19.3224 · Interpellation · 2019-03-21
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1. Wie will der Bund der grossen Bedeutung der Agglomerationen in seinen Strategien und seiner Politik in Zukunft vermehrt Rechnung tragen?
2. Welche Massnahmen, die in der Agglomerationspolitik 2016 plus festgehalten sind, werden zurzeit oder künftig ausgeführt? Wird auf Massnahmen verzichtet, und wenn ja, weshalb? Was geschieht mit der für die Agglomerationen vorgesehenen Bundesmassnahme "Zusammenhalt in Quartieren"?
3. Mit welchen konkreten wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Massnahmen - abgesehen von den Agglomerationsprogrammen Siedlung und Verkehr, die inzwischen über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) langfristig gesichert werden konnten - wird der Bund die Agglomerationen stärken?
4. Die Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung dienen heute der kohärenten Raumentwicklung, das heisst allen Räumen. Sie haben damit ihren seinerzeitigen Agglomerationsfokus verloren. Wie stellt der Bund sicher, dass die Anliegen der Agglomerationen in den neuen Projekten die ihnen zustehende Bedeutung erhalten?
5. Wie setzt der Bund die in der Motion 07.3280, "Für eine Agglomerationspolitik des Bundes", gestellte Forderung nach einer gesetzlichen Basis für die "Modellvorhaben der Zusammenarbeit in Agglomerationen" um?
6. Die Evaluation der Regionalen Innovationssysteme (RIS) ergab, dass die Wirkungen dieser Massnahme in Zukunft mehrheitlich in den ländlichen Räumen und dem Berggebiet anfallen muss. Die RIS sind zugleich Teil der gemeinsamen Instrumente und Massnahmen der Agglomerationspolitik und der Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete des Bundes. Wie stellt der Bund sicher, dass die RIS weiterhin auch gleichwertig den Agglomerationen zugutekommen?
Begründung
In den Agglomerationen leben fast 85 Prozent der Schweizer Bevölkerung, hier erbringen 87 Prozent der Beschäftigten 84 Prozent der Wirtschaftsleistung unseres Landes. Diese Leistungen kommen ihnen, aber auch ihrem Umland und den ländlichen Räumen zugute.
Wenn die Agglomerationen auch gerne als Motoren der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklung bezeichnet werden, stehen sie dennoch vor grossen räumlichen, finanziellen und sozialen Herausforderungen.
Der Bund hat die anhaltenden urbanen Herausforderungen der Agglomerationen bestätigt und in seiner Agglomerationspolitik 2016 plus verschiedene Schwerpunkte zugunsten der Agglomerationen festgehalten.
Stellungnahme des Bundesrates
Im Jahr 2015 hat der Bundesrat die Agglomerationspolitik des Bundes 2016 plus und die neue Politik des Bundes für die ländlichen Räume und Berggebiete verabschiedet und das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) sowie das Seco mit der Umsetzung beauftragt. Der vom Bundesrat am 13. Februar 2019 genehmigte Zwischenbericht erläutert den Umsetzungsstand der beiden Politiken und zeigt die künftigen Stossrichtungen auf.
1. Mit der Agglomerationspolitik 2016 plus hat der Bundesrat einen Rahmen für die Weiterführung bestehender Instrumente unter veränderten Bedingungen geschaffen. Dabei wird der im Raumkonzept Schweiz betonten Bedeutung der funktionalen Räume Rechnung getragen. Ergänzt wird diese Strategie durch gemeinsame Massnahmen beider Politiken. Der Zwischenbericht skizziert verschiedene Arbeitsschwerpunkte. Einer davon ist der Frage gewidmet, wie die Ziele der Agglomerationspolitik noch besser erreicht werden können.
2./3. Zwei Massnahmen der Agglomerationspolitik sind auf die städtischen Räume ausgerichtet, nämlich das Programm Agglomerationsverkehr und das Programm Zusammenhalt in Quartieren. Das erste dieser beiden Programme wird bereits umgesetzt, das zweite wurde neu definiert und an die heutigen politischen und finanziellen Gegebenheiten angepasst. Das Netzwerk Lebendige Quartiere spielt dabei eine wichtige Rolle.
Das ARE und das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) erneuern den Leistungsauftrag an den Schweizerischen Städteverband, sodass die Tätigkeit des Netzwerks fortgesetzt und Synergien mit den Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung (2020-2024), ein Programm von acht Bundesämtern, namentlich über Projekte mit Bezug zur Quartierentwicklung, entwickelt werden können.
Auf der Grundlage der so gesammelten Erfahrungen kann der Bund die Bedürfnisse in den Städten analysieren. Zudem muss mit Blick auf ein künftiges Programm geprüft werden, wie die Siedlungsentwicklung namentlich in Bezug auf die Aspekte der sozialen Durchmischung und des Zusammenhalts behandelt werden sollen. Überdies gilt es, den Austausch, die Schulung und die Information im Bereich der Quartierentwicklung zu verstetigen.
Im Weiteren unterstützt der Bund die Agglomerationen mit weiteren Instrumenten wie dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) oder dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF), den Pilotprogrammen "Biodiversität und Landschaftsqualitäten in Agglomerationen fördern" und "Anpassung an den Klimawandel", über die kantonalen Integrationsprogramme, den Wohnungspolitischen Dialog zwischen Kantonen und Städten, die City Statistics sowie über verschiedene Programme und Projekte der neuen Regionalpolitik, darunter das Pilotprogramm Handlungsräume Wirtschaft.
4. Dank der Neuausrichtung der Modellvorhaben konnten die Überlegungen auf sämtliche Themenbereiche der nachhaltigen Raumentwicklung ausgeweitet und die Anliegen der Agglomerationen verstärkt berücksichtigt werden.
5. Die konkreten Massnahmen, welche die Motion 07.3280 forderte, sind faktisch umgesetzt, auch wenn das damals angedachte Raumentwicklungsgesetz nicht zustande gekommen ist: Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Agglomerationsprogramme festgelegt (vgl. Art. 86 Abs. 3 Bst. bbis BV und Infrastrukturfondsgesetz vom 6. Oktober 2006, beide mittlerweile aufgehoben; Art. 3 Bst. bbis und Art. 17a ff. des Bundesgesetzes vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe, MinVG; SR 725.116.2). Diese Grundlagen wurden mit Schaffung des unbefristeten NAF angepasst (vgl. Art. 86 Abs. 1 BV; Bundesgesetz vom 30. September 2016 über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr, NAFG; SR 725.13; Art. 17a ff. MinVG). Grundlagen für die Unterstützung der Modellvorhaben finden sich in den jeweiligen Sektoralpolitiken. Mit der Teilrevision von 2016 des Ausländer- und Integrationsgesetzes vom 16. Dezember 2005 (AIG; SR 142.20) wurde Artikel 29a ins Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) eingefügt. Diese Bestimmung betrifft Programme, die zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Förderung der sozialen Integration beitragen (BBl 2013 2397, 2435f.). Zudem wurde mit der Revision der Verordnung vom 7. September 2016 über die Koordination und Kooperation bei raumrelevanten Bundesaufgaben (KoVo; SR 709.17) namentlich das Erfordernis zur Kooperation stärker verankert.
6. Die Regionalen Innovationssysteme (RIS) werden über die neue Regionalpolitik (NRP) finanziert. Diese bezweckt, den Strukturwandel und die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen zu stärken. Das Wirkungsgebiet der Umsetzung muss im Wesentlichen einem vorgegebenen Perimeter entsprechen, demjenigen der ländlichen Regionen und Berggebietsregionen (NRP-Perimeter), in welchem sich auch die Mehrheit der Schweizer Städte befindet. Im Anschluss an eine Evaluation der RIS hat das Seco gemeinsam mit den beteiligten Akteuren (Kantone und regionale Akteure) das Konzept RIS 2020 plus entwickelt. Die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen bildet auch weiterhin einen Schwerpunkt. Auf diese Weise können Kantone, die sich nur zum Teil oder gar nicht im NRP-Perimeter befinden (wie z. B. städtische Zentren), mit anderen Kantonen kooperieren und im Rahmen eines RIS von der NRP unterstützt werden.
Antwort des Bundesrates.