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19.4397 · Interpellation · 2019-12-03

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Unterstützt der Bundesrat die Empfehlung der UEK für die Errichtung eines "Haus der anderen Schweiz" in der Bundesstadt, das den Personen, die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen waren, gewidmet ist?

2. Ist der Bundesrat bereit, die dafür notwendigen konzeptuellen Arbeiten zu erstellen und die Gründung eines solchen Kompetenzzentrums in Zusammenarbeit mit der Stadt Bern, dem Kanton Bern, Betroffenen und weiteren Akteurinnen und Akteuren zu ermöglichen?

3. Wie kann der Bund nebst der konzeptuellen Arbeit, die Realisierung dieses Projekts konkret unterstützen?

Begründung

Der Bericht der Unabhängigen Expertenkommission (UEK) über Administrative Versorgungen in der Schweiz zwischen 1930 bis 1981 wurde am 2. September 2019 an Bundesrätin Karin Keller-Sutter übergeben. Am 15. November wurde er in der Rechtskommission des Nationalrates diskutiert und zur Kenntnis genommen. Darin wird festgehalten, dass durch fürsorgerische Zwangsmassnahmen im 20. Jahrhundert "mindestens" 60 000 Personen in rund 650 Institutionen jeweils für unbestimmte Zeit administrativ versorgt worden sind. Der Bericht macht deutlich, dass dies einer systematischen Aktion durch das damalige Rechtssystem gleichkommt, das moralisch gewertet und Grundrechte verletzt hat.

Die UEK gibt in ihrem Bericht Empfehlungen ab zur Rehabilitierung der Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Nebst finanziellen Leistungen wird unter anderem auch die Idee eines "Haus der anderen Schweiz" empfohlen, als lebendiger Ort der Erinnerung. Der Standort soll in der Bundesstadt sein. Dieses Projekt zielt darauf ab, die Unterstützung des staatsbürgerlichen Engagements und den Zugang zu Wissen unter einem Dach zu ermöglichen. Aber noch wichtiger ist, dass es der Geschichte der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und den Menschen, die davon betroffen sind, öffentliche Sichtbarkeit und Legitimität verleiht.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Rechsteiner (19.4271. Empfehlungen der UEK Administrative Versorgungen) festgehalten, dass der Prozess der Wiedergutmachung und Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 mit der Anerkennung des von den Opfern erlittenen Unrechts und der Auszahlung der Solidaritätsbeiträge noch nicht abgeschlossen sei. In diesem Zusammenhang werden die im September 2019 veröffentlichten Forschungsresultate der UEK sowie die noch ausstehenden des Nationalen Forschungsprogramms 76 "Fürsorge und Zwang" eine wichtige Rolle spielen und Impulse geben, was hier noch getan werden muss. Einzelne Anliegen aus den Empfehlungen der UEK sind bereits mittels parlamentarischen Vorstössen namentlich auf Bundesebene aufgenommen und teilweise schon behandelt worden, wie z.B. das Anliegen, die Frist zur Einreichung von Gesuchen um Solidaritätsbeiträge aufzuheben oder zu verlängern. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, entsprechende Beschlüsse des Parlaments zugunsten der Opfer rasch umzusetzen.

1./2. Die ursprünglich von der UEK lancierte Idee eines "Hauses der anderen Schweiz" soll u.a. ein lebendiger Ort der Erinnerung sein, welcher der Geschichte der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und den Menschen, die davon betroffen sind, öffentliche Sichtbarkeit und Legitimität verleiht. Das Schaffen solcher Zeichen der Erinnerung ist nach Artikel 16 des Bundesgesetzes über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG, SR 211.223.13) in erster Linie Sache der Kantone. Der Bundesrat begrüsst es deshalb, wenn der Kanton, die Stadt Bern und allenfalls auch Private die Initiative für ein solches "Haus der anderen Schweiz" ergreifen.

3. Der inhaltliche Schwerpunkt des Bundesrates beim Wiedergutmachungsprozess liegt nun nebst der Verbreitung der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen auf der Verstärkung der finanziellen Unterstützung von Selbsthilfeprojekten. Das Parlament hat zu diesem Zweck im Rahmen der Beratung des Voranschlags 2020 den entsprechenden Kredit für die nächsten Jahre substanziell aufgestockt. Vor diesem Hintergrund ist es denkbar, dass Anliegen und Vorhaben, die mit der Idee eines "Hauses der anderen Schweiz" verbunden sind, vom Bund finanziell unterstützt werden, sofern sie die Kriterien eines Selbsthilfeprojektes erfüllen.

Antwort des Bundesrates.