Anpassungen bei Via sicura. Die Blaulichtorganisationen sollen unter Bedingungen arbeiten können, die ihnen die Erfüllung ihrer Aufgaben erlauben, auch bei Tempolimit 30
19.4068 · Motion · 2019-09-19
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, das Verkehrssicherheitsprogramm Via sicura so anzupassen, dass die Blaulichtorganisationen im Einsatz unter Bedingungen arbeiten können, die ihnen die Erfüllung ihrer Aufgaben erlauben, dies auch bei Tempolimit 30.
Begründung
Der Kanton Waadt und die Stadt Lausanne haben vor Kurzem angekündigt, dass sie die Höchstgeschwindigkeit in der Nacht auf bestimmten Strassen auf 30 Stundenkilometer reduzieren werden, um den Verkehrslärm abzuschwächen. Ab dem ersten Quartal 2020 werden auch die anderen Waadtländer Gemeinden unter bestimmten Bedingungen in der Nacht auf ihren Verkehrsachsen Tempo 30 einführen können. Diese Massnahme wird auch in anderen Kantonen umgesetzt oder ist angedacht.
Diese Temporeduktion auf 30 Stundenkilometer in der Nacht ist ein grosses Problem für die Blaulichtorganisationen (Polizei, Feuerwehr, Sanität). Die Einsatzkräfte riskieren, für ein Raserdelikt angeklagt zu werden, wenn sie mit über 70 Stundenkilometern auf einer Strecke mit Tempolimit 30 fahren. Die Fahrerinnen und Fahrer könnten mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren und einem Entzug des Führerausweises für mindestens zwei Jahre bestraft werden, was sie an der Ausübung ihres Berufs hindern würde. Der zurzeit von den Genfer Gerichten behandelte Fall eines Polizisten, der wegen überhöhter Geschwindigkeit während eines Einsatzes angeklagt wurde, zeigt, dass die Bedenken nicht grundlos sind.
Es ist zudem offensichtlich, dass die strikte Einhaltung des Tempolimits 30 auf bestimmten Strecken zu einer Verlängerung der Interventionszeiten führt, was dramatische Folgen für die Bevölkerung haben könnte, wenn ein Leben auf dem Spiel steht und jede Minute zählt.
Aus diesem Grund sollte das Verkehrssicherheitsprogramm Via sicura so angepasst werden, dass die Blaulichtorganisationen im Einsatz unter Bedingungen arbeiten können, die ihnen die Erfüllung ihrer Aufgaben im öffentlichen Interesse erlauben, auch in den Zonen mit Tempolimit 30 in der Nacht und ohne dass sie unverhältnismässige und ungerechtfertigte Strafen fürchten müssen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Führer und Führerinnen von Feuerwehr-, Sanitäts-, Polizei- oder Zollfahrzeugen dürfen sich auf dringlichen oder taktisch notwendigen Dienstfahrten nicht über die geltenden Verkehrsregeln hinwegsetzen, ohne die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt walten zu lassen (Art. 100 Ziff. 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958, SVG; SR 741.01).
Der Bundesrat erkennt einerseits den Interessenkonflikt zwischen einer raschen Auftragserfüllung und dem Einhalten der Verkehrsregeln. Andererseits erachtet er die mit dieser Motion geforderte erhebliche Ausdehnung der Strafbefreiung für Blaulichtdienste ohne vertiefte Prüfung als ein zu grosses Risiko.
Der Bundesrat beantragt daher das eingereichte Postulat Aebischer Matthias 19.4113, "Anpassung der Bussen bei Blaulichtfahrern im Notfalleinsatz", zur Annahme und würde die hier gestellte Forderung im Fall einer Überweisung des Postulates im entsprechenden Bericht prüfen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.