Die Einführung der neuen 5G-Mobilfunktechnologie in der Schweiz erfordert eine gute Aufklärung der Bevölkerung durch den Bund
19.3321 · Interpellation · 2019-03-22
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Schweiz verdankt ihren wirtschaftlichen Wohlstand unter anderem ihren weltweit besten Infrastrukturen. Mit zu den wichtigsten Infrastrukturen gehören alle Telekommunikationsinfrastrukturen. Diese spielen unter anderem auch bei der Digitalisierung unserer Volkswirtschaft und damit bei der zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit des Landes eine zentrale Rolle. Neue Technologien bringen immer viele neue Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft, die Landwirtschaft oder auch das Bildungswesen. Dies ist auch bei der kürzlich angekündigten neuen 5G-Technologie im Mobilfunk nicht anders.
Aufgrund der technischen Komplexität der jüngsten Mobilfunkgeneration besteht bei der Bevölkerung ein grosser Aufklärungsbedarf. Sie ist verunsichert. Der Bund soll deshalb seine Führungsrolle übernehmen, um Auskunft zu den wichtigsten Fragestellungen u. a. rund um die Technik, Anwendungsmöglichkeiten und Gesundheit geben zu können.
In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:
1. Wie beurteilt er die Notwendigkeit einer breitangelegten, faktenbasierten Information an die Bevölkerung im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Mobilfunkgeneration 5G?
2. Was gedenkt er zu tun, um den offensichtlichen Aufklärungsbedarf bei einer grossen Mehrheit der Bevölkerung zu befriedigen?
3. Könnte das Vertrauen der Bevölkerung rund um die gesundheitlichen Aspekte beim Mobilfunk mit der Einführung von Monitoringsystemen gestärkt werden?
4. Wie kann er die Wirtschaft, Landwirtschaft und das Gesundheitswesen bei der Einführung der 5G-Technologie unterstützen?
5. Teilt er die Meinung, dass in diesem wichtigen Dossier der Bund - und nicht die Industrie - den Lead übernehmen muss?
Stellungnahme des Bundesrates
Eine gute Mobilfunkversorgung und der Zugang zum mobilen Internet sind aus Sicht des Bundesrates wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz. Der Bundesrat will deshalb die Digitalisierung der Gesellschaft und Wirtschaft vorantreiben und erachtet dafür leistungsfähige Mobilfunknetze nach dem 5G-Standard als wichtig. Gleichzeitig muss aber auch der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen der damit einhergehenden Strahlung gewährleistet bleiben.
1./2. Die bevorstehende Einführung der fünften Mobilfunkgeneration (5G) hat in der Öffentlichkeit viel Aufmerksamkeit erweckt. Gleichzeitig ist die Unsicherheit in der Bevölkerung gegenüber der neuen Technologie offensichtlich. Der Bundesrat nimmt die Bedenken der Bevölkerung ernst und erachtet eine breitangelegte, faktenbasierte Information der Bevölkerung als sehr wichtig.
Alt Bundesrätin Doris Leuthard hat am 20. September 2018 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die über den Bereich Mobilfunk und Strahlung diskutieren und dabei insbesondere auch die Bedürfnisse und Risiken beim Aufbau von 5G-Netzen analysieren soll. Die Arbeitsgruppe soll im Verlaufe des Jahres 2019 einen Bericht über die Bedürfnisse und Risiken des zukünftigen Mobilfunks erstellen und dabei Optionen erarbeiten und Empfehlungen abgeben. Die Federführung der Arbeitsgruppe liegt beim Bundesamt für Umwelt (Bafu). Die Arbeitsgruppe erstellt ihren Bericht zuhanden des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Das UVEK wird den Bericht veröffentlichen und anschliessend über das weitere Vorgehen entscheiden.
3. Um eine faktenbasierte Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern, wird vom Bundesrat ein Monitoring der Mobilfunkstrahlung und von nichtionisierender Strahlung anderer Herkunft (NIS-Monitoring) als sinnvoll erachtet. Er hat am 18. Dezember 2015 in Erfüllung des Postulates Gilli 09.3488 ein "Konzept für ein nationales Monitoring elektromagnetischer Felder" verabschiedet. Mit der am 17. April 2019 vom Bundesrat beschlossenen Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) wird das Bafu beauftragt, ein solches Monitoring aufzubauen und periodisch eine nationale Übersicht über die Belastung der Bevölkerung durch Strahlung zu veröffentlichen. Das Bafu soll auch periodisch über den Stand der Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Strahlung auf Mensch und Umwelt informieren.
4. Mit der jüngsten Revision der NISV wurden wichtige Regelungslücken geschlossen, damit der Ausbau des 5G-Netzes möglich wird. Die NISV ist zwar technologieneutral und gilt damit unabhängig davon, ob es sich bei der Mobilfunktechnologie um 3G (Universal Mobile Telecommunications System, UMTS), 4G (Long Term Evolution, LTE) oder 5G (New Radio) handelt. Im Hinblick auf die technische Weiterentwicklung des Mobilfunks war trotzdem eine Änderung der NISV notwendig. So wurde unter anderem - basierend auf dem bisherigen Schutzniveau - ein Anlagegrenzwert für Frequenzen festgelegt, die in der Frequenzvergabe von Anfang 2019 neu dem Mobilfunk zugewiesen wurden.
5. Mit der Mobilfunkauktion von Anfang 2019 hat der Bund die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der leistungsfähigen Mobilfunknetze gemäss 5G-Standard in der Schweiz geschaffen. Gleichzeitig ist es die Aufgabe des Bundesrates, den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen nichtionisierender Strahlung zu gewährleisten. Aus diesem Grund hat das Bafu als Umweltfachstelle des Bundes die Aufgabe, die Forschung über gesundheitliche Auswirkungen nichtionisierender Strahlung zu verfolgen und die Ergebnisse zu bewerten. Die Förderung oder Promotion bestimmter Technologien oder Standards ist aber nicht Aufgabe des Bundesrates.
Antwort des Bundesrates.