19.4042 · Motion · 2019-09-17
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen auszuarbeiten, welche die Schweiz und ihre Finanzinstitute im Produktedesign sowie im Vertrieb von nachhaltigen Vermögensanlagen stärken.
Begründung
Auch die Finanzbranche kann einiges zum Schutz unserer Umwelt beitragen. Zwar sind die Schweizer Finanzinstitute bereits aktiv auf diesem Gebiet tätig, jedoch bestehen noch einige Hürden, welche es erschweren, dass sich unser Finanzplatz im internationalen Vergleich zu einem konkurrenzfähigen Hub für nachhaltige Vermögensanlagen entwickelt.
Finanzinstitute, welche bereit wären, sich einer Transparenz ihrer nachhaltigen Unternehmenspolitik zu unterziehen, und sich zum Beispiel auch an einer diesbezüglichen Zertifizierung ihrer Finanzprodukte mit allfälligem Branchenlabel beteiligen würden, sollen im Gegenzug ganz nach dem Motto "Lenkung/Anreize/Kompensationen" vom Staat Erleichterungen und Wettbewerbsvorteile erhalten. Solche Massnahmen könnten im Bereich Produktesteuererleichterungen, Stempelabgaben, Verrechnungssteuer, Nachlassbevorzugungen oder Trust-Struktur-Möglichkeiten geschaffen werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat am 26. Juni 2019 eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Staatssekretariates für internationale Finanzfragen in enger Zusammenarbeit mit dem BAFU und weiteren interessierten Behörden eingesetzt, die verschiedene Abklärungen zu "Sustainable Finance" an die Hand nehmen soll. Sie soll dem Bundesrat bis im Frühling 2020 einen Bericht vorlegen, der Vorschläge für den Finanzmarkt Schweiz enthält. Zur Frage, ob und wie der Finanzmarkt reguliert werden soll, will der Bundesrat bis Ende Jahr eine Aussprache führen. Grundsätzlich sollen die Rahmenbedingungen eruiert werden, die es dem Schweizer Finanzplatz erlauben, im Bereich nachhaltiger Finanzen wettbewerbsfähig zu sein. Die Arbeitsgruppe erörtert mögliche angemessene Massnahmen, die die Schweiz und ihre Finanzinstitute, wie vom Motionär gefordert, im Produktedesign sowie im Vertrieb von nachhaltigen Vermögensanlagen stärken können. Aufbauend auf den laufenden und anstehenden Arbeiten - z. B. der für Frühling 2020 geplante Bericht oder das vom Ständerat am 25. September 2019 überwiesene Postulat 19.3951, "Bremsen lösen bei nachhaltigen Finanzprodukten" -, ist der Bundesrat bereit, mögliche Massnahmen im engen Austausch mit der Finanzbranche und unter Einbezug von weiteren Interessierten auszuarbeiten.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.