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19.3760 · Interpellation · 2019-06-20

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz unterhält 118 ausserparlamentarische Kommissionen. Etwa 1500 Kommissionsmitglieder treffen sich in diesen Gremien, inklusive 12 Mitglieder der eidgenössischen Räte und um die 100 Vertreterinnen und Vertreter der Bundesverwaltung. Die Mitgliedschaft in der Kommission und die Teilnahme an ihren Sitzungen werden vom Bund bezahlt. Die ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen ergänzen die Arbeit der Bundesverwaltung, heisst es. Doch einem Kosten- und Qualitätscheck sind sie nie unterzogen worden.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Was sind die Aufgaben der Eidgenössischen Kommission für Familienfragen?

2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage agiert die Kommission, wenn sie öffentlich für Vaterschaftsurlaub und Elternzeit lobbyiert?

3. Wenn es die Aufgabe der Kommission wäre, die Bundesverwaltung zu beraten, warum wendet sie sich an die Öffentlichkeit? Und wie wertet der Bundesrat diese krasse Missachtung des Auftrags und der Loyalitätspflichten der Kommission?

4. Wie viel kostet die Kommission im Jahr?

5. Braucht es die Eidgenössische Kommission für Familienfragen noch?

Stellungnahme des Bundesrates

1.-3. Die Eidgenössische Kommission für Familienfragen (EKFF) gehört nicht zur zentralen Bundesverwaltung. Es handelt sich um eine ausserparlamentarische Verwaltungskommission. Sie ist als solche nicht weisungsgebunden. Die Informationsaufgaben der ausserparlamentarischen Kommissionen werden in der Einsetzungsverfügung des Bundesrates festgelegt (Art. 8e Abs. 2 Bst. f RVOV; SR 172.010.1). Ziffer 3 der Einsetzungsverfügung vom 14. Dezember 2018 definiert die Aufgaben der EKFF. Sie soll familienpolitische Perspektiven entwickeln, konkrete Umsetzungsvorschläge erarbeiten und zu familienpolitischen Vorlagen Stellung nehmen. Sie zeigt Forschungslücken auf und fördert, erfasst und evaluiert Forschungsarbeiten. Aus deren Ergebnissen entwickelt sie familienpolitische Perspektiven und regt entsprechende Umsetzungsmassnahmen an. Zudem soll sie den fachlichen Austausch zwischen öffentlicher Verwaltung und den verschiedenen familienpolitisch tätigen Organisationen fördern. Schliesslich orientiert und sensibilisiert die EKFF die Öffentlichkeit in Bezug auf die familialen Lebensbedingungen in der Schweiz. Die Information der Öffentlichkeit zu politischen Fragen soll jedoch mit der gebotenen Zurückhaltung erfolgen. Nach Auffassung des Bundesrates erfolgte die Informationstätigkeit der EKFF zur Elternzeit und zum Vaterschaftsurlaub im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

4. Der EKFF wird ein Jahresbudget zur Verfügung gestellt. Dieses beläuft sich auf rund 150 000 Franken pro Jahr. Hinzu kommen die Löhne für das wissenschaftliche Kommissionssekretariat (120 Stellenprozente).

5. Alle ausserparlamentarischen Kommissionen werden gesamthaft alle vier Jahre anlässlich der Gesamterneuerungswahlen vom Bundesrat auf ihre Notwendigkeit, Aufgaben und Zusammensetzung hin überprüft (Art. 57d RVOG; SR 172.010). Im Jahr 2018 hat der Bundesrat diese Überprüfung im Hinblick auf die 2019 erfolgenden Wahlen der Kommissionsmitglieder für die Amtsperiode 2020-2023 vorgenommen. Er ist zum Schluss gekommen, dass die EKFF nach wie vor eine wichtige Funktion für die Weiterentwicklung der Familienpolitik in der Schweiz hat.

Antwort des Bundesrates.