Der Bundesrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass an allen Landesflughäfen der Schweiz die gleichen Nachtflugsperren wie in Zürich gelten
19.4367 · Motion · 2019-09-27
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Zurzeit dauert die Nachtflugsperre in Zürich mit Verspätungsabbau von 23.30 bis 6 Uhr, in Genf von 24 bis 6 Uhr, aber in Basel nur von 24 bis 5 Uhr. Die Passagierzahlen des Flughafens Basel-Mulhouse (EAP) wachsen seit 10 Jahren jedes Jahr um 8 bis 10 Prozent. Der Fluglärm wächst stetig, vor allem in der Nacht. In Allschwil (BL) hat sich der Fluglärm zwischen 23 und 24 Uhr seit 2012 mehr als verdoppelt, von 37,3 auf 51,5 Leq. Die Zahl lauter Überflüge zwischen 22 und 6 Uhr mit mehr als 70 Dezibel hat sich im gleichen Zeitraum verachtfacht, von 196 auf 1654 pro Jahr. Das ergibt im Mittel jede Nacht vier bis fünf Weckflüge, die mittlere Aufwachschwelle liegt bei 55 Dezibel. Die Lärmgrenzwerte von 22 bis 23 und 23 bis 24 Uhr wurden laut Messung des EAP überschritten. Zwar seien gemäss Berechnung des Lärms laut Bundesamt für Zivilluftfahrt die Grenzwerte nicht überschritten worden, aber es gibt keine international anerkannte Berechnungsmethode, die Resultate differieren um mehrere Dezibel.
Die ursächliche Beziehung zwischen Fluglärm und Herz-Kreislauf-Erkrankungen wurde vom Bundesrat anerkannt. Für den Fluglärm von Allschwil hat die Herzinfarktstudie des Nationalfonds von 2010 14 Prozent mehr tödliche Herzinfarkte nachgewiesen.
Um Kloten ist die Wahrscheinlichkeit, an einem Herzinfarkt zu sterben, sogar bis zu 48 Prozent höher als anderswo in der Schweiz. Nach dieser Studie wurde die Nachtflugsperre in Zürich auf 23 bis 6 Uhr verlängert, am EAP Basel-Mulhouse jedoch nicht. Laut Nationalfondsstudien ist vor allem der Nachtfluglärm für die Gesundheitsschäden verantwortlich.
Leider ist der Bundesrat auf die entsprechenden Fragen in meiner Interpellation 19.3861, "Nachtfluglärm um den Flughafen Basel-Mulhouse und gesundheitliche Schäden", nicht eingegangen. Und er findet es auch nicht angezeigt, sich für verlängerte Nachtruhezeiten auf europäischer Ebene zugunsten des EAP Basel-Mulhouse einzusetzen. Das muss sich ändern. Die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung muss bei unseren Landesflughäfen erste Priorität haben. Längere Nachtflugsperren können dazu einen wichtigen Beitrag leisten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Nachtruhezeiten der Flughäfen in der Schweiz sind für den Schutz der Bevölkerung vor Belastungen durch Fluglärm während des Schlafens zentral. Die aktuellsten Studien zur Wirkung von Verkehrslärm auf die Gesundheit sind die Sirene-Studie, die vom Schweizerischen Nationalfonds und vom Bundesamt für Umwelt finanziert wurde, die Sapaldia-Studie wie auch die breit angelegte deutsche Norah-Verkehrslärmstudie. In den letzten Jahren wurden zudem die für die Entwicklung der Environmental Noise Guidelines der WHO durchgeführten Übersichtsarbeiten publiziert. Die gesundheitlichen Auswirkungen der Belastung durch Lärm werden darin differenziert untersucht.
Diese Erkenntnisse stehen auch der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung zur Verfügung. Sie wird diese in ihren Empfehlungen zur Überarbeitung der Lärm-Belastungsgrenzwerte berücksichtigen. Ein entsprechender Bericht ist gegenwärtig in Arbeit.
Die Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt untersagt deshalb in der Schweiz aus Lärmschutzgründen Starts und Landungen zwischen 24 und 5 Uhr. Die aus der Schweiz operierenden Gesellschaften sind auf Infrastrukturen angewiesen, die einen verlässlichen Betrieb garantieren. Sowohl die Swiss (Drehkreuz-System) in Zürich als auch die Easyjet und die Expressfrachtgesellschaften, am Flughafen Basel-Mülhausen operieren, benötigen Betriebszeiten, die es erlauben, ihre Systeme rentabel zu betreiben. In der Zeit zwischen 5 und 6 Uhr landen am Flughafen Basel-Mülhausen vier Fracht-, Expressfracht- und Postflugzeuge, der Grossteil dieser Bewegungen führt nicht über die Schweizer Gemeinden. Auch in der letzten Nachtstunde finden neben Linien- auch etwa zur Hälfte Frachtflüge statt. Die Luftfracht trägt zur Anbindung der Schweiz an die globalen Warenströme bei und nimmt eine besondere Rolle für den Transport von hochwertigen, temperatursensitiven und dringlichen Gütern ein. Der Bundesrat hielt im Luftfahrtpolitischen Bericht 2016 fest, dass die Luftfracht auf konkurrenzfähige Rahmenbedingungen an den Landesflughäfen angewiesen ist. Hierzu gehören auch die Betriebszeiten. Im Unterschied zu den anderen Landesflughäfen ist der Einfluss der Schweiz auf den Betrieb des Flughafens Basel-Mülhausen beschränkt. Die Genehmigung von Infrastrukturbauten und des Betriebsreglements obliegt den französischen Behörden bzw. dem Flughafen selbst.
Die unterschiedlichen Betriebszeiten der drei Landesflughäfen sind vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Ausrichtungen der Flughäfen zu beurteilen. Während die aktuellen Betriebszeiten in Zürich den Hubbetrieb ermöglichen, wäre die Frachtabwicklung und der heutige Flugbetrieb der Easyjet in Basel bei einer Verkürzung der Betriebszeiten nicht mehr in der heutigen Form möglich. Zudem werden auf Schweizer Gebiet um den Flughafen Basel heute keine Immissionsgrenzwerte gemäss Lärmschutzverordnung (SR 841.41) überschritten. Dies ist ein entscheidender Unterschied zu den Flughäfen Zürich und Genf, wo nachts zusammengefasst 75 000 Personen von Grenzwertüberschreitungen betroffen sind. Die Fluglärmbelastung wird anhand international anerkannter Berechnungsmethoden ermittelt.
Wie bereits in der Antwort auf die Interpellation 19.3854 festgehalten, lässt der Bundesrat weitere Einschränkungen der Betriebszeiten der Landesflughäfen prüfen, wenn sich auch im europäischen Umfeld verlängerte Nachtruhezeiten durchsetzen, die über das in der Schweiz bestehende Regime hinausgehen. Zurzeit zeichnet sich europaweit keine Verlängerung der Nachtruhezeiten ab. Die Betriebszeiten der Flughäfen basieren auf den jeweils anwendbaren nationalen Rechtsgrundlagen. Sie sind europaweit nicht einheitlich geregelt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.