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19.3607 · Interpellation · 2019-06-13

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Lohndumping ist mit den Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz nicht vereinbar. Ich kann daher nicht verstehen, weshalb dieselbe Bundesverwaltung selber Lohndumping betreibt - zum Beispiel bei den mir vorliegenden gültigen Verträgen für Übersetzungsarbeiten. Im Dezember 2018 hat der Ständerat - im Gegensatz zum Nationalrat - die Motion Steinemann 16.3870 abgelehnt mit der Begründung, dass der Bundesrat die Mindesttarife für Übersetzungsdienste im öffentlichen Beschaffungswesen aufgehoben habe. Ich bitte den Bundesrat daher, die nachstehenden Fragen zu beantworten:1. Wie geht die Bundesverwaltung seit der Aufhebung der Mindesttarife für Übersetzungsaufträge bei Dumpingpreis-Angeboten, d. h. bei unlauterem Wettbewerb, vor?2. Stimmt es, dass mit der neuen Politik der Bundesverwaltung eine ganze Berufskategorie dazu gedrängt wird, immer noch tiefere Angebote zu machen, was aufreibend ist und zu Preisen führt, die weit unter denjenigen liegen, die für den Übersetzerberuf in der Schweiz sonst üblich sind? 3. Trifft es zu, dass gewisse Bundesämter seit der Aufhebung der Mindesttarife im öffentlichen Beschaffungswesen ihre Übersetzungsaufträge auch an ausgebildete Übersetzerinnen und Übersetzer mit Sitz im Ausland vergeben, deren Angebote unter den schweizerischen Tarifen liegen?4. Falls ja, wie viele Aufträge wurden seit der Aufhebung des obligatorischen Tarifs (31. Mai 2017) an Übersetzerinnen und Übersetzer mit Sitz im Ausland vergeben, und welche Tarife kamen in den einzelnen Fällen zur Anwendung?5. In den Weisungen der Bundeskanzlei vom 27. März 2017 über die Sprachdienstleistungen steht, dass die Bundesverwaltung sich bei der freihändigen Vergabe von Übersetzungen an den Marktpreisen orientiert. Wie werden die Marktpreise nach der Aufhebung der Mindesttarife ermittelt?6. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass es in einem mehrsprachigen Land wichtig ist, ein Netzwerk mit fachkundigen Übersetzerinnen und Übersetzern zu pflegen, die in der Schweiz arbeiten zu einem Lohn, der den Leistungen und dem Lebensstandard in unserem Land gerecht wird?7. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um dem Lohndumping im Übersetzungssektor entgegenzuwirken?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Seit Juni 2017 richtet sich der Preis für Übersetzungen, die von Externen erbracht werden, nach den Marktpreisen. Auch wenn es möglich ist, unter vollständiger Einhaltung der geltenden Gesetzgebung aggressive Preise für Übersetzungen anzubieten, hat die Bundesverwaltung kein Interesse daran, einen Wettlauf um immer günstigere Preise zu begünstigen. Das ist mit ein Grund, weshalb die Bundeskanzlei, die Koordinationsstelle für die Beschaffung von Dienstleistungen im Bereich der Übersetzungen (Art. 21 Abs. 1 Bst. a Org-VöB, SR 172.056.15), die zuständigen Verwaltungseinheiten auffordert, Qualitätskriterien bei der Vergabe von Aufträgen an Externe weiterhin angemessen zu berücksichtigen. Überdies ist die Vergabestelle im Falle eines Angebots mit aussergewöhnlich tiefem Preis gehalten zu prüfen, ob die Anbieterin sich an die Teilnahmebedingungen hält und ob sie in der Lage ist, die Vertragsbedingungen zu erfüllen.2. Die Abschaffung des Mindesttarifs für Übersetzungsdienstleistungen, eine stärkere Öffnung des Markts für andere Anbieterinnen und Anbieter und die systematische Einholung mehrerer Angebote bei der freihändigen Vergabe von grösseren Aufträgen fördern den Wettbewerb. Dennoch entsprechen die von der Bundesverwaltung bezahlten durchschnittlichen Preise für Sprachdienstleistungen im grossen Ganzen den Preisen, die auf dem Schweizer Markt im Durchschnitt bezahlt werden (vgl. Ziff. 4). 