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19.3196 · Interpellation · 2019-03-21

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Kora führt ein ausführliches Monitoring der Grossraubtiere durch. Dieses beruht im Wesentlichen auf Sichtungen und der Meldung von Schadenfällen. Das Monitoring könnte wesentlich verfeinert werden, indem sämtliche Grossraubtiere systematisch mit Sendern ausgestattet werden. Bei Übergriffen von Grossraubtieren auf Nutztiere müssen umfangreiche DNA-Analysen vorgenommen werden, um die schadenstiftenden Tiere identifizieren und allenfalls zum Abschuss freigeben zu können. Die Entnahme dieser Proben und der damit verbundene bürokratische Aufwand stellen für die betroffenen Eigentümer eine weitere Belastung dar und verlangsamen die Prozesse bis zu einer allfälligen Abschussbewilligung. Die Suche nach einem zum Abschuss freigegebenen schadenstiftenden Grossraubtier kann sich als sehr aufwendig gestalten und ist in vergangener Zeit oft ergebnislos verlaufen. Für die Wildhut entsteht so ein grosser Aufwand, der erheblich reduziert werden könnte.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Sieht er aus wildtierbiologischer und gesellschaftspolitischer Sicht einen Mehrwert in einem verfeinerten Monitoring dank der Ausstattung von Grossraubtieren mit Sendern?

2. Wie hoch schätzt er die Kosten für eine systematische Ausrüstung von Grossraubtieren mit Sendern? Besteht dadurch ein Einsparpotenzial gegenüber der heutigen Situation?

3. Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Grossraubtiere mit Sendern ausstatten zu können?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Grossraubtierbestände werden in der Schweiz im Auftrag des Bundes überwacht. Dabei werden die Luchsbestände mittels eines systematischen Fotofallenmonitorings und die Wolfsbestände mittels genetischer Nachweise überwacht. Die Kosten dieser Überwachung werden durch den Bund getragen. Sie betragen 700 000 Franken pro Jahr. Für das allgemeine Monitoring werden keine Senderhalsbänder eingesetzt. Solche Sender ermöglichen zwar das Lokalisieren der Grossraubtiere mit grosser Präzision. Die damit verbundenen Kosten sind jedoch sehr hoch. Deshalb kommt diese Methodik bislang nur im Rahmen von wissenschaftlichen Projekten und an einzelnen Tieren zur Anwendung. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das heutige Vorgehen wildtierbiologisch und gesellschaftlich angemessen ist, und sieht deshalb keinen Anpassungsbedarf. Weiter weist der Bundesrat darauf hin, dass im Falle einer Abschussverfügung eines unverhältnismässig schadenstiftenden Tieres dessen vorgängige genetische Identifizierung nicht nötig ist.

2. Die gesamten Kosten dieses Unterfangens wären aufzuteilen auf die Kosten der eingesetzten Technik und die Kosten zum Einfangen und Besendern aller Grossraubtiere. Aktuell müssten rund 300 Grossraubtiere (230 Luchse, 70 Wölfe, 3 Bären) erstmals besendert werden. Jedes Jahr kämen rund 100 Jungtiere dazu. Ein GPS-Sender mit einer Laufzeit von zwei Jahren kostet 3000 Franken, eine Falle für den Einfang etwa 1000 Franken; hinzu kommen jährliche Betriebs- und Unterhaltskosten. Somit werden die Materialkosten (GPS-Sender und Fallen) zur Erstbesenderung mit total rund 1,5 Millionen Franken veranschlagt, die Neu- und Ersatzbesenderungen dürften alljährlich Materialkosten von rund 1 Million Franken verursachen. Der Betrieb der Sender, die benötigte Infrastruktur und die Auswertung der Lokalisationsdaten führen schliesslich zu Kosten von rund 0,5 Millionen Franken pro Jahr. Noch schwieriger abzuschätzen sind die personellen Aufwendungen: Unter der Annahme, dass der Aufwand rund 1000 Arbeitsstunden pro Wolf und Bär und rund 500 Arbeitsstunden pro Luchs beträgt und eine Arbeitsstunde mit 100 Franken zu entschädigen wäre (Wildhüter, Tierärzte, Biologen), würden die Erstbesenderungen mit knapp 20 Millionen und die jährlichen Neu- und Ersatzbesenderung mit rund 6 Millionen Franken zu Buche schlagen. Der tatsächliche Aufwand könnte diese Schätzung aber übersteigen, da insbesondere der Fang von Wölfen äusserst schwierig und mit sehr geringen Erfolgschancen verbunden ist. Der Bundesrat erachtet diese Kosten als unverhältnismässig hoch, auch angesichts der unsicheren Realisierbarkeit und des nicht vorhandenen Einsparpotenzials gegenüber der heutigen Situation.

3. Das Ausstatten von Wildtieren mit Sendern ist gemäss dem bestehenden Bundesrecht möglich. Der Projektnehmer muss dabei über die nötigen tierschutz- und jagdrechtlichen Bewilligungen von Bund und Kantonen zum Fangen und Besendern der Wildtiere verfügen. Ausserdem muss eine tierärztliche Begleitung des Fangs sichergestellt sein, da die Immobilisierung von Grossraubtieren nur unter Einsatz von Narkotika erfolgen kann.

Antwort des Bundesrates.

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