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19.3765 · Postulat · 2019-06-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche Gesetze und Verordnungen geändert werden könnten, um die Nutzung von Einwegplastik einzuschränken und wo möglich zu verbieten.

Begründung

Viele Staaten verbieten in Bälde die Nutzung von Einwegplastik, so die Europäische Union ab 2021 und damit alle Nachbarländer der Schweiz, wie auch Costa Rica und Kanada. Auch zahlreiche Schweizer Städte ergreifen Massnahmen; Genf verbietet ab 2020 die Nutzung von Einwegplastik für Aktivitäten, die die Stadt auf öffentlichem Grund zulässt.

Die jungen Leute, die in den vergangenen Monaten an den Klimademonstrationen teilgenommen haben, haben uns zu verstehen gegeben, dass sie bereit sind, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Politik muss die Rahmenbedingungen schaffen, damit sie dies auch tun können, und ihnen eine konkrete Antwort liefern. Zweckmässig und vernünftig ist, die Nutzung von Einwegplastik im Alltag, wo es bessere Alternativen gibt, stark zu beschränken.

Die Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes sind sich bewusst, dass Einwegplastik umweltschädlich ist und dass es rein technisch gesehen zahlreiche Alternativen gibt. Tatsächlich kann man heute Einwegplastik namentlich bei öffentlichen Veranstaltungen (Geschirr und Besteck) und im Detailhandel (Verpackungsmaterial) beispielsweise mit biologisch abbaubaren kompostierbaren Produkten ersetzen. Im Detailhandel haben die Konsumentinnen und Konsumenten in Sachen Verpackung meist noch nicht viele Alternativen, obwohl es sie auf dem Markt gibt. Für öffentliche Veranstaltungen und für den privaten Gebrauch bietet der Markt aber gute Alternativprodukte, die für die Umwelt weniger schädlich sind. Zwar sind noch nicht alle Technologien ausgereift und tadellos. Würde man aber die Nutzung von Einwegplastik stark einschränken, so müssten die Industrie und der Detailhandel Ersatzlösungen für die riesige Plastikmenge, die in Umlauf ist, finden. Ziel ist es, weniger Plastik zu produzieren, verbindliche Recycling-Ziele zu haben, aber auch neue Etiketten zu schaffen, die angeben, wie die Abfälle zu entsorgen sind.

Um konkrete gesetzliche Massnahmen auch im Einklang mit den Kantonen zu ergreifen, braucht es einen Bericht, der verschiedene Gesetzes- und Verordnungsänderungen aufzeigt, die vorgenommen werden müssten, um die Nutzung von Einwegplastik einzuschränken und wo möglich zu verbieten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Mit Artikel 30a Buchstabe a des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG, SR 814.01) besteht bereits eine rechtliche Grundlage zum Verbot des Inverkehrbringens von Produkten, welche für eine einmalige und kurzfristige Verwendung bestimmt sind und wenn deren Nutzen die durch sie verursachte Umweltbelastung nicht rechtfertigt. Gestützt auf diese Bestimmung wäre es dem Bundesrat grundsätzlich möglich, auf Verordnungsebene eine entsprechende Verbotsnorm für Einwegplastik zu erlassen.

Der Bund erwartet indes von der Branche freiwillige Massnahmen zur Reduktion von Einwegartikeln aus Kunststoffen. Erst wenn diese sich als nicht oder nur ungenügend zielführend erweisen, sollen regulatorische Massnahmen geprüft werden.

Die Forderung des vorliegenden Postulates, die Verwendung kurzlebiger Einwegprodukte aus Kunststoff einzuschränken, entspricht weitgehend der Stossrichtung des vom Nationalrat am 5. März 2019 angenommenen Postulates Thorens Goumaz 18.3196. Darin wird gefordert, dass die Verwendung kurzlebiger Einwegkunststoffe reduziert werden soll. Der Bericht in Erfüllung dieses Postulates wird Massnahmen sowie Verbesserungspotenziale unter Berücksichtigung der Kosten und Nutzen sowie der Eigenverantwortung und verursachergerechten Finanzierung aufzeigen. Ein zusätzlicher Bericht ist somit nicht notwendig.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.