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19.3767 · Postulat · 2019-06-20

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie sinnvoll es wäre, die Stempelsteuer aufgrund klimaverträglicher Kriterien abzustufen, und auf welche Weise eine solche Abstufung durchgeführt werden könnte.

Begründung

In der Wissenschaft, aber auch in Finanzkreisen ist man sich weitherum einig, dass die Klimakrise ein Finanzrisiko darstellt. Investitionen in eine Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoss werden zunehmend, auch vom Bundesrat, als sinnvoll angeschaut. Dennoch werden weiterhin erkleckliche Summen in fossile Energien investiert. Diese Investitionen stehen im Widerspruch zu Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Pariser Übereinkommens, wonach die Finanzmittelflüsse in Einklang mit einer emissionsarmen und gegenüber Klimaveränderungen widerstandsfähigen Entwicklung zu bringen sind. Anreize sollen geprüft werden, um Investitionen zu fördern, die zur Dekarbonisierung unserer Wirtschaft beitragen und gleichzeitig unseren Finanzplatz auf dem vielversprechenden Markt der nachhaltigen Finanzwirtschaft positionieren. So könnte eine Abstufung der Stempelsteuer, mit der die Investitionen in eine Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoss begünstigt werden, eine Option sein. Eine solche Abstufung würde auch zu einer besseren Internalisierung der Kosten von Klimarisiken beitragen. Im Bericht des Bundesrates sollten insbesondere folgende Fragen thematisiert werden:

- Auf welche taxonomischen Daten oder Referenzkriterien könnte sich eine Abstufung der Stempelsteuer stützen? Das Bundesamt für Umwelt hat ein Instrument zur Prüfung der Klimaverträglichkeit zur Verfügung gestellt, aber auch in ganz Europa forscht man zu diesem Thema.

- Wie stark abgestuft müsste die Stempelsteuer sein, damit sich die gewünschte Wirkung einstellt? Müsste die Stempelsteuer auf den klimaverträglichsten Produkten gesenkt werden? Wäre es unter dem Blickwinkel der Kostenneutralität sinnvoll, bei einer solchen Senkung gleichzeitig die Stempelsteuer für die am wenigsten klimaverträglichen Produkte zu erhöhen? Gäbe es andere Wege?

- Sollten solche Massnahmen mit Zielen verknüpft werden, damit sie, sobald die Ziele erreicht sind, aufgehoben oder, wenn die Ziele nicht erreicht werden, verstärkt werden können?

- Welche gesetzlichen Grundlagen wären anzupassen, damit solche Massnahmen ergriffen werden könnten?

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat sich am 26. Juni 2019 im Rahmen einer Aussprache zum Vorgehen mit Blick auf einen nachhaltigen Finanzplatz einen Überblick verschafft über die aktuellen Entwicklungen und Initiativen sowie das Engagement der Schweiz auf internationaler Ebene. Grundsätzlich sollen optimale Rahmenbedingungen bereitgestellt werden, die es dem Schweizer Finanzplatz erlauben, im Bereich nachhaltiger Finanzen wettbewerbsfähig zu sein. Bis spätestens im Frühling 2020 soll der Bericht einer behördeninternen Arbeitsgruppe vorliegen, die entsprechende Abwägungen und Vorschläge erarbeiten wird (vgl. Medienmitteilung vom 26. Juni 2019, "Bundesrat diskutiert über 'Sustainable Finance' und legt das weitere Vorgehen fest").

Steuerliche Massnahmen im Finanzmarktbereich stehen bei diesen Überlegungen nicht im Vordergrund. Die eidgenössischen Stempelabgaben sind Rechtsverkehrssteuern, deren Erhebung an Kapitalerhöhungen (Emissionsabgabe), dem Kapitalverkehr (Umsatzabgabe) oder an bestimmten Versicherungsdienstleistungen (Versicherungsstempel) anknüpfen. Ein Lenkungsziel mit Blick auf den Klimaschutz besteht bei diesen Abgaben nicht. Ein Umbau der Stempelabgaben zu Lenkungszwecken für die Erreichung von Klimazielen bedürfte einer gesetzlichen Grundlage, die definiert, welche Ziele genau mit der Massnahme verbunden sind.

Eine Entscheidung über die Qualifizierung der Umwelt- und Klimaverträglichkeit von Anlageprodukten und die Identifizierung der zu erreichenden Ziele müsste eine Voraussetzung sein, bevor überhaupt Überlegungen zur Nachfrageelastizität angestellt werden könnten. So müsste letztlich die Steuerbehörde unterscheiden können zwischen Finanzprodukten, die von den Stempelabgaben auszunehmen sind, und solchen, bei denen diese Abgaben nach wie vor anfallen. Ein diesbezüglicher Umbau der Stempelabgaben wäre technisch sehr aufwendig. Die Definition von klaren Abgrenzungskriterien für die Erhebung der Stempelabgabe in Bezug auf Klimaziele erscheint praktisch nicht realisierbar. Selbst wenn auf dem Gesetzesweg eine Differenzierung und entsprechende steuerliche Entlastung bei den Stempelsteuern erreicht werden könnte, wäre die Marktbewertung letztlich ungewiss und eine Lenkungswirkung sehr fraglich.

Ferner wird das Eidgenössische Finanzdepartement bis zum Herbst 2019 eine Vernehmlassungsvorlage zur allgemeinen Reform der Verrechnungssteuer ausarbeiten, die auch einen Prüfauftrag zur Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Anleihen beinhaltet. Eine solche Reform würde auch die Ausgabe von Green Bonds begünstigen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.