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19.3316 · Motion · 2019-03-22

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, das Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG, vom 3. Februar 1995) wie folgt zu ändern:

Artikel 8 Ziffer 3 (abgeändert): "Auslandschweizer können an der Orientierungsveranstaltung teilnehmen."

Artikel 8 Ziffer 4 (neu): "Den nicht stellungsdienstpflichtigen Schweizerinnen wird nachdrücklich empfohlen, an der Orientierungsveranstaltung teilzunehmen; der Bundesrat regelt die Modalitäten durch eine Verordnung."

Eine solche Gesetzesänderung bildet die für weitere Massnahmen einer sinnvollen Frauenförderung und Gleichstellung in der Armee benötigte rechtliche Grundlage.

Der Bundesrat wird auch gebeten sicherzustellen, dass die Einberufung der Schweizerinnen an die Orientierungsveranstaltung als gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers bei Abwesenheit des Arbeitnehmers gemäss Artikel 324a des Obligationenrechts anzusehen ist.

Begründung

Der Bundesrat hat meine ursprüngliche Motion, welche die Teilnahme der Frauen an der Orientierungsveranstaltung der Armee für obligatorisch erklären wollte, abgelehnt

(Motion 18.4303, "Die Orientierungsveranstaltung der Schweizer Armee soll auch für Frauen obligatorisch werden"). Ich möchte aber trotzdem die Beteiligung von Schweizerinnen an der Orientierungsveranstaltung stärken und so einen wesentlichen Beitrag zu der bisher vernachlässigten Frauenförderung in der Armee - der Anteil der Frauen in der Armee verharrt seit Jahren auf bedenklich tiefen 0,7 Prozent - leisten!

Gerne beziehe ich mich diesbezüglich auf eine Antwort des Bundesrates: Fragestunde, Frage Zuberbühler 17.5228. Es ist mir ein Anliegen im Sinne der Chancengleichheit für die Frauen, mit meiner neuen Motion einen anderen Weg für die Frauenförderung in der Armee aufzuzeigen.

Ein solcher Weg würde unter anderem auch mit den Zielen der Schweizerischen Offiziersgesellschaft (SOG) in Sachen Frauenförderung übereinstimmen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit der Frauenförderung in der Schweizer Armee bewusst. In der Schweizer Armee gilt die Chancengleichheit "Gleiche Leistung - gleiche Chancen". Der Bundesrat will daher Frauen dazu animieren, sich mit der Armee zu befassen, und er will sie vermehrt für die Armee gewinnen. Der Bericht zur Alimentierung der Armee, welcher Ende 2020 dem Bundesrat vorliegt, wird sich auch der Frage widmen, wie mehr Frauen für die Schweizer Armee gewonnen werden können.

In einem Rechtsgutachten von Professor Dr. Benjamin Schindler zur Frage der Einführung eines obligatorischen Orientierungstages für Schweizerinnen wird dargelegt, dass ein obligatorischer Orientierungstag für Frauen eine Anpassung der Verfassung bedingen würde. Der Gesetzgeber hat heute sowohl die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Orientierungstag als auch die Entschädigungsfrage für Frauen und Auslandschweizer geregelt. Der mit der vorliegenden Motion vorgeschlagene Artikel 8 Absatz 3 des Militärgesetzes ist folglich rein deklaratorischer Natur.

Schweizerinnen werden heute durch die Kantone angeschrieben und zu den freiwilligen Orientierungstagen eingeladen. Mit dieser Massnahme werden Schweizerinnen aktiv auf die verschiedenen Möglichkeiten, im Bereich Sicherheit Dienst zu leisten, aufmerksam gemacht. Zudem prüft die Armee weitere Instrumente und Kanäle, um die Frauen noch besser zu erreichen.

Der mit der Motion beantragte Artikel 8 Absatz 4 des Militärgesetzes, der eine reine Empfehlung zur Teilnahme beinhaltet, würde nichts an der heutigen Praxis ändern.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.