19.3631 · Interpellation · 2019-06-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Letztes Jahr wurden in der Schweiz über 345 000 Velos verkauft, was im Vergleich zu 2017 eine Zunahme von 2,1 Prozent bedeutet. Ein Drittel der verkauften Velos sind E-Bikes. Die Schweizerinnen und Schweizer fahren gerne Velo, was das Abstimmungsresultat vom 23. September 2018 nochmals bestätigt hat: 73,6 Prozent der Wählerinnen und Wähler haben den Gegenentwurf des Bundesrates zur Velo-Initiative angenommen. Im neuen Verfassungsartikel werden Velowegnetze gleich behandelt wie die Fuss- und Wanderwegnetze. Dennoch haben wir beim Langsamverkehr die Ziellinie noch lange nicht erreicht. Der Bund darf nämlich nur koordinieren, unterstützen und informieren oder über Agglomerationsprojekte Einfluss nehmen, während Planung, Bau und Unterhalt der Velowege grösstenteils in der Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden liegen. Der Bund muss sich heute aber stärker für das Velofahren einsetzen. Schweden, die Niederlande, Dänemark und Deutschland, um nur einige Länder zu nennen, haben richtiggehende Strategien zur Entwicklung des Langsamverkehrs ausgearbeitet, die zukunftsorientiert sind und insbesondere auch echte finanzielle Anreize bieten. Wir müssen uns heute ein Beispiel an unseren Nachbarländern nehmen. In allen Regionen der Schweiz wird das Velo vermehrt genutzt, sei es, um zur Arbeit zu gehen, einzukaufen oder zum Bahnhof zu fahren. Dank dem E-Bike kann heute jede und jeder, unabhängig von der körperlichen Verfassung, das Verkehrsmittel Velo sowohl im Alltag als auch in der Freizeit verwenden. Um das Velofahren stärker zu fördern, muss der Bund nun also das Rad ins Rollen bringen und den Kantonen und Gemeinden Anreize bieten, überall in der Schweiz richtige Velowegnetze und Mountainbikewege zu schaffen, damit alle Bürgerinnen und Bürger sicher unterwegs sein können.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Hat der Bundesrat bereits geprüft, ob Massnahmen ergriffen werden können, um die Umsetzung des im September 2018 vom Volk angenommenen Gegenentwurfes zur Velo-Initiative zu unterstützen? Ist er bereit, Anreize dafür zu schaffen, dass die Kantone und Gemeinden das Velofahren noch stärker als Priorität behandeln?
2. Als Teil einer echten Förderpolitik könnte zum Beispiel ein über mehrere Jahre laufendes Programm zur finanziellen Unterstützung verabschiedet werden, mit dem die öffentlichen Körperschaften dazu animiert werden, weitere Velowegnetze und Mountainbikewege zu schaffen und die bereits bestehenden zu verbessern. Ist der Bund bereit, eine solche Förderpolitik auszuarbeiten?
3. Das Velo wird nicht mehr nur in der Freizeit oder im Sport verwendet, es ist heute zu einem richtigen Verkehrsmittel geworden, das den Strassenverkehr insbesondere zu Stosszeiten entlastet. Sieht der Bundesrat ein Sensibilisierungs- und Förderprogramm vor, um die Bürgerinnen und Bürger zum regelmässigen Velofahren anzuregen?
4. Sind Überlegungen angestellt oder Studien zur Frage durchgeführt worden, wie sich das Velofahren auf die öffentliche Gesundheit, die Sicherheit, die Umwelt und die Tourismusentwicklung auswirkt?
Stellungnahme des Bundesrates
1./3. Der Bundesrat sieht vor, die neue Verfassungsbestimmung über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege (Art. 88 BV) voraussichtlich bis Ende 2020 in einem Veloweggesetz für den Alltag und die Freizeit zu konkretisieren und zuhanden des Parlamentes zu verabschieden. Das Veloweggesetz bildet die rechtliche Grundlage, um Grundsätze für attraktive und sichere Velowege festlegen sowie über deren Benutzung informieren zu können. In der Botschaft zum Ausführungsgesetz wird der Bundesrat überdies die Gelegenheit nutzen, seine Vorstellungen zur Förderung des Veloverkehrs näher darzulegen. Der Bundesrat wird sich im Rahmen seiner Kompetenzen aktiv für die Stärkung des Veloverkehrs einsetzen und die Kantone und Gemeinden noch stärker unterstützen. Der Bundesrat weist darauf hin, dass Planung, Bau und Unterhalt der Velowege weiterhin Aufgaben der Kantone und Gemeinden bleiben. Es ist grundsätzlich vorgesehen, dass dem Bund für die Velowege künftig die gleichen Aufgaben übertragen werden wie bisher für die Fuss- und Wanderwege.
2. Der Bund finanziert bereits heute mit den Agglomerationsprogrammen Massnahmen von Kantonen und Gemeinden zugunsten des Langsamverkehrs. Der Bundesrat ist zudem bereit, ein darüber hinausgehendes Velo-Förderprogramm im Rahmen der Arbeiten für das Veloweggesetz zu prüfen.
4. Ja (vgl. www.astra.admin.ch > Themen > Langsamverkehr > Materialien).
Antwort des Bundesrates.