19.3953 · Motion · 2019-07-04
Departement des Innern
Abschreibungsantrag liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen fünfjährigen Monitoring-Zyklus zur Prävention und Bekämpfung der Armut einzurichten. Das gesamtschweizerische Monitoring soll auf bestehenden nationalen und kantonalen statistisch relevanten Datenquellen beruhen und eine Auswertung von Armutsindikatoren beinhalten. Die Ergebnisse des Monitorings sollen der Bundesversammlung in Form eines alle fünf Jahre erstellten Berichtes zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. Der Bericht nimmt eine vergleichende Analyse der Situationen in den Kantonen vor, analysiert die bestehenden Massnahmen zur Armutsprävention, zeigt auf der Grundlage von (echten) Longitudinalstudien Entwicklungen unter anderem im Bereich der Armutsgefährdung und der sozialen Durchlässigkeit auf und liefert steuerungsrelevantes Wissen für die beteiligten Akteure (Bund, Kantone, Gemeinden) im Bereich der Armutsprävention und -bekämpfung.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Bund, Kantone, Städte, Gemeinden und private Organisationen haben von 2014 bis 2018 das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut durchgeführt. Im Rahmen des Programms wurde unter anderem ein Konzept für ein gesamtschweizerisches Armutsmonitoring entwickelt (www.gegenarmut.ch > Studien). Die vorliegende Motion greift wesentliche Punkte dieses Konzeptes auf und fordert zusätzlich die Durchführung von Longitudinalstudien.
Der Bundesrat nahm am 18. April 2018 die Ergebnisse des Programms zur Kenntnis und publizierte einen entsprechenden Bericht. Gestützt auf die Ergebnisse entschied er, sein Engagement zur Prävention und Bekämpfung von Armut bis 2024 fortzuführen. Dies geschieht im Rahmen der Nationalen Plattform gegen Armut, die gemeinsam von Bund, Kantonen, Städten, Gemeinden und privaten Organisationen getragen wird. Auf eine Umsetzung des Armutsmontorings verzichtete der Bundesrat, weil das Bundesamt für Statistik bereits heute gesamtschweizerische Indikatoren zur Armut berechnet und entsprechende Berichte veröffentlicht.
In seiner Antwort auf die Motion Feri Yvonne 18.3880, "Armutsmonitoring", vom 26. September 2018 hat der Bundesrat diese Haltung bekräftigt. An seiner Beurteilung hat sich seither nichts geändert. Das Engagement des Bundes in der Armutsbekämpfung konzentriert sich weiterhin auf die Verbesserung und Weiterentwicklung von konkreten Präventionsmassnahmen im Rahmen der Nationalen Plattform gegen Armut. Sie fördert die Umsetzung der zwischen 2014 und 2018 erarbeiteten Empfehlungen, ermöglicht einen Austausch zu aktuellen Themen der Armutsprävention und bearbeitet ausgewählte Schwerpunktthemen. Zu den Ergebnissen und Wirkungen dieser Massnahmen wird der Bundesrat 2024 einen Bericht vorlegen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.