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Stopp der Tötungsdelikte an Frauen im häuslichen Umfeld. Bericht zur Ursachenforschung und Massnahmenkatalog gegen Femizide in der Schweiz

19.3618 · Postulat · 2019-06-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat ist gebeten, in einem Bericht zu den folgenden Fragen die entsprechenden Daten und Ursachen zu erheben und darzulegen, welche effektiveren Präventions- und Schutzmassnahmen gemeinsam mit den Kantonen und den involvierten Fachstellen zu erarbeiten sind:

1. Wie viele Frauen und wie viele Männer erlagen in den letzten zehn Jahren einem Tötungsdelikt in der Schweiz sowohl im öffentlichen wie im häuslichen Bereich?

2. Wer sind diese Frauen (Männer), die getötet werden? Welche Biografien haben sie?

3. Wer sind die Täter (Täterinnen)? In welcher Beziehung standen sie zu den Opfern? Welche Biografien haben sie?

4. Welches sind die allgemeinen Umstände dieser Straftaten? Welche Tötungsart wurde verwendet? Waren diese Personen vor der Tat punkto häuslicher Gewalt gemeldet?

5. Was sind die Motive und Ursachen hinter diesen Taten? Welches sind die Risikofaktoren, die zu diesen Tötungsdelikten und zu Gewaltdelikten gegen Frauen führen?

Begründung

Es ist nicht länger hinzunehmen, dass Jahr für Jahr in der Schweiz im Durchschnitt alle zwei Wochen eine Frau ihr Leben im häuslichen Umfeld gewaltsam verliert. Diese Tötungsdelikte an Frauen werden oft verharmlosend in den Medien als Beziehungsdelikte oder Familiendramen dargestellt. Wir haben in der Schweiz im Bereich der Gewalt gegen Frauen ein grosses Problem. Das muss dringend, umfassend angegangen werden. Dazu hat sich die Schweiz auch mit der Istanbul-Konvention, der Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, verpflichtet. 2018 fielen gemäss dem Bundesamt für Statistik in der Schweiz 28 weibliche Personen einem Tötungsdelikt zum Opfer. Von diesen vollendeten Tötungsdelikten wurden 24 im Bereich häusliche Gewalt verübt. Weitere 51 weibliche Personen überlebten ein versuchtes Tötungsdelikt. Für das erste halbe Jahr 2019 gibt es vom BFS noch keine offiziellen Zahlen zu Tötungen und versuchten Tötungen von Frauen und Männern. Aus den Medienberichten kann man bis Ende Mai 2019 von mindestens 9 neuen weiblichen Opfern ausgehen, dabei wurden innerhalb weniger Tage 5 weibliche Personen getötet.

Für ein erfolgreiches Vorgehen fehlen aber präzisere und aussagekräftigere Daten wie auch eine Ursachenforschung für diese vielen Femizide in der Schweiz. Aus dieser Ursachenforschung und den besseren Daten sind Massnahmen zusammen mit den Kantonen und den Fachstellen zu erarbeiten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

2018 hat das Bundesamt für Statistik (BFS) mit Unterstützung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) eine Studie über die von 2009 bis 2016 in der Schweiz polizeilich registrierten Tötungsdelikte innerhalb und ausserhalb des häuslichen Bereichs publiziert (https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht/polizei/gewalt.assetdetail.4262024.html). In dieser Erhebung finden sich unter anderem Angaben zur Anzahl der weiblichen und männlichen Opfer oder auch zur Art der Beziehung von Opfer und tatverdächtiger Person.

Aktuell führt das BFS mit Unterstützung des EBG eine auf fünf Jahre, von 2019 bis 2024, angelegte Zusatzerhebung bei sämtlichen Tötungsdelikten der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) durch. Ziel dieser im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention durchgeführten Zusatzerhebung ist es, noch detailliertere Informationen zu den Lebensumständen von Opfern und Tatverdächtigen sowie über die näheren Tatumstände, Motive und Ursachen von Tötungsdelikten und somit weitere Erkenntnisse für die Präventionsarbeit zu erhalten. Die Ergebnisse werden nach Beendigung der Zusatzerhebung, wenn genügend Daten für eine aussagekräftige Auswertung vorliegen, voraussichtlich 2025 in einem Bericht publiziert. Die Resultate werden anschliessend mit den Kantonen diskutiert.

Die von der Postulantin aufgeworfenen Fragen werden im Rahmen der laufenden Zusatzerhebung behandelt.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

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