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IV-Schuldentilgung durch Negativzinsen. Marktgerechte Finanzinstrumente in der Vermögensverwaltung der Sozialversicherungen

19.4077 · Postulat · 2019-09-19

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, mit welchen Instrumenten das aktuelle Negativzinsumfeld zugunsten unserer Sozialversicherungen, insbesondere AHV und IV, genutzt werden kann.

Ein konkreter Ansatz wäre die Aufnahme einer Anleihe über 10 Jahre durch die IV von 10 Milliarden Franken am Finanzmarkt mit einem Zinssatz von minus 1 Prozent. Die Anleihe dient verpflichtend dazu, die IV-Schuld bei der AHV zurückzubezahlen, womit die erste Säule der Altersvorsorge stabilisiert werden kann.

Zu prüfen wäre in diesem Zusammenhang eine Bundesbürgschaft zwecks erstklassigen Finanzmarkt-Ratings der IV-Anleihe.

Die IV wäre verpflichtet, aus den Negativzinserträgen die aufgenommenen Schulden zu amortisieren.

Wenn nach 10 Jahren Laufzeit immer noch ein Negativzinsumfeld besteht, kann die Anleihe erneuert werden.

Der Prüfauftrag an den Bundesrat beinhaltet die Klärung, ob die heute bestehenden gesetzlichen Grundlagen dazu ausreichen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Grundsätzlich könnte sich der Bund unabhängig vom Zinsumfeld - d. h. auch bei positiven Zinsen - zu günstigen Konditionen verschulden und die Mittel zu höheren Erträgen am Kapitalmarkt anlegen. Bis heute haben dies Bundesrat und Parlament stets abgelehnt; zudem würde dazu auch die gesetzliche Grundlage fehlen. Hinzu kommt, dass der im Postulat beschriebene konkrete Ansatz nicht umsetzbar ist: Die durchschnittliche Rendite der 10-jährigen Bundesobligationen lag 2019 (Stand Oktober) bei minus 0,45 Prozent. Bei einer zusätzlichen Emission von 10 Milliarden dürften diese Refinanzierungskosten ansteigen; eine Beschaffung von 10 Milliarden mit einer Laufzeit von 10 Jahren zu einem Zinssatz von minus 1 Prozent ist deshalb unrealistisch.

Der Bundesrat ist jedoch bereit, das Anliegen des Postulanten zu prüfen. Dabei steht die Frage im Vordergrund, ob angesichts der getrennten Vermögen und der unterschiedlichen Anlagestrategien des AHV-, IV- und EO-Fonds die Verschuldung der IV bei der AHV noch zeitgemäss ist sowie ob und gestützt auf welche rechtlichen Anpassungen mit einem Tresoreriedarlehen des Bundes an die IV zur Ausfinanzierung der Schuld bei der AHV die Rahmenbedingungen für AHV, IV und Bund aus einer Gesamtsicht optimiert werden könnten.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

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