in jedem Fall zur Selbstkontrolle verpflichtet und müssen sicherstellen, dass sie nur sichere Produkte in Verkehr bringen.

3. Die Kontaktallergien, auf die im Bericht der Anses hingewiesen wird, wurden nicht durch Duftstoffe, sondern durch andere Stoffe verursacht. Da zudem keine Daten zur Hauttoxizität von Duftstoffen verfügbar waren, verwendete die Anses in ihrer Studie ein theoretisches Modell, mit dem das Risiko anhand von Daten zur oralen Toxizität - ohne Korrekturfaktor - bewertet wurde, obwohl die Windeln mit der Haut in Berührung kommen. Das BLV ist daher der Ansicht, dass in dieser Studie das Risiko überschätzt wird und keine besonderen Empfehlungen zu diesen Produkten abgegeben werden müssen. Die Industrie ist verpflichtet, für jeden verwendeten Stoff - auch für Duftstoffe - eine Risikobewertung durchzuführen, bevor ein Produkt in Verkehr gebracht wird (vgl. Antwort auf Frage 2).

4. Da Duftstoffe nicht als prioritäres Gesundheitsrisiko betrachtet werden, sind zum heutigen Zeitpunkt keine Analysen vorgesehen. Das BLV führt jedoch zurzeit zusätzliche Untersuchungen zur Ermittlung der Herkunft eines in den Windeln nachgewiesenen Stoffs durch, weil dieser Stoff auch in anderen Gebrauchsgegenständen anzutreffen ist (vgl. Frage 1). Der Bundesrat verfolgt die wissenschaftliche Entwicklung in diesem Bereich aufmerksam und wird nötigenfalls Massnahmen ergreifen.

Antwort des Bundesrates.