19.3183 · Motion · 2019-03-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass Linienflüge zwischen schweizerischen Flughäfen künftig untersagt werden.
Begründung
Gemäss den Statistiken des Flughafens Genf für das Jahr 2017 stand Zürich an siebter Stelle der Flughäfen, die von Genf aus angeflogen werden, und die Zahl der Passagiere auf Flügen von Genf nach Zürich hat um 21 Prozent zugenommen. 2018 sind mehr als 622 000 Personen auf dem Luftweg zwischen diesen beiden Städten gereist (Linien- und Charterflüge). Ein Flug zwischen Genf und Zürich verursacht aber rund 150-mal mehr CO2-Emissionen als eine Zugreise auf dieser Strecke; kommt dazu, dass eine Zugfahrt zwischen diesen Städten nur rund drei Stunden dauert. Mit Erfolg werden auch Flüge zwischen Lugano und Zürich angeboten, 2018 sind etwas mehr als 88 000 Passagiere zwischen diesen Städten - die mit der Eisenbahn nur zweieinhalb Stunden auseinanderliegen - gereist. Will man die Reisezeiten vergleichen, müssen das Check-in und die Wartezeiten am Flughafen einberechnet werden. Die Abschaffung von Inlandlinienflügen würde dem Zug in einem Land mit qualitativ hochstehenden Verkehrsverbindungen Aufwind verleihen, und die bedeutenden Investitionen in diesen Service public würden zum Tragen kommen. Heute ist die Luftfahrt für 18 Prozent des Beitrags der Schweiz zur Klimaerwärmung verantwortlich; werden keine Massnahmen ergriffen, wird laut dem Bundesamt für Umwelt die Luftfahrt im Jahr 2030 die Hauptquelle für die Erwärmung sein. Sollen die im Pariser Klimaabkommen formulierten Ziele erreicht werden, ist es deshalb unabdingbar, die von der Luftfahrt verursachten Emissionen zu verringern. Zudem stellt das andauernde Wachstum, das die Luftfahrt in den vergangenen Jahren erlebt hat, eine Gefahr für die Gesundheit dar, insbesondere aufgrund des Lärms und der Luftverschmutzung. Tagsüber sind bereits 65 000 Menschen exzessivem Fluglärm ausgesetzt, und der Bund sagt voraus, dass die Grenzwerte für Luftschadstoffe, die in Zusammenhang mit dem Wachstum des Flughafens Genf stehen, bis 2030 überschritten werden. Die Abschaffung von Inlandflügen wirkt sich mehrfach wohltuend aus: Sie hat nur geringe Auswirkungen auf die Reisenden, ist aber dank ihrer klimaschützenden Wirkung von Vorteil für die Bevölkerung. Sie erhöht die Attraktivität von Bahnreisen und bietet Fluggesellschaften Anreize, für ihre Angebote mit den SBB zu kooperieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Zurzeit werden die Linienflüge Lugano-Zürich und Genf-Zürich regelmässig angeboten. Mit Blick auf die touristische und wirtschaftliche Entwicklung haben das Tessin und die Romandie ein Interesse an diesen Luftverkehrsverbindungen zum Drehkreuz Zürich.
Die Passagiere, die ab Genf oder Lugano eine Flugreise buchen, fliegen oft aufgrund fehlender Direktverbindungen via Zürich an ihre Wunschdestination. So steigen über 85 Prozent aller Inlandpassagiere in Zürich auf einen Anschlussflug um. Die restlichen Passagiere absolvieren reine Inlandflüge.
Bei einem Verbot von innerschweizerischen Linienflügen würden Transitpassagiere aller Wahrscheinlichkeit nach nicht auf den Zug ausweichen, sondern eher einen Flug über einen anderen Umsteigeflughafen buchen - beispielsweise via London, Paris, Frankfurt, Amsterdam oder Istanbul. Passagiere aus dem Tessin würden vermehrt ab Mailand verreisen. Zudem ist nicht auszuschliessen, dass bei einem Verbot der Verbindung Lugano-Zürich andere Airlines Flüge ab Lugano über ein anderes Drehkreuz als Zürich anbieten würden. Der Bundesrat erwartet somit bei einem Verbot von Inlandflügen keine massgebliche Einsparung an CO2 und auch keine Reduktion der Schadstoff- und Lärmbelastung. Im Gegenteil könnten Umsteigeflüge über weiter entfernte Drehkreuze sogar zu einer Zunahme des CO2-Ausstosses führen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.