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19.4381 · Motion · 2019-11-04

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Gesetze und Verordnungen im Bereich von Nutzfahrzeugen regelmässig den neuen technologischen Entwicklungen anzupassen. Damit sollen vorteilhafte Rahmenbedingungen geschaffen werden mit dem Ziel, die Umstellung auf schadstoffärmere Nutzfahrzeuge nicht regulatorisch zu hemmen, sondern eher zu fördern.

Folgende aktuelle Anliegen sind einer Lösung zuzuführen:

1. Nutzfahrzeuge mit alternativem Antrieb sollen bis auf Weiteres von der Befreiung bzw. Reduktion der LSVA-Pflicht profitieren (allenfalls unter gleichzeitiger Erhöhung der LSVA für besonders emissionsreiche Nutzfahrzeuge).

2. Nutzfahrzeuge, die als (Plug-in-) Hybridfahrzeuge ausgelegt sind, sollen für die elektrisch zurückgelegten Kilometer von der LSVA befreit werden. Aus Praktikabilitätsgründen kann dabei auch eine Pauschalierung in Betracht gezogen werden.

3. Erhöhung der maximalen Länge von mit Wasserstoff betriebenen Sattelmotorfahrzeugen (1 m bis 1.2 m), Motorwagen und Anhängerzüge, damit die Wasserstoffbehälter Platz finden, ohne dass eine Reduktion des Transportvolumens erfolgen muss.

4. Weitere aufgrund technologischer Entwicklungen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat unterstützt die grundlegende Stossrichtung der Motion, die Energieeffizienz zu steigern und Antriebe mit geringem CO2-Ausstoss zu fördern. Entsprechend hat er im Verlagerungsbericht 2019 die Prüfung von Massnahmen zur langfristigen und nachhaltigen Weiterentwicklung der LSVA beschlossen, um diesen neuen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Der Bundesrat will sicherstellen, dass auch mit der Förderung von umwelt- und klimafreundlichen Antriebsarten die Zielsetzungen der LSVA weiterhin verfolgt werden - nämlich die Deckung der zurechenbaren Wegekosten und der externen Kosten, die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur sowie von Verkehrsprojekten in den Kantonen. Dies sind wichtige Aspekte für ein nachhaltiges Gesamtverkehrssystem. Die Bestimmungen des Landverkehrsabkommens Schweiz-EU und die Entwicklungen auf europäischer Ebene im Umgang mit neuen Antriebsarten sind für die Weiterentwicklung der LSVA ebenfalls relevant und entsprechend zu berücksichtigen.

Die Bestimmungen des Landverkehrsabkommens zur Gewichtslimite sowie die gesetzlichen Bestimmungen zu den Ausmassen der Fahrzeuge sind ein wichtiges Instrument der Schweizer Verlagerungspolitik und der Förderung eines umweltfreundlichen Güterverkehrs. Bisher hat der Bundesrat deshalb Vorstösse der EU zu Anpassungen für längere Fahrzeuge und höhere Gewichtslimiten ("Gigaliner") nicht angenommen. Die Schweiz unterstützt hingegen Erleichterungen, welche umweltfreundliche Antriebe und die Verbesserung der Energieeffizienz fördern. Die Entwicklung verbesserter Tanks mit höherer Wasserstoffdichte für Lastwagen mit Brennstoffzellen schreitet rasch voran und bringt neue technische Lösungen. Die Zulassung längerer Fahrzeuge ist für die Förderung dieser Antriebsart aus Sicht des Bundesrates nicht notwendig.

Die LSVA muss auch technisch umsetzbar sein. Eine differenzierte Berechnung der gefahrenen Kilometer nach Antriebsart bei Hybridfahrzeugen ist in der Praxis kaum zu realisieren. Befreiungen bzw. Reduktionen der LSVA sollen ausschliesslich für tatsächlich umweltfreundliche, CO2-neutrale und energieeffiziente Antriebe möglich sein. Dafür sind exakte begriffliche Definitionen und Differenzierungen nötig. "Schadstoffärmere Nutzfahrzeuge" und "alternative Antriebe" sind in einer gesamtheitlichen Betrachtung nicht zwingend umweltfreundlich, CO2-neutral und energieeffizient.

Lastwagen mit elektrischem Antrieb sind heute von der LSVA befreit und werden so bereits heute gefördert. Damit die LSVA ihre Ziele erreichen kann, ist aus Sicht des Bundesrates langfristig die Integration von umwelt- und klimafreundlichen Antriebsarten in das LSVA-System erstrebenswert. Er wird die Branche und andere wichtige Interessierte bei der Prüfung der Massnahmen zur langfristigen Weiterentwicklung der LSVA, die mit dem Verlagerungsbericht 2019 beschlossen wurde, miteinbeziehen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.