19.3491 · Postulat · 2019-05-09
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird eingeladen, in einem Bericht darzustellen, wie das Schweizer Kartellrecht in Übereinstimmung mit internationalen Verpflichtungen gezielt so verschärft werden kann, dass Direktinvestitionen aus Drittländern aus Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung besser überprüft werden können. Der Bericht zeigt dabei auf, welche Chancen und Risiken eine Angleichung des Schweizer Rechts an die EU-Verordnung PE/Cons 72/18 bieten würde.
Begründung
Durch den Verkauf von Unternehmen an ausländische Staaten, Staatsfonds oder mit staatlichen Subventionen im Wettbewerb bevorteilte Investoren verschiebt sich die Entscheidungsgewalt aus der Schweiz weg und entstehen Wettbewerbsverzerrungen für Schweizer Marktteilnehmer. Insbesondere bei Service-public-Unternehmen oder Unternehmen in strategischen Wirtschaftsbereichen verursacht dies demokratie- und sicherheitspolitische Probleme.
Die EU - mit ähnlichen Problemen konfrontiert - hat 2019 mit neuen Vorschriften für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen durch einen Kooperationsmechanismus reagiert, mit dem die Mitgliedstaaten und die Kommission Informationen austauschen und konkrete Bedenken vorbringen können. Die Mitgliedstaaten bleiben weiterhin befugt, ausländische Direktinvestitionen aus Gründen der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung zu überprüfen und gegebenenfalls zu blockieren. Die Entscheidung über die Einrichtung und Aufrechterhaltung nationaler Überprüfungsmechanismen bleibt weiterhin in den Händen der einzelnen EU-Staaten.
Die Schweiz hingegen hinkt in diesem Bereich hinterher. Der Bundesrat hat sich in seinem Bericht "Grenzüberschreitende Investitionen und Investitionskontrollen" Anfang 2019 gegen Investitionskontrollen, aber für ein Monitoring ausgesprochen. Das zahnlose Instrument des Monitorings könnte künftig durch Massnahmen im Kartellrecht ergänzt werden, die gezielt gegen die marktbeherrschende Stellung einzelner Unternehmen im gemeinsamen europäischen Binnenmarkt wirken. Die Erkenntnisse dieses Postulatsberichtes sollen in die geplante Modernisierung der Fusionskontrolle einfliessen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Im Rahmen seines Berichtes "Grenzüberschreitende Investitionen und Investitionskontrollen" vom 13. Februar 2019 hat sich der Bundesrat ausführlich mit den potenziellen Risiken von ausländischen Direktinvestitionen in der Schweiz befasst. Der Bericht zeigt, dass die Behörden aufgrund der bestehenden Gesetzgebung bereits heute allfälligen Gefährdungen angemessen entgegenwirken können.
Gemäss dem Kartellgesetz (SR 251) hat der Bundesrat nicht die Kompetenz, öffentliche Interessen geltend zu machen, um geplante Unternehmenszusammenschlüsse zu verbieten. Zur Wahrung nationaler Interessen darf er allerdings gemäss Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung (SR 101) Massnahmen treffen, um schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren und äusseren Sicherheit zu begegnen. Dabei muss er jedoch die Voraussetzungen für Einschränkungen von Grundrechten einhalten, insbesondere in Bezug auf die Eigentumsgarantie und die Wirtschaftsfreiheit. Konkret bedeutet das, dass eine - in- oder ausländische - Investition in ein Unternehmen sowie jede andere Handlung, die die Unabhängigkeit und Sicherheit der Schweiz unmittelbar bedrohen könnte, unter diesen Voraussetzungen verhindert werden könnte.
Ferner gilt es darauf hinzuweisen, dass die EU-Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union (PE/Cons 72/18) einen Mindeststandard für die Investitionskontrolle festsetzt. Den Mitgliedstaaten bleibt es aber freigestellt, ob sie eine solche Kontrolle einführen wollen. Der Informationsaustausch zwischen den Staaten und der Kommission gilt vor allem für Investitionsvorhaben, die im Rahmen einer Investitionskontrolle überprüft werden. Sieht ein Mitgliedstaat seine nationale Sicherheit durch ein Investitionsvorhaben in einem anderen Mitgliedstaat bedroht, kann er diesen um Informationen ersuchen, auch wenn dieser andere Mitgliedstaat selbst über keinen Kontrollmechanismus verfügt. Die Kommission kann ausserdem zu einzelnen Investitionsvorhaben und in gewissen Fällen auch zu Vorhaben in Mitgliedstaaten ohne Investitionskontrolle eine Stellungnahme abgeben. Der Mitgliedstaat muss dazu Stellung beziehen, er ist allerdings nicht verpflichtet, eine allfällige Empfehlung zu berücksichtigen.
Wie im Bericht vom 13. Februar 2019 erwähnt, hält es der Bundesrat zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für angebracht, Massnahmen gegen ausländische Direktinvestitionen zu ergreifen. Die Schweiz verfügt bereits heute über ein umfassendes Regelwerk gegen unerwünschte Übernahmen (siehe Bericht vom 13. Februar 2019). Der Bundesrat ist der Meinung, dass das beschlossene Monitoring ein nützliches Instrument ist, da er damit die Situation innerhalb der nächsten vier Jahre erneut beurteilen und seine Haltung gegebenenfalls überdenken kann.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.