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Doppeletikettierung hilft nachhaltig den KMU-Metzgereien, dem Klima und bekämpft Food Waste

19.3976 · Interpellation · 2019-09-09

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die FDP stellt sich hinter den Klimaschutz, und die wichtigste Aufgabe ist dabei, Fehlanreize im heutigen System zu beheben.

Ein Beispiel ergibt sich im Umgang mit Lebensmitteln. Besonders Fleisch ist immer wieder ein grosses Thema, denn die Produktion von Fleisch verursacht CO2-Ausstoss. Nun haben findige Metzger aus dem Baselbiet eine gute Lösung gefunden, um weniger Fleisch wegwerfen zu müssen und dennoch die Qualität der Ware und die Gesundheit der Kunden zu schützen. Durch eine einfache Doppeletikettierung werden sowohl das Haltbarkeitsdatum im Frischverkauf wie auch das Datum für die Verwendung beim Einfrieren und Auftauen ersichtlich. Scheinbar wehren sich die kantonalen Behörden und die Bundesbehörden gegen diese einfache Lösung, weil dadurch die verordnete Notwendigkeit der Unterscheidung von Frischware und Tiefkühlware beeinträchtigt werde. Im Klartext behindert die Bürokratie damit den Klimaschutz und fördert Food Waste und belastet die Bilanz der KMU-Metzgereien unnötig. Der Effekt ist dreifach negativ.

Zum Vergleich:

2018 konsumierten die Schweizer 1980 Tonnen Fleisch. Pro Kilogramm fallen 15,4 Kilo CO2 an. Das sind also 30 492 Tonnen CO2. Geht man von 30 Prozent Food Waste aus, was dem Durchschnitt bei Nahrungsmitteln entspricht, sind dies rund 10 000 Tonnen CO2, die umsonst emittiert wurden und die durch eine Reduktion des Food Waste reduziert werden könnten. Eine rasche Anpassung der Etikettierung in Metzgereien würde diese auch ökonomisch entlasten und den KMU im Wettbewerb mehr Luft verschaffen - was letztlich den Konsumenten dient, durch den Erhalt lokaler Metzgereien und damit einer guten Auswahl.

1. Ist sich der Bundesrat dieser einfachen Lösung bewusst?

2. Warum hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hier nicht positiv auf eine solche Lösung reagiert?

3. Wie kann unbürokratisch und schnell eine Lösung gefunden werden, damit die Doppeletikettierung zum Standard wird?

Stellungnahme des Bundesrates

1.-3. Auch den Bundesbehörden ist das Verhindern von Food Waste ein Anliegen. Mit der laufenden Revision des Lebensmittelrechts soll Einzelhandelsbetrieben ermöglicht werden, gekühltes Fleisch vor Ablauf des Verbrauchsdatums tiefzugefrieren. Ein Metzger kann also zukünftig zum Beispiel Grillfleisch, das er wegen eines Wetterumschlags nicht verkauft hat, einfrieren und als Tiefkühlware an die Konsumentinnen und Konsumenten abgeben. Dies unter der Voraussetzung, dass er im Rahmen der Selbstkontrolle mit einem beschriebenen Prozess die Lebensmittelsicherheit gewährleisten kann. Wird auf diese Weise tiefgefrorenes Fleisch an Konsumentinnen und Konsumenten verkauft, muss es jedoch klar, verständlich und korrekt gekennzeichnet sein. Dies bedeutet, dass es mindestens mit dem Datum des Einfrierens und dem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen sein muss.

Auch wenn der Metzger das Fleisch frisch abgibt, ist ein zusätzlicher Hinweis zur Haltbarkeit beim Tiefgefrieren bereits heute möglich (Art. 39 der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel, LIV, SR 817.022.16). So können Konsumentinnen und Konsumenten darüber informiert werden, dass, wenn ein gekühltes Lebensmittel wie z. B. Fleisch vor dem Ablauf des Verbrauchsdatums eingefroren wird, sich die Haltbarkeit um eine bestimmte Anzahl von Monaten - die Dauer ist abhängig vom betroffenen Produkt - in tiefgefrorenem Zustand verlängert.

Antwort des Bundesrates.

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