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Warum weigert sich der Bundesrat angesichts der geringen Umsetzung der Uno-Leitprinzipien durch Schweizer Unternehmen, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen?

19.3192 · Interpellation · 2019-03-21

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

In seinem Bericht "Rohstoffsektor Schweiz: Standortbestimmung und Perspektiven" von Ende 2018 verlangt der Bundesrat "von allen in oder aus der Schweiz operierenden Unternehmen ein integres und verantwortungsvolles Verhalten in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte sowie von Umwelt- und Sozialstandards im In- und Ausland". Dieser Goodwill auf dem Papier wird jedoch nicht in die Praxis umgesetzt. Zwei Jahre nach der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans (NAP) gibt die vom Bundesrat in Auftrag gegebene externe Studie eine kritische Bewertung der Massnahmen des Bundes zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien durch Schweizer Unternehmen ab. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Damit Handelsunternehmen den Leitfaden für bewährte Verfahren zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien nutzen können, wurden vom Bund mehrere Aktivitäten vorgeschlagen, insbesondere die Idee, 2019 eine Konferenz zur "Überprüfung der Umsetzung" zu organisieren. Sollte der Bund zur Erstellung einer seriösen Beurteilung nicht eine Studie über die Umsetzung der Uno-Leitprinzipien durch Handelsunternehmen in der Schweiz finanzieren?

2. Die Schweiz finanziert den Responsible Mining Index (RMI), der für die Beurteilung der Praktiken von Minengesellschaften verantwortlich ist, insbesondere für bestimmte Kriterien, die den Uno-Leitprinzipien entsprechen. Warum finanziert die Schweiz diese Stiftung zur Bewertung ausländischer Minengesellschaften (mit Ausnahme von Glencore), wenn sie sich weigert, eine Bewertung der Umsetzung der Uno-Leitprinzipien durch Schweizer Handelsunternehmen zu finanzieren? Wie kann der Bundesrat dieser Inkonsistenz ein Ende setzen? Durch die Schaffung eines Responsible Trading Index?

3. Kann sich der Bundesrat mit der geringen Umsetzung der Uno-Leitprinzipien durch Schweizer Unternehmen zufriedengeben (wie die qualitative Studie des NAP-Aussenberichtes zeigt), wenn er der Ansicht ist, dass die Schweiz die "Verbreitung und die effektive Umsetzung der CSR-Standards" gewährleisten muss? Wie kann er sagen, dass die Messungen ausreichend sind, wenn die Ergebnisse von Glencore unter Punkt D.01.1.2 und 3 des RMI einbezogen werden? Warum lehnt der Bundesrat zahlreiche Empfehlungen der externen Studie zum NAP ab?

Stellungnahme des Bundesrates

1./3. Die Bundesverwaltung hat ein externes Beratungsbüro mit der Evaluation der Fortschritte bei der Umsetzung der Uno-Leitprinzipien beauftragt (Gap-Analyse).

Die Studie kommt grundsätzlich zum Schluss, dass der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) die Schutzpflicht wirksam und in Übereinstimmung mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz gewährleistet. Es wurden jedoch einige Herausforderungen bei der Umsetzung der Uno-Leitprinzipien identifiziert. So hat die Studie beispielsweise gezeigt, dass die Uno-Leitprinzipien und der NAP unter den Schweizer Unternehmen, insbesondere den KMU, wenig bekannt sind. Der Bundesrat war sich dieser Herausforderung schon bei der Ausarbeitung des NAP bewusst. Er verankerte deshalb Massnahmen im NAP, die insbesondere die Bekanntmachung der Uno-Leitprinzipien und des NAP vorsehen (Schulungsworkshops). Es wurde eine Reihe entsprechender Sensibilisierungsaktivitäten und Kommunikationsmittel für den Privatsektor entwickelt: Bislang haben beispielsweise 360 Personen aus 300 Unternehmen an einschlägigen Schulungsworkshops teilgenommen. Zwei Drittel davon waren Vertreterinnen und Vertreter von KMU. Eine Broschüre für die KMU wurde publiziert. Der Bundesrat will dieses Engagement auch in Zukunft fortsetzen.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung haben die Empfehlungen der Studie analysiert und eine Standortbestimmung zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien vorgenommen. Der Bundesrat hat die Schlussfolgerungen an seiner Sitzung vom 14. Dezember 2018 zur Kenntnis genommen. Der Bundesrat wird ausgewählte Empfehlungen der Studie bei der Überarbeitung des NAP für die Legislaturperiode 2020-2023 berücksichtigen. Im Rahmen des Überarbeitungsprozesses wird ein runder Tisch unter Einbeziehung der beteiligten Interessengruppen wie Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, NGO und Hochschulen durchgeführt.

2. Der Responsible Mining Index (RMI) soll Anreize für Bergbaukonzerne schaffen, sich in wirtschaftlicher, sozialer, ökologischer und gouvernanzbezogener Hinsicht (EESG) zu verbessern. Die Publikation der Bewertungen und Erfolgsmodelle stellt einen positiven Anreiz für die kontinuierliche Verbesserung der industriellen Bergbaubetriebe dar und fördert den sachlichen Austausch zwischen den verschiedenen Interessengruppen im Rohstoffsektor. Diese Verbesserungen kommen den von der Bergbautätigkeit betroffenen Bevölkerungsgruppen zugute. Der RMI wird von der Schweiz in Zusammenarbeit mit anderen Entwicklungsakteuren, darunter das niederländische Aussenministerium und gemeinnützige Stiftungen, unterstützt.

Rohstoff-Brokerfirmen werden vom RMI nicht erfasst, aber Verbesserungen im EESG-Bereich der Bergbauunternehmen wirken sich indirekt positiv auf die Umsetzung der Uno-Leitprinzipien durch diese Unternehmen aus.

Zudem hat der Bundesrat im November 2018 einen Leitfaden veröffentlicht, der Rohstoffkonzerne bei der Einhaltung der Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte unterstützen soll. Daher ist eine Studie zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht.

Antwort des Bundesrates.

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