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Vorwärtsstrategie. Welche Strategie verfolgt der Bundesrat bezüglich der OECD-Pläne zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft?

19.4125 · Interpellation · 2019-09-25

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) plant weitreichende Anpassungen des internationalen Steuerrechts im Rahmen des Projekts zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft. Es wird nicht nur eine Verschiebung der Besteuerung in Richtung Absatzmärkte geplant, sondern auch Mindestbesteuerungsvorgaben. Diese Pläne betreffen nicht nur Digitalkonzerne, sondern sämtliche grösseren international tätigen Industrie- und Dienstleistungsunternehmen. Die Pläne werden darüber hinaus Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft haben. Bereits Anfang 2020 sollen die Eckwerte des Projekts bekannt sein. Für die FDP müssen die Gewinnsteuern in der Schweiz tief bleiben, damit wir wettbewerbsfähig bleiben. Auch gemäss neuster Studie der EU sind tiefe Gewinnsteuern der beste Garant für Arbeitsplätze. Die FDP forderte daher bereits Anfang 2018 vom Bundesrat eine langfristige Steuerstrategie im Interesse der Schweiz (18.3088). Zudem haben wir im August 2019 unsere Vorwärtsstrategie präsentiert, welche auch im Bereich der Steuern unsere Forderungen für einen attraktiven Steuerstandort Schweiz aufzeigt.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie bringt sich die Schweiz in den Prozess der OECD ein, damit die neuen steuerrechtlichen Vorgaben auch die Interessen der Schweiz berücksichtigen?

2. Mit welchen Steuerausfällen rechnet der Bundesrat, wenn die Pläne der OECD in der Schweiz umgesetzt werden müssen? Ist die bisherige Schätzung von 1 bis 5 Milliarden Franken, welche Bundesrat Ueli Maurer in der Sommersession 2019 bereits erwähnte, gemäss neusten Entwicklungen noch angemessen?

3. Wie will der Bundesrat den Steuerstandort Schweiz langfristig attraktiv halten, damit wir hier Arbeitsplätze und Steuersubstrat sichern und somit genügend hohe Steuererträge für gute staatliche Leistungen erhalten können? Wie stellt er sich in diesem Zusammenhang zu den Forderungen nach Verrechnungssteuerreform, Abschaffung der Stempelsteuern und Anrechnung ausländischer Quellensteuern unabhängig von bilateralen DBA, die schon diskutiert werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat und insbesondere das Eidgenössische Finanzdepartement beteiligen sich aktiv an den Arbeiten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und sprechen sich mit den zuständigen Behörden anderer Staaten ab, damit eine für die Schweiz gangbare Lösung gefunden werden kann. Es sollen möglichst viele Staaten in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Die Schweiz wirkt darauf hin, dass die Besteuerung grundsätzlich weiterhin am Ort der leistungsbezogenen Wertschöpfung erfolgt und der diskutierte, den Marktstaaten zur Besteuerung zuzuweisende Gewinnanteil moderat ausfällt. Hinsichtlich der Mindestbesteuerungsregeln setzt sich die Schweiz für den Erhalt des Standortwettbewerbs ein und warnt vor Mehrbelastungen für Unternehmen. Es besteht die Gefahr wachstumshemmender Wirkungen und Umverteilungseffekte im avisierten neuen System.

- Die Eckwerte der künftigen Regeln nach aktuellem Diskussionsstand sind noch zu vage, um die daraus erwachsenden finanziellen Auswirkungen verlässlicher zu quantifizieren als vor ein paar Monaten. Qualitativ lässt sich feststellen, dass innovative, exportorientierte Länder mit kleinem Binnenmarkt mit einer Minderung ihrer Gewinnsteuereinnahmen rechnen müssten.

- Eine der Leitlinien des Bundesrates ist die nachhaltige Sicherung des Wohlstands der Schweiz. Dazu will er für bestmögliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Inland sorgen und so die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes unterstützen. Im Bereich der Steuerpolitik hat der Bundesrat im Juni 2019 eine Reform der Verrechnungssteuer lanciert. Diese soll den Kapitalmarkt Schweiz stärken und Wachstumseffekte bewirken. Im Rahmen dieser Reform wird der Bundesrat auch eine Aufhebung der Umsatzabgabe auf inländischen Anleihen vorschlagen. Zu einer möglichen Ausdehnung der Anrechnung ausländischer Quellensteuern äussert sich der Bundesrat im Rahmen seiner Stellungnahme zur Motion Noser 19.4118.

Antwort des Bundesrates.

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