Efta-Freihandelsabkommen mit dem Mercosur. Mehren sich in Zukunft die Schlachthofskandale?
19.3193 · Interpellation · 2019-03-21
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie beurteilt er das Niveau der staatlichen Tierschutzvorschriften für Masthühner und Mastrinder in den einzelnen Mercosur-Staaten?
Hinsichtlich der Bereiche Haltung, Eingriffe, Transporte und Schlachtung: Wo bestehen Lücken, und wo unterschreiten die Vorschriften in einzelnen Mercosur-Staaten bei diesen beiden Tierkategorien die eidgenössische Tierschutzgesetzgebung?
2. Mit Blick auf den Schlachthofskandal 2017 in Brasilien:
Wie beurteilt er die Zuverlässigkeit und Wirksamkeit des staatlichen Vollzuges der Tierschutzvorschriften bei Masthühnern und Mastrindern hinsichtlich Tierhaltung, Eingriffe, Transporte und Schlachtung in den einzelnen Mercosur-Staaten?
3. Welche Möglichkeiten sieht er bei einem Abschluss eines Freihandelsabkommens (FHA), den Import von Geflügel, Rindfleisch und Pferdefleisch auf tierschutzkonforme Importe, das heisst Haltung, Eingriffe, Transporte und Schlachtung analog den eidgenössischen Vorschriften, zu beschränken?
4. Welche Tierschutz-Kontrollmöglichkeiten durch Schweizer Institutionen hinsichtlich des in die Schweiz aus den Mercosur-Staaten importierten Geflügel-, Rind- und Pferdefleisches sieht er konkret vor?
Die Importbestimmungen der Schweiz für "High Quality Beef" (Fettanteil im Fleisch sowie insbesondere Getreideanteil von 70 Prozent im Futter) können nur in aus Tierschutzsicht bedenklicher Feedlot-Haltung erreicht werden.
5. Ist er bereit, die Importbestimmungen um Minimaltierschutzstandards zu ergänzen?
Begründung
In seiner Antwort auf die Motion 18.3566 schreibt der Bundesrat, dass er im Rahmen der Mercosur-Verhandlungen eine Studie zu den Auswirkungen einer Liberalisierung von bestimmten Produkten, insbesondere von Agrarprodukten, auf die Umwelt durchführen lassen werde. Diese liegt aber bisher nicht vor. Dies ist problematisch, da im Gegensatz zur Schweiz die Tierschutzgesetzgebungen der Mercosur-Staaten nicht über detaillierte, konkrete und umfassende Vorschriften zur Haltung von Tieren verfügen. Das Gros der in der Schweiz verbotenen Tierquälereien, wie dauernde Anbindehaltung, Kastenstände, Vollspaltenböden, Käfighaltung, das Kastrieren ohne Narkose und Schmerzausschaltung, Transporte über sechs Stunden Fahrtzeit usw., ist legal. Ein FHA könnte die Nachfrage noch erhöhen, und diese Produkte könnten undeklariert in die Schweiz gelangen.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Nur wenige Länder haben ähnlich strenge Tierschutzvorschriften wie die Schweiz. Das heisst aber nicht, dass Tiere in anderen Ländern generell schlecht gehalten werden. Das gilt grundsätzlich auch für die Mercosur-Staaten. Sie alle sind Mitglied der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und damit verpflichtet, die Tierschutzstandards der OIE zu respektieren.
2. Beim Schlachthofskandal in Brasilien handelte es sich um einen Betrugsfall, den die brasilianischen Behörden aufgedeckt haben. Dies deutet darauf hin, dass Brasilien über einen funktionierenden Vollzug verfügt. Die Berichte der EU zu den Audits der Schlachthöfe in den Mercosur-Staaten legen zudem nahe, dass der Tierschutz in den Schlachthöfen gemäss den Vorgaben der EU erfolgt.
3./5. Das Tierwohl ist dem Bundesrat wichtig. Es ist deshalb vorgesehen, das Tierwohl in das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten aufzunehmen, um eine verstärkte Zusammenarbeit (Dialog) zu diesem Thema mit den Mercosur-Staaten zu führen. Importbeschränkungen erachtet der Bundesrat dagegen als nicht umsetzbar - diese könnten im Rahmen der WTO angefochten werden. Um den Tierschutz weltweit zu verbessern, wird sich die Schweiz auch inskünftig in den relevanten internationalen Gremien für den Tierschutz einsetzen. Die Tierwohlbestimmung im geplanten Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten bietet eine zusätzliche Gelegenheit, die Thematik mit den Partnerstaaten aufzunehmen.
4. Alle ausländischen Schlachthöfe, aus denen Produkte in die Schweiz oder die EU exportiert werden, müssen von der EU zugelassen und regelmässig auditiert werden. Die EU führt dazu Kontrollen in den Mercosur-Staaten u. a. zum Tierschutz in den zugelassenen Schlachthöfen durch. Die Schweiz berücksichtigt im Rahmen des bilateralen Landwirtschaftsabkommens Schweiz-EU die entsprechenden Kontrollen der EU. Analoge Kontrollen durch die Schweiz sind daher nicht vorgesehen.
Bei den in der Interpellation erwähnten Vorschriften zu "High Quality Beef" handelt es sich um die Umsetzung eines multilateralen Verhandlungsresultats aus dem Jahr 1979, welches die Mitglieder des Gatt (heute WTO) verpflichtet, die vereinbarten Einfuhrkontingente für "High Quality Beef" vorzusehen. Die Verpflichtung enthält keine Bestimmungen zu "Feedlot". Eine Einschränkung des Marktzutritts für solches Fleisch müsste mit den betreffenden Handelspartnern in der WTO neu verhandelt werden. Diese Bestimmungen sind nicht Gegenstand der bilateralen Verhandlungen mit Mercosur.
Antwort des Bundesrates.