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19.3213 · Interpellation · 2019-03-21

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

In Bezug auf Soft Law wurden u. a. folgende Vorstösse eingereicht: von der APK-S 18.4104, "Konsultation und Mitwirkung des Parlamentes im Bereich von Soft Law", von der SVP-Bundeshausfraktion 18.466, "Soft Law durch die Bundesversammlung genehmigen lassen", Minder 18.4130, "Innerstaatliche demokratische Legitimation von wichtigen Uno-Vereinbarungen", oder Aeschi Thomas 14.433, "Empfehlungen und Beschlüsse der OECD und ihrer Sonderorganisationen. Pflicht zur Information und Konsultation der zuständigen Legislativkommissionen".

Am 18. September 2018 sagte der Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten Folgendes gegenüber der "NZZ": "Man hat in der Vergangenheit solche Soft-Law-Übereinkommen, die rechtlich nicht bindend sind, oft zu leichtfertig der Diplomatie überlassen und sie unterzeichnet, ohne allfällige politische Konsequenzen zu bedenken. Nachher war man erstaunt, wenn Forderungen auftauchten, die sich auf solche Übereinkommen stützten. Das will ich verhindern. Ich will auch Soft Law innenpolitisch besser abstützen."

Am 7. Dezember 2018 nahm der Bundesrat Kenntnis vom Verhandlungsergebnis zum institutionellen Rahmenabkommen (Insta). Das Insta besteht aus Soft Law, Medium Law und Hard Law. Soft-Law-Begriffe und -Ausdrücke sind zum Beispiel die folgenden: "Binnenmarkt", "Zusammenarbeit zwischen Gerichten", "Vorrang des Abkommens", "territorialer Geltungsbereich", "unionsrechtliche Begriffe", "Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige", "ordnungsgemässes Funktionieren des Binnenmarkts", "den Handel ... beeinträchtigen", "Beihilfen sozialer Art", "Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse", "unabhängige Überwachungsbehörde, die über die notwendigen Befugnisse für die vollständige und uneingeschränkte Anwendung der Bestimmungen in diesem Kapitel verfügt", "(Austausch) über Programme und Fälle staatlicher Beihilfen" oder "Die Vertragsparteien sorgen für eine Transparenz, die bezüglich Inhalt und Verfahren jener entspricht, die in der Europäischen Union

bei den staatlichen Beihilfen in den Bereichen der Abkommen nach Artikel 8A Absatz 1 besteht".

Das Bundesamt für Justiz wird gebeten, jene Begriffe resp. Teile des institutionellen Rahmenabkommens (Insta), welche Soft Law resp. Medium Law darstellen, zu identifizieren.

Stellungnahme des Bundesrates

Ob es sich bei einer im internationalen Kontext erarbeiteten Bestimmung um Soft Law handelt, muss im Einzelfall beurteilt werden. Dabei sind neben dem Inhalt des betreffenden Textes insbesondere der Wille der Beteiligten und der jeweilige Zusammenhang massgebend.

Die im Wortlaut der Interpellation genannten Begriffe sind allesamt Teil des Entwurfes für einen Vertrag zwischen der EU und der Schweiz zur Erleichterung der bilateralen Beziehungen in den Bereichen des Binnenmarkts, an denen die Schweiz teilnimmt ("institutionelles Abkommen", Insta, vgl. https://www.eda.admin.ch/dea/de/home/verhandlungen-offene-themen/verhandlungen/institutionelles-abkommen.html). Es handelt sich um einen Text, der nach seiner allfälligen innerstaatlichen Genehmigung und Ratifizierung völkerrechtliche Verbindlichkeit erlangen soll; deshalb kann beim Insta generell nicht von Soft Law gesprochen werden. Es handelt sich um einen Entwurf eines völkerrechtlichen Vertrags, der zukünftig zu Völkerrecht werden könnte.

Ob die im Interpellationstext erwähnten Begriffe Teil einer Titelüberschrift (z. B. "ordnungsgemässen Funktionierens" im Titel zu Kap. 2 des Insta), einer Artikelüberschrift (z. B. "Zusammenarbeit zwischen Gerichten" in der Überschrift zu Art. 11 des Insta) oder Teil einer mittelbar (z. B. "notwendige Befugnisse" in Art. 8B Abs. 2 des Insta) oder unmittelbar anwendbaren Bestimmung (z. B. "unionsrechtliche Begriffe" in Art. 4 Abs. 2 des Insta) sind, mag zwar Auswirkungen auf deren Auslegung haben. Für die Qualifizierung der entsprechenden Vorschriften als Völkerrecht spielt das jedoch keine Rolle.

Zum Vertragstext des Insta gehören auch die Anhänge und Protokolle. Gemäss Artikel 19 Insta sind die Protokolle ein integraler Bestandteil des Abkommens. Dasselbe gilt auch für Anhang X, auf den Artikel 8B Absatz 6 Insta Bezug nimmt.

Bei den Erklärungen, welche im Rahmen der Unterzeichnung des institutionellen Abkommens in die Schlussakte aufgenommen werden sollen, handelt es sich um rein politische und damit rechtlich unverbindliche Absichtserklärungen.

Antwort des Bundesrates.

Bundesamt für Justiz. Analyse des institutionellen Rahmenabkommens auf Soft Law | Lexipedia | Lexipedia