Einbezug der Langzeitpflege in eine einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen
19.3970 · Motion · 2019-08-29
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesrevision vorzulegen, die den Einbezug der Langzeitpflege in eine einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen nach dem KVG (vgl. Geschäft 09.528) vorsieht, sobald die notwendigen Grundlagen vorhanden sind, namentlich die erforderliche Kostentransparenz.
Eine Minderheit (Gysi Barbara, Brand, Carobbio Guscetti, Clottu, Feri Yvonne, Giezendanner, Heim, Herzog, Schenker Silvia) beantragt, die Motion abzulehnen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative 09.528, "Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus", vom 14. August 2019 ausgeführt, dass er in einem Einbezug der Pflegeleistungen in eine einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen viele Vorteile sieht. Namentlich kann ein solcher zu einer weiteren Eliminierung von Fehlanreizen an den Schnittstellen zwischen Bereichen mit unterschiedlicher Finanzierung beitragen, und auch die kostensparende koordinierte Versorgung kann dadurch zusätzlich gestärkt werden. Zudem hat der Bundesrat betont, dass eine einheitliche Finanzierung in Zusammenarbeit mit den Kantonen eingeführt werden sollte. Der Einbezug der Pflegeleistungen ist eine der zentralen Forderungen der Kantone.
Der Bundesrat begrüsst daher einen Einbezug der Pflegeleistungen in eine einheitliche Finanzierung in einem zweiten Schritt, die notwendigen Voraussetzungen dafür müssen aber erfüllt sein. Diese Voraussetzungen umfassen vor allem die Kostentransparenz, eine einheitliche Abgrenzung von Pflege- und Betreuungsleistungen sowie eine Vergütung der Pflegeleistungen nach national einheitlichen Grundsätzen.
Eine aktuelle Studie des Büros Infras im Auftrag der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (www.gdk-cds.ch > Die GDK > Medienmitteilungen > Kostenstudie EFAS) zeigt, dass die Kosten für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) mit einem Einbezug der Pflegeleistungen in eine einheitliche Finanzierung stärker steigen, als wenn nur die ambulanten und stationären Leistungen (ohne Pflege) mit einbezogen würden. Allerdings ist der Kostenanstieg für die OKP auch mit einem Einbezug der Langzeitpflege deutlich weniger stark als bei einer Fortführung des gegenwärtigen Finanzierungssystems mit unterschiedlicher Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen. Anzustreben ist aus Sicht des Bundesrates, dass der Anteil der Steuerfinanzierung langfristig nicht sinkt. Dies kann auch mit einem Einbezug der Pflege gewährleistet werden.
Die Motion fordert den Bundesrat auf, dass er nach Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen eine Gesetzesrevision vorlegen soll. Die Erarbeitung der notwendigen Grundlagen ist momentan im Zuge der Arbeiten zum Postulat 19.3002, welches vom Nationalrat am 14. März 2019 angenommen wurde, im Gang. Der Bundesrat wird die Arbeiten für eine Gesetzesrevision aufnehmen können, sobald die Voraussetzungen in Zusammenarbeit mit allen Akteuren, namentlich den Kantonen, erarbeitet sind. In diesem Sinn empfiehlt der Bundesrat, die Motion anzunehmen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.