3. Die Vergabe von Übersetzungsaufträgen steht im Einklang mit dem geltenden Recht der öffentlichen Beschaffungen. Und lange vor der Abschaffung des Mindesttarifs haben die Sprachdienste der Bundesverwaltung schon Aufträge an Unternehmen und Freischaffende mit Sitz im Ausland vergeben. 2017 war der an ausländische Anbieterinnen und Anbieter bezahlte Preis im Durchschnitt gleich hoch wie der Preis für solche mit Sitz in der Schweiz; 2018 war er um 0,8 Prozent tiefer und im ersten Halbjahr 2019 um 4,3 Prozent tiefer (vgl. Ziff. 4).4. Im Jahr 2018 wurden - bei insgesamt 6291 Aufträgen an Externe - 2751 Aufträge (43,7 Prozent) ins Ausland vergeben. Deren durchschnittlicher Umfang war bescheiden: Von total 76 400 zu übersetzenden Seiten wurden 12 000 Seiten (15,7 Prozent) im Ausland übersetzt und 64 400 Seiten (84,3 Prozent) in der Schweiz. Der Durchschnittspreis pro übersetzte Seite lag 2018 bei 121 Franken, 4 Prozent unter den 126 Franken im Jahr 2017. Die einzelnen Preise reichten von Fr. 27.90 bis zu 150 Franken pro Seite. Bei ausländischen Anbieterinnen und Anbietern lag der Durchschnittspreis bei 120 Franken, bei solchen aus der Schweiz bei 121 Franken.Im ersten Halbjahr 2019 wurden - bei insgesamt 3244 Aufträgen an Externe - 385 Aufträge (11,9 Prozent) ins Ausland vergeben. Von total 33 500 zu übersetzenden Seiten wurden 5700 Seiten (17 Prozent) im Ausland übersetzt und 27 800 Seiten (83 Prozent) in der Schweiz. Der Durchschnittspreis pro übersetzte Seite lag bei 115 Franken, also 5 Prozent tiefer als 2018 und 8,7 Prozent tiefer als 2017. Die einzelnen Preise lagen zwischen 30 Franken und 150 Franken pro Seite. Bei ausländischen Anbieterinnen und Anbietern lag der Durchschnittspreis bei 111 Franken, bei solchen aus der Schweiz bei 116 Franken.Betrachtet man die Durchschnittspreise der Jahre 2018 und 2019, so zeigt sich, dass die extrem tiefen Preise in den obenerwähnten Bandbreiten (Fr. 27.90 2018, 30 Franken 2019) als Ausnahmen zu werten sind und dass die zu diesem Preis erbrachten Leistungen von unerheblichem Seitenumfang waren. 5. Die Marktpreise werden nach Angebot und Nachfrage festgelegt, entweder für jeden einzelnen Auftrag (jeweils in einem "Mini-Vergabeverfahren" und mit Offerteinladung) oder für die Dauer eines Rahmenvertrags. Bei der Vergabe der Aufträge werden der Preis für die Leistung, die Spezialgebiete und die Erfahrung der Anbieterinnen und Anbieter sowie die bei früheren Aufträgen gezeigte Qualität der Leistung und Verlässlichkeit der Anbieterinnen und Anbieter berücksichtigt. Bei freihändigen Vergaben werden für Aufträge über 50 Seiten in der Regel drei Offerten eingeholt.6. Die Auswahl der Externen aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Spezialgebiete und ihrer Berufserfahrung und das Gewicht, das bei der Vergabe der Qualität der Dienstleistungen beigemessen wird (vgl. Ziff. 1 und 5), haben bisher dazu geführt - und führen weiterhin dazu -, dass ein gutes Netz an externen Übersetzerinnen und Übersetzern in der Schweiz beibehalten werden konnte und dass die Aufträge für Sprachdienstleistungen angemessen und entsprechend den Marktpreisen vergütet werden können. 7. Der Zeitraum seit Abschaffung des Mindesttarifs ist noch zu kurz, um bereits definitive Schlüsse ziehen zu können über die Auswirkungen dieser Massnahme auf die von der Bundesverwaltung in diesem Markt bezahlten Preise. Aus diesem Grund wird der Bundesrat die Situation weiterhin beobachten und prüfen, inwieweit es mit der von der Bundesversammlung am 21. Juni 2019 verabschiedeten Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (17.019) künftig möglich sein wird, Qualitätskriterien bei der Vergabe von Sprachdienstleistungen stärker zu gewichten und Lohndumping zu bekämpfen - dies immer unter Berücksichtigung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz.