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Ein Gremium zur strategischen Begleitung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen schaffen

19.4014 · Interpellation · 2019-09-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Notwendigkeit des Aufbaus von Kompetenz und Know-how beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) zur Betreuung und Bewältigung von Querschnittaufgaben der digitalen Transformation im Gesundheitswesen?

2. Welche der unten genannten Querschnittaufgaben haben für den Bundesrat Priorität?

3. Gibt es weitere Aufgaben bei der Herausforderung digitale Transformation im Gesundheitswesen?

4. Wie wird unter den Departementen die Koordination zu digitalen Themen sichergestellt (z. B. E-ID)?

5. Welche personellen Ressourcen sind für die nächsten drei bis fünf Jahre einzuplanen bzw. zu budgetieren?

Begründung

Die digitale Transformation in Gesellschaft und Wirtschaft vollzieht sich im Eilzugstempo. Dies tangiert auch das stark regulierte Gesundheitswesen. Jedoch ist der Veränderungswiderstand bei den Leistungserbringern enorm. Umso mehr braucht es eine strategische Gesamtsicht der Verwaltung über Chancen und Risiken der schnell fortschreitenden digitalen Transformation, namentlich auch beim EDI und beim BAG. Die Ressourcen werden einseitig für die Einführung des E-Patientendossiers (EPD) und den Umgang mit Gesundheitsdaten eingesetzt. Beide Elemente sind wichtig, doch braucht es neben der interdepartementalen Vernetzung strategische Vorgaben und eine Prioritätensetzung mit dem Ziel, die hohen Gesundheitsausgaben endlich bewusst und effizient zum Nutzen der Versicherten einzusetzen.

Die strategischen Herausforderungen sind vielschichtig und komplex. Aus Sicht der Interpellantin sind folgende Aufgaben in Angriff zu nehmen:

  • Erarbeitung der Strategie digitale Transformation im Gesundheitswesen unter Einbezug der Akteure;
  • konsequente "digital readiness"-Prüfung aller gesundheitsrelevanten Gesetzentwürfe sowie Antworten auf parlamentarische Vorstösse;
  • Abbau von Insellösung und Überführung in eine Gesamtsystem-Architektur (z. B. Krebsregister, Organspenderegister mit EPD kombinieren);
  • Interoperabilität bereits erfasster Daten und Nutzbarkeit für Forschung (personalisierte Medizin, personalisierte Prävention) fördern;
  • departementsübergreifende Harmonisierung der Transformationsvorhaben (z. B. eine einzige kompatible ID und nicht separat eine EPD-ID und eine E-ID) sowie Übernahme von Best Practices (Departemente, Wirtschaft, Ausland) bei der Umsetzung und Bearbeitung der Digitalthemen;
  • Leadership, Mitarbeit und Umsetzung der Strategie Digitale Schweiz.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Aufbau von Kompetenz und Know-how beim EDI und beim BAG im Bereich der digitalen Transformation ist im Gange und entspricht der am 5. September 2018 verabschiedeten Strategie Digitale Schweiz des Bundesrates. Eine Arbeitsgruppe des BAG setzt sich mit der digitalen Transformation im Gesundheitswesen auseinander. Vor diesem Hintergrund hat die Amtsleitung beschlossen, eine neue Abteilung zu schaffen, die für die Umsetzung der digitalen Transformation verantwortlich sein wird.

2. Wie bereits in der Strategie E-Health Schweiz 2.0 vom 14. Dezember 2018 ausgeführt, sind für den Bundesrat einerseits die technologieneutrale Formulierung von rechtlichen Bestimmungen sowie die Förderung der Mehrfachnutzung einmal erfasster gesundheitlicher bzw. medizinischer Informationen (semantische und technische Interoperabilität) prioritär. Aber auch die weiteren eingebrachten Herausforderungen werden angegangen. So sind der Abbau von Insellösungen wie auch die departementsübergreifende Zusammenarbeit, etwa im Rahmen der Strategie Digitale Schweiz, ebenfalls Ziele des EDI. Über die Notwendigkeit der Erarbeitung einer Strategie digitale Transformation im Gesundheitswesen als Nachfolgestrategie zur Strategie E-Health Schweiz 2.0, die bis Ende 2022 gültig ist, wird der Bundesrat zu gegebener Zeit entscheiden.

3. Die digitale Transformation wird das Gesundheitswesen in den kommenden Jahren in allen Aspekten durchdringen. Dies wird durch das rasche automatisierte Erfassen von gesundheitsrelevanten Informationen, das Gewinnen neuer Einsichten aus der systematischen Auswertung dieser Informationen, die zeit- und ortsgerechte Zur-Verfügung-Stellung behandlungsrelevanter Informationen sowie durch die (teilweise) Substitution menschlicher Tätigkeit durch neue Technologien wie künstliche Intelligenz oder Robotik erfolgen. Damit sich die Digitalisierung im Gesundheitswesen zielführend durchsetzen kann, braucht es entsprechende Rahmenbedingungen. Gleichzeitig gilt es, das Vertrauen der Bevölkerung in die Zuverlässigkeit und Sicherheit der Datengewinnung, der Datenaufbewahrung und -verwendung sowie des Datenaustausches zu stärken. Dies könnte beispielsweise mithilfe eines nationalen Rahmens für die Gouvernanz digitaler Gesundheitsdaten erfolgen, der von Bund, Kantonen, Wissenschaft und weiteren beteiligten Kreisen der Gesellschaft getragen wird.

Zudem will der Bundesrat die Mehrfachnutzung von Daten durch die öffentliche Hand einfacher und effizienter machen. Er hat dazu das EDI am 27. September 2019 beauftragt, in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen, die Standardisierung und Harmonisierung der Daten der Bundesverwaltung voranzutreiben. Im Rahmen eines Pilotprojektes soll in der stationären Gesundheitsversorgung ein einheitlicher Standard für die Transaktionsdaten der Spitäler (u. a. wirtschaftliche und medizinische Ordnungssysteme) und für die entsprechenden Stammdaten definiert werden.

4. Die Koordination der Themen der digitalen Transformation in der Bundesverwaltung wird durch die interdepartementale Koordinationsgruppe "Digitale Schweiz" (IDK Digitale Schweiz) sichergestellt. Das BAG ist darin durch das Generalsekretariat des EDI vertreten. Mit der Verabschiedung seiner neuen Strategie Digitale Schweiz im September 2018 hat der Bundesrat die IDK Digitale Schweiz mit der Begleitung der Umsetzungsarbeiten der Strategie beauftragt. Fachlich zuständig für die Umsetzung der einzelnen Strategieziele, Vorhaben sowie für spezifische Fragen der Digitalisierung in ihren Bereichen sind jedoch die betreffenden Bundesstellen. So ist das Bundesamt für Justiz federführend für die Arbeiten und die bundesinterne Koordination im Bereich der elektronischen Identität (E-ID) und die Umsetzung des neuen Bundesgesetzes über die elektronischen Identifizierungsdienste (BGEID, SR 943.04). Das Eidgenössische Finanzdepartement hat in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden den Bericht "Digitale Verwaltung: Projekt zur Optimierung der bundesstaatlichen Steuerung und Koordination" erarbeitet. Er ist am 24. Oktober 2019 publiziert worden und zeigt Lösungsvarianten auf, wie die strategische Steuerung und Koordination der Aktivitäten, Initiativen und Projekte zur digitalen Transformation über die föderalen Ebenen hinweg wirksamer gestaltet werden können. Im Bereich künstliche Intelligenz wird die departementsübergreifende Zusammenarbeit durch das SBFI sichergestellt. Unter seiner Federführung wird zurzeit ein Bericht zu den diesbezüglichen Handlungsfeldern des Bundes erarbeitet, zu dem auch das BAG einen Beitrag geliefert hat. Der Bericht wird dem Bundesrat noch vor Ende 2019 unterbreitet werden.

5. Der Bundesrat wird gestützt auf die Diskussionen, die er in den verschiedenen oben genannten Kontexten führen wird, über die Ressourcenplanung für die nächsten drei bis fünf Jahre entscheiden.

Antwort des Bundesrates.

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