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Steuerliche Anreize für eine familienfreundliche Politik, die diesen Namen verdient

19.3310 · Motion · 2019-03-22

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen vorzuschlagen, die sich eignen, um unter Wahrung der kantonalen Kompetenzen eine ambitionierte Familienpolitik zu verwirklichen, die - nach dem Modell der ungarischen und der italienischen Politik - die Geburtenrate fördert.

Begründung

Ungarn verfolgt eine familienfreundliche Politik, die den Namen verdient. Ein Aktionsplan der Regierung ist diesem Thema gewidmet. Zu den angekündigten Massnahmen gehören die Befreiung von der Einkommenssteuer auf Lebzeiten für Frauen, die mindestens vier Kinder grossziehen, und die Unterstützung grosser Familien, die ein grösseres Auto kaufen möchten. Der Plan sieht zur Unterstützung von Familien auch ein Programm mit Darlehen zu Vorzugskonditionen vor (Frauen unter 40 Jahren, die heiraten, erhalten ein Darlehen über 30 000 Euro; wenn sie zwei Kinder bekommen, müssen sie nur 20 000 Euro zurückzahlen, bei drei Kindern wird die Schuld erlassen).

In Italien will die Regierung Familien, die von 2019 bis 2021 ein drittes Kind bekommen, landwirtschaftlich nutzbares Land anbieten.

Eine Schweiz, die zuversichtlich in die Zukunft blickt, sollte auch den Mut haben, eine Familienpolitik zu betreiben, die den Namen verdient.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat lehnt eine natalistische Familienpolitik nach dem Modell Ungarns oder Italiens, die unmittelbar auf die Erhöhung der Geburtenrate abzielt, ab. Eine solche ist mit dem individuellen Recht einer jeden Person, frei über die Familiengründung und -grösse zu entscheiden, nicht vereinbar.

Der Bundesrat hat anlässlich der Verabschiedung des Berichtes in Erfüllung des Postulates Tornare 13.3135, "Familienpolitik", entschieden, dass sich der Bund im Rahmen seiner beschränkten familienpolitischen Kompetenzen prioritär für die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit engagieren soll. Auf Vorschlag des Bundesrates hat das Parlament der Einführung von zwei neuen Finanzhilfen für die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung zugestimmt, die am 1. Juli 2018 in Kraft getreten sind. Das Parlament hat zudem im September 2018 das Impulsprogramm des Bundes zur Schaffung von neuen familienergänzenden Betreuungsplätzen um vier Jahre verlängert.

Mit diesen Massnahmen leistet der Bund auch einen Beitrag, damit namentlich Frauen mit einem hohen Bildungsniveau ihren ursprünglichen Kinderwunsch leichter realisieren können. Frauen mit einem tertiären Bildungsabschluss bleiben nämlich besonders häufig kinderlos. Ihr Entscheid für ein (weiteres) Kind hängt stark davon, wie sie Familie und Erwerbstätigkeit vereinbaren können.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